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   BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89, 2 BvF 5/89   

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BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89, 2 BvF 5/89 (https://dejure.org/1992,6976)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 2 BvF 4/89, 2 BvF 5/89 (https://dejure.org/1992,6976)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 2 BvF 4/89, 2 BvF 5/89 (https://dejure.org/1992,6976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Wirtschaftskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens bei abstrakter Normenkontrolle nach Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 152
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG - 2 BvF 5/89 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
    des Zweiten Senats vom 25. September 1992 -- 2 BvF 4, 5/89 -- in den Verfahren über die Anträge 1. der Hessischen Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Helmut Lenz, Westerwaldstraße 11 b, Taunusstein 2 - festzustellen, daß Artikel 1 des Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I Seite 2358) mit Artikel 104 a Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, - 2 BvF 4/89 - , 2. der Regierung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, Eichenhainallee 17, Bergisch-Gladbach 1 - festzustellen, daß das auf Artikel 1 des Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I Seite 2358) beruhende Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein (Strukturhilfegesetz) mit Artikel 104 a Absatz 4 sowie Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar ist und das vorbezeichnete Gesetz für nichtig zu erklären -- 2 BvF 5/89.

    Die Regierung des Landes Hessen - Antragstellerin im Verfahren 2 BvF 4/89 - und die Regierung des Landes Baden-Württemberg - Antragstellerin im Verfahren 2 BvF 5/89 - haben mit Schriftsätzen vom 10. August 1992 ihre Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, zurückgenommen.

  • BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66

    Bundeshaushaltsplan

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
    Die Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für ihre Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308).
  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52

    Volksbefragungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
    Die Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für ihre Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Für die Gestaltung und Durchführung des Verfahrens sind nicht die Anträge und Anregungen, sondern ausschließlich Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses maßgebend (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 68, 346 ; 87, 152 ).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 87, 152 m.w.N.) sind nicht mehr gegeben, nachdem der brandenburgische Landesgesetzgeber eine Neuregelung über den Verfahrensgegenstand getroffen hat, die zu der Vereinbarung zwischen den Beteiligten und zu der Prozesserklärung der Antragsteller geführt hat.
  • BVerfG, 22.03.2023 - 2 BvF 1/21

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung des Ruhens des Normenkontrollverfahrens zur

    Das Verfahren ist nur einzustellen, wenn keine Gründe für seine Fortführung im öffentlichen Interesse vorliegen (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 8, 183 ; 25, 308 ; 77, 345 ; 87, 152 ).
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Anhängiges Verfahren
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BVerfG - 2 BvF 5/89 (https://dejure.org/9999,109369)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89

    Wirtschaftskraft

    des Zweiten Senats vom 25. September 1992 -- 2 BvF 4, 5/89 -- in den Verfahren über die Anträge 1. der Hessischen Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Helmut Lenz, Westerwaldstraße 11 b, Taunusstein 2 - festzustellen, daß Artikel 1 des Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I Seite 2358) mit Artikel 104 a Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, - 2 BvF 4/89 - , 2. der Regierung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, Eichenhainallee 17, Bergisch-Gladbach 1 - festzustellen, daß das auf Artikel 1 des Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I Seite 2358) beruhende Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein (Strukturhilfegesetz) mit Artikel 104 a Absatz 4 sowie Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar ist und das vorbezeichnete Gesetz für nichtig zu erklären -- 2 BvF 5/89.

    Die Regierung des Landes Hessen - Antragstellerin im Verfahren 2 BvF 4/89 - und die Regierung des Landes Baden-Württemberg - Antragstellerin im Verfahren 2 BvF 5/89 - haben mit Schriftsätzen vom 10. August 1992 ihre Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, zurückgenommen.

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