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   BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00   

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BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00 (https://dejure.org/2001,1389)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 2 BvG 1/00 (https://dejure.org/2001,1389)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 2 BvG 1/00 (https://dejure.org/2001,1389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Bund-Länder-Streit: kein Verstoß des Bundes gegen die grundgesetzliche Kompetenzverteilung noch gegen den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens durch Aufgabe des integrierten Entsorgungskonzepts ohne Beteiligung der Länder - Antrag Bayerns gegen Moratorium Gorleben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 30
    Voraussetzungen und Tragweite des Grundsatzes bundesfreundlichen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auch Bayern unterliegt im Streit um Atomrecht // "Keine allgemeine Rücksichtnahmepflicht" gegenüber Ländern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 83, 87 Abs. 3 GG
    Verfassungsrecht, Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 238
  • NVwZ 2002, 591
  • DVBl 2002, 546
  • DÖV 2002, 569
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Im Verfahren des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG sind als Streitgegenstand Maßnahmen oder Unterlassungen vorausgesetzt, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (BVerfGE 81, 310 [329]; 92, 203 [226]; 95, 250 [262]; stRspr).

    Ein im Bund-Länder-Streit geltend zu machender Anspruch der Länder gegen den Bund aus dem Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens setzt als Anknüpfungspunkt eine verfassungsrechtliche Rechtsposition der Länder voraus (BVerfGE 95, 250 [266]).

    Eine angesichts der Akzessorietät des Grundsatzes des bundesfreundlichen Verhaltens erforderliche verfassungsrechtliche Rechtsposition der Antragstellerin (BVerfGE 95, 250 [266]) kann weder aus deren Zuständigkeit für den mit der (privaten) Zwischenlagerung zusammenhängenden Gesetzesvollzug (dazu oben 1 c) noch aus vorangegangenem Zusammenwirken hergeleitet werden.

  • Drs-Bund, 13.01.1988 - BT-Drs 11/1632
    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Inhalt des so genannten integrierten Entsorgungskonzepts ist es danach, die abgebrannten Brennelemente nach Zwischenlagerung wieder aufzuarbeiten und die hierbei zurückgewonnenen Kernbrennstoffe durch Wiedereinsatz in Kernkraftwerken zu verwerten (Rückführung); die radioaktiven Abfälle werden nach Konditionierung und Zwischenlagerung endgelagert (vgl. Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen vom 13. Januar 1988, BTDrucks 11/1632, S. 3, 5, 6).

    Gemäß Nummer 9 dieses Beschlusses wurden die am 6. Mai 1977 von den Regierungschefs von Bund und Ländern festgelegten "Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" neu gefasst und am 19. März 1980 bekannt gemacht (BAnz. Nr. 58 vom 22. März 1980; Anlage 2 zu BTDrucks 11/1632).

    Die davon zu unterscheidenden Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke dienen dem einheitlichen Vollzug eines gesetzlichen Entsorgungskonzepts (vgl. Nummer I. 3. der Grundsätze, Anlage 2 zu BTDrucks 11/1632) und legen dieses nicht fest; auch sie scheiden deshalb als Grund für ein vom Land zu beanspruchendes Zusammenwirken bei der Entschließung für ein neues Entsorgungskonzept aus.

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Im Verfahren des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG sind als Streitgegenstand Maßnahmen oder Unterlassungen vorausgesetzt, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (BVerfGE 81, 310 [329]; 92, 203 [226]; 95, 250 [262]; stRspr).

    a) Die Antragstellerin kann sich auf die Verletzung von Grundrechten, des Art. 20a GG und des Art. 20 Abs. 3 GG nicht berufen, weil ein Land vom Bund nur die Achtung solcher Verfassungsnormen verlangen kann, die die Bundesgewalt in ihrer Auswirkung auf das Verfassungsleben der Länder beherrschen und damit eine rechtliche Beziehung zwischen Bundesgewalt und Landesgewalten herstellen (BVerfGE 81, 310 [333]).

    In der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes begründen die Grundrechte nicht selbständige Kompetenzen, sondern binden nur bei der Wahrnehmung von Kompetenzen (BVerfGE 81, 310 [334]).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00

    Pofalla I

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfGE 42, 103 [117] m. w. N.; 103, 81 [88]).

    In einem Bund-Länder-Streit kann wegen des Erfordernisses eines Bund und Länder umschließenden Verfassungsrechtsverhältnisses der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens nur innerhalb eines anderweitig begründeten Verfassungsrechtsverhältnisses zur Geltung kommen (BVerfGE 103, 81 [88]).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfGE 42, 103 [117] m. w. N.; 103, 81 [88]).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Er konstituiert oder begrenzt Rechte innerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses, begründet aber nicht selbständig ein Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern (BVerfGE 13, 54 [75]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61

    Kreditwesen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Es ist nicht erforderlich, dass die Verwaltungszuständigkeit des Bundes im Grundgesetz schon anderweitig begründet oder zugelassen ist (BVerfGE 14, 197 [210]).
  • BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89

