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   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01   

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BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/01 (https://dejure.org/2002,746)
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UMTS-Versteigerungserlöse

Art. 104a ff GG, Vorschriften der Finanzverfassung sind nicht disponibel und lassen keine Analogieschlüsse zu, keine Erstreckung von Art. 106 Abs. 3 GG auf nichtsteuerliche Einnahmen

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Berichtigungsbeschluss

  • Bundesverfassungsgericht

    Ertragszuständigkeit des Bundes in Bezug auf die UMTS- Versteigerungserlöse - keine Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen in Form geteilter Ertragshoheit

  • Wolters Kluwer

    Bund-Länder-Streit - Einnahmenverteilung - Nichtsteuerliche Einnahmen - Außergewöhnlich hohe Erträge - Steuergleiche Einnahmen - UMTS-Lizenzen

  • Judicialis

    FAG § 1; ; FAG § 1 Abs. 1; ; TKG § ... 11; ; TKG § 11 Abs. 4; ; GG Art. 83 ff.; ; GG Art. 106; ; GG Art. 107; ; GG Art. 108; ; GG Art. 73 Nr. 7; ; GG Art. 106 Abs. 3; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 4; ; GG Art. 106 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 106 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vereinnahmung der Erlöse aus UMTS-Lizenzen durch den Bund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 106 Abs. 3
    Beteiligung der Bundesländer an den Erlösen aus der Versteigerung von UMTS-Lizenzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Umverteilung von UMTS-Lizenzgebühren

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    UMTS-Milliarden bleiben in voller Höhe beim Bund // Beteiligung der Länder an Versteigerungserlös abgelehnt

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsgericht verhandelt im März über Vergabe der UMTS-Lizenzen // Länder wollen an den Erlösen der Versteigerung beteiligt werden

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    UMTS-Lizenzen: Urteil des BVG noch diesen Monat

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen (sog. UMTS-Lizenzen) gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 185
  • NJW 2002, 2020
  • NVwZ 2002, 1103 (Ls.)
  • DVBl 2002, 704
  • DVBl 2002, 903
  • K&R 2002, 249
  • DÖV 2002, 661
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Es kann aber nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, die Erlöse zwischen Bund und Ländern durch analoge Rechtsanwendung von Verfassungsvorschriften zu verteilen (vgl. BVerfGE 67, 256 ).

    Für Analogieschlüsse, die notwendig zu einer Erweiterung oder Aufweichung dieses Rahmens führen würden, findet sich in diesem Bereich kein rechtlicher Grund (vgl. BVerfGE 67, 256 ).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Der Senat hat mit Urteil vom 11. November 1999 entschieden, dass das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom 23. Juni 1993 in seiner gegenwärtigen Fassung als Übergangsrecht fortgilt, längstens bis zum 31. Dezember 2004, und bis zu diesem Zeitpunkt nur dann, wenn der Gesetzgeber rechtzeitig - spätestens bis zum 31. Dezember 2002 - die nach Maßgabe der Gründe notwendigen verfassungskonkretisierenden und verfassungsergänzenden allgemeinen Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und für den Finanzausgleich einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen (Art. 106, Art. 107 GG) bestimmt (BVerfGE 101, 158).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht gerade für die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Finanzwesens stets bekräftigt (z. B. BVerfGE 55, 274 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 32, 333 ; 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 101, 141 ; 105, 185 ; 108, 1 ; 108, 186 ).

    Für Analogieschlüsse, die notwendig zu einer Erweiterung oder Aufweichung dieses Rahmens führen würden, ist in diesem Bereich kein Raum (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ).

    Weder der Bund noch die Länder können über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; einfachgesetzliche Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern wären auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 32, 145 ; 39, 96 ; 55, 274 ; 105, 185 ).

    Innerhalb seines Anwendungsbereichs geht er den allgemeinen Sachgesetzgebungskompetenzen der Art. 70 ff. GG vor (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 4, 7 ; 67, 256 ; 105, 185 ).

    Nur in diesem Kontext - als Ausschluss einer beliebigen Erfindung von außersteuerlichen Abgaben, insbesondere Sonderabgaben - machen die Hinweise auf den "numerus clausus" der Leistungspflichten der Art. 105 f. GG (BVerfGE 67, 256 ) und die "Formenklarheit und Formenbindung" (BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ) der Finanzverfassung Sinn.

    Umgekehrt vermag sie - wie nicht zuletzt der vorliegende Fall und die Überlegungen der Senatsmehrheit zum "kleinen Steuererfindungsrecht" oder der Streit um die Verteilung der UMTS-Lizenzen (vgl. BVerfGE 105, 185 ff.) zeigen - auch keine nachhaltigen und dauerhaften Verhältnisse sicherzustellen.

    Im Falle derartiger Verschiebungen im Steueraufkommen ist vielmehr eine Neubestimmung der Umsatzsteueranteile nach Maßgabe des Art. 106 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4, Abs. 4 GG vorzunehmen (vgl. insoweit auch BVerfGE 105, 185 ).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Es würde der auf Formenklarheit und Formenbindung angelegten und angewiesenen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 105, 185 ) zuwiderlaufen, wenn Gebühren begrifflich (ganz oder teilweise) zu Steuern würden, sofern sie unzulässig überhöht bemessen sind.

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 105, 185 ).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Die Feststellung ist nicht zu treffen, da der Verkauf der Aktien der Musterbeklagten mit dem Börsenhandel am 19. Juni 2000 beendet war, während der Erwerb der Firma Voicestream erst (s.o.) unter dem 23. Juli 2000 als sicher feststehend zu behandeln war und die UMTS-Lizenzen schließlich erst zwischen dem 31. Juli und dem 18. August 2000 versteigert wurden (vgl. insofern Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. März 2002, 2 BvG 2/01).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Bund und Länder müssen im Rahmen der verfügbaren Gesamteinnahmen so ausgestattet werden, dass sie die Ausgaben leisten können, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 105, 185 ).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Das folgt daraus, dass es sich um die besondere Form einer nichtsteuerlichen Abgabe handelt (s. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2002 - 2 BvG 1/01 u.a. - BVerfGE 105, 185 ); Abgaben nichtsteuerlicher Art dürfen nicht "voraussetzungslos" auf die allgemeine Leistungsfähigkeit des Abgabenschuldners zur Finanzierung von Gemeinlasten zugreifen, sondern bedürfen dem Grunde wie der Höhe nach einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die den bloßen Einnahmeerzielungszweck ergänzt oder ersetzt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser

    Bei den Erlösen aus der Veräußerung der Emissionszertifikate handelt es sich insbesondere nicht um Steuern (vgl. in Bezug auf die Erlöse aus der UMTS-Versteigerung BVerfGE 105, 185 ), also öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 123, 132 ) ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 ; 110, 274 ; 124, 235 ; 124, 348 ; 137, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, www.bverfg.de, Rn. 100).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13

    Strombelieferungsvertrag für ein Textilunternehmen: Verfassungsmäßigkeit der

    bb) Ein "Umschlagen" einer zulässigen Preisregelung in eine unzulässige Sonderabgabe liegt auch bei erheblicher Durchnormierung der privatrechtlichen Beziehungen nicht vor (Riedel/Weiss, EnWZ 2013, aaO; vgl. auch BVerfGE 105, 185, 194 f.).
  • VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13

    Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses

    Denn auch wenn sich die Zuordnung einer Abgabe zum kompetenziellen Begriff der Steuer in Art. 105 GG nach dem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt derselben bestimmt, ist hierbei maßgeblich auf das klar und eindeutig festgelegte Kriterium der rechtlichen Verknüpfung der Abgabenpflicht mit einer Gegenleistung sowie - ergänzend - auf den (fehlenden) Zufluss der Mittel in den Haushalt abzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.07.2005, a.a.O., BVerfGE 113, 128, 146; Beschl. v. 18.05.2004, a.a.O., BVerfGE 110, 370, 384; Urt. v. 19.03.2003 - a.a.O. -, BVerfGE 108, 1, 13; hierzu auch VerfGH Rh.-Pf., Urt. v. 13.05.2014 - VGH B 35/12 -, juris Rn. 98), ohne die dadurch ermöglichte formale Zuordnung der Abgabe zu den finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereichen von Bund und Ländern (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 28.03.2002 - 2 BvG 1/01, 2 BvG 2/02 -, BVerfGE 105, 185, 193 f) durch eine materielle Bewertung der Gegenleistungsfunktion der Abgabe zu belasten.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    Die Finanzverfassung gibt einen festen Rahmen, der auf Formenklarheit und Formenbindung bedacht ist, vor, der einer Aufweichung und Anreicherung durch Analogiebildung verschlossen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.11.1984 - 2 BvL 19/83 -, Rn. 89, juris; BVerfG, Urteil vom 28.03.2002 - 2 BvG 1/01 -, Rn. 41, juris; so auch VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2014 - VerfGH 11/13 -, Rn. 85, juris).
  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Handelