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   BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93   

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BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
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Südumfahrung Stendal

Art. 20 Abs. 3 GG, Eisenbahnplanung durch Gesetz

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Südumfahrung Stendal

  • openjur.de

    Südumfahrung Stendal

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit eines Investitionsmaßnahmengesetzes zum Bau eines Abschnitts der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde

  • Wolters Kluwer

    Gewaltenteilung - Staatliche Planung - Anlagenplanung - Enteignung - Legalplanung - Nachteile - Gemeinwohl

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsmäßigkeit eines Investitionsmaßnahmengesetzes (Südumfahrung Stendal)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Bau der "Südumfahrung Stendal" der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 1
  • NJW 1997, 383
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • NJ 1996, 670
  • DVBl 1997, 42
  • DÖV 1997, 117
 
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Wird zitiert von ... (266)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Die Enteignung durch Gesetz ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gesetz selbst und unmittelbar - ohne weiteren Vollzugsakt - konkrete und individuelle Rechtspositionen entzieht, die einem bestimmbaren Kreis von Personen oder Personengruppen nach dem bis dahin geltenden Recht zustehen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 45, 297 ).

    Mit Inkraftreten des Gesetzes steht mithin fest, welche konkreten Grundstücke und in welchem Umfange diese für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ).

    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

    b) Eine Legalenteignung ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, weil sie den durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantierten effektiven Rechtsschutz schmälert (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 86, 90 ; vgl. ebenso BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Stadt Stendal überhaupt vorliegt (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 79, 127 ), zumal für das fragliche Baugebiet Bauleitpläne noch nicht aufgestellt waren.

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; stRspr).

    Damit ist ausgeschlossen, daß eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (vgl. BVerfGE 34, 52 ).

    Nur das Parlament besitzt hierfür die demokratische Legitimation (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 49, 89 ; 68, 1 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Stadt Stendal überhaupt vorliegt (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 79, 127 ), zumal für das fragliche Baugebiet Bauleitpläne noch nicht aufgestellt waren.

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Dabei zielt sie auch darauf ab, daß staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfGE 68, 1 ).

    Nur das Parlament besitzt hierfür die demokratische Legitimation (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 49, 89 ; 68, 1 ).

    Soweit es sich nicht um "Kernbereiche exekutivischer Eigenverantwortung" der Regierung handelt (vgl. dazu etwa BVerfGE 67, 100 ; 68, 1 ), vermag das Parlament grundlegende Fragen auch selbst zu entscheiden.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 86, 90 ; vgl. ebenso BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gestattet dem Gesetzgeber unter bestimmten - hier gegebenen - Voraussetzungen (siehe oben B. III. 1.), eine Enteignung, also den Entzug eines konkreten Eigentums, selbst anzuordnen, so daß er nicht unter allen Umständen darauf verwiesen ist, in einem allgemeinen Gesetz zunächst generell-abstrakt den Enteignungszweck festzulegen, die Verfolgung des Regelungsziels im weiteren aber der Administrativenteignung zu überlassen (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 74, 264 ).

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Mit Inkraftreten des Gesetzes steht mithin fest, welche konkreten Grundstücke und in welchem Umfange diese für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ).

    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    b) Eine Legalenteignung ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, weil sie den durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantierten effektiven Rechtsschutz schmälert (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ).

    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gestattet dem Gesetzgeber unter bestimmten - hier gegebenen - Voraussetzungen (siehe oben B. III. 1.), eine Enteignung, also den Entzug eines konkreten Eigentums, selbst anzuordnen, so daß er nicht unter allen Umständen darauf verwiesen ist, in einem allgemeinen Gesetz zunächst generell-abstrakt den Enteignungszweck festzulegen, die Verfolgung des Regelungsziels im weiteren aber der Administrativenteignung zu überlassen (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 74, 264 ).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Boxberg

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Öffentliche Last

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Papenburg

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Gondelbahn

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvR 38/94

    Steuerausschüsse

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    "Offensichtlich" kann die Kompetenzüberschreitung auch dann sein, wenn ihre Annahme das Ergebnis einer sorgfältigen und detailliert begründeten Auslegung ist (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    274 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur in bestimmten Sonderkonstellationen eine selbständige Sachaufklärungspflicht des Gesetzgebers angenommen (vgl. etwa BVerfGE 95, 1 im Falle einer Fachplanung durch Gesetz; BVerfGE 86, 90 bei Gemeindeneugliederungen oder BVerfGE 139, 64 in Fragen der Richterbesoldung).

    Einer fachplanerischen Entscheidung mit ihren spezifischen Abwägungsanforderungen (vgl. BVerfGE 95, 1 ) vergleichbar ist sie ebenfalls nicht.

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine vollständige Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ; 137, 185 ; 139, 194 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).
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