    EG-Fernsehrichtlinie

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Im Verfahren des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG sind als Streitgegenstand Maßnahmen oder Unterlassungen vorausgesetzt, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (BVerfGE 81, 310 [329]; 92, 203 [226]; 95, 250 [262]; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    Ein Ausnahmefall, wie er für die Rundfunkfreiheit wegen der fundamentalen Bedeutung für das verfassungsrechtliche Leben in den Ländern begründet wurde (BVerfGE 12, 205 [259 ff.]), ist von der Antragstellerin nicht behauptet und liegt hier auch nicht vor.
  • Drs-Bund, 11.09.2001 - BT-Drs 14/6890
    Auszug aus BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
    In den Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität sind das Verbot der Wiederaufarbeitung und die Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung ab 1. Juli 2005 aufgenommen worden (BTDrucks 14/6890, Art. 1, Ziff. 9 a) bb)).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Dieser Grundsatz vermag für sich genommen keine Rechte zu begründen; vielmehr bedarf er, um seine Wirkung entfalten zu können, eines bereits bestehenden (Verfassungs-)Rechtsverhältnisses (vgl. entsprechend zum Grundsatz der Bundestreue BVerfGE 103, 81 ; 104, 238 ); er ist insoweit akzessorischer Natur und kann ein vorhandenes Verfassungsrechtsverhältnis ausgestalten, aber nicht neu begründen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG enthält eine Kompetenzregelung, die dem Bund eine zusätzliche Verwaltungskompetenz eröffnet, also im Sinne von Art. 83 GG etwas "anderes zulässt" (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ).

    Auch die Pflicht zu bundes- und länderfreundlichem Verhalten (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ) stand der Vereinbarkeit von § 39 Abs. 1 AWG mit den kompetenzrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes nicht entgegen.

    Da der Grundsatz länderfreundlichen Verhaltens akzessorischer Natur ist und lediglich innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 104, 238 ), bedarf es der Feststellung einer den Ländern zukommenden Rechtsposition, damit aus dem Grundsatz der Bundestreue überhaupt Folgen hergeleitet werden können (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Das in Art. 125 a Abs. 2 Satz 2 GG dem Bund eingeräumte Ermessen ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes bundes- und länderfreundlichen Verhaltens (vgl. BVerfGE 104, 238 ; BVerfG, EuGRZ 2004, S. 196 ) entsprechend eingeschränkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Er ist insoweit akzessorischer Natur und kann ein vorhandenes Verfassungsrechtsverhältnis ausgestalten, aber nicht neu begründen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2013 - 2 BvE 6/08 u.a. - NVwZ 2013, 1468, juris Rn. 183, unter Bezugnahme auf die Grundsätze zum bundesfreundlichen Verhalten, vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 05.02.2001 - 2 BvG 1/00 - BVerfGE 104, 238 ).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ; 109, 1 ; 116, 271 ).

    Allerdings entfalten diese ihre Wirksamkeit nicht isoliert, sondern nur akzessorisch innerhalb von zwischen den Beteiligten bereits bestehenden Rechtsverhältnissen (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 141; Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 93 Rn. 87; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, Vorbem. vor §§ 68 ff. Rn. 11; Selmer, in: Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, Bd. 1, 2001, S. 576; E. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, § 29 Rn. 1109).

    Andernfalls fehlt es an einem materiellen Verfassungsrechtsverhältnis, denn die ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze formen nicht jedes Rechtsverhältnis, in dem sie sich auswirken, automatisch in ein verfassungsrechtliches um (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

    Bei der Inanspruchnahme der ihnen zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen unterliegen Bund und Länder der aus dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 13, 54 ; 21, 312 ; 42, 103 ; 43, 291 ; 61, 149 ; 81, 310 ; 104, 238 ).

    Im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen kommt sie daher erst und nur dann zum Tragen, wenn das Land die Kompetenz zur Gesetzgebung überhaupt besitzt (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 21, 312 ; 103, 81 ; 104, 238 ; 110, 33 ).

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt ist, für Angelegenheiten auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesoberbehörden durch Bundesgesetz zu errichten (vgl. BVerfGE 104, 238 ).

    Er ist deshalb gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt, für diese Angelegenheiten selbständige Bundesoberbehörden zu errichten (vgl. BVerfGE 104, 238 zum damaligen Art. 74 Abs. 1 Nr. 11a GG).

    Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG stellt eine Kompetenznorm dar, auf deren Grundlage der Bund durch Errichtung einer Bundesoberbehörde, der er bestimmte Aufgaben zuweist, die Verwaltungszuständigkeit an sich ziehen und gleichzeitig die Verwaltungshoheit der Länder beenden kann (vgl. BVerfGE 14, 197 ; 104, 238 ).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Diese Pflicht ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfGE 42, 103, 117; 103, 81, 88; 104, 238, 247 f.).

    Sie konstituiert oder begrenzt Rechte innerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses, begründet aber nicht selbständig ein Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern (BVerfGE 13, 54, 75; 104, 238, 248).

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778

    Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen

    Denn der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts akzessorischer Natur und kann deshalb nur innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen (BVerfG vom 5.12.2001 BVerfGE 104, 238/248 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Die Zulässigkeit eines Bund-Länder-Streits nach den genannten Vorschriften setzt eine Maßnahme oder Unterlassung voraus, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ; 92, 203 ; 95, 250 ; 104, 238 ).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 38.06

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2004 - 7 ME 221/04

    Vermittlung von Drittschutz durch eine Norm; Begriff der öffentlichen Sicherheit;

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06

    Klage gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2324/06

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 33.06
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung

  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 121/07

    Erhebung von Studiengebühren in Baden-Württemberg

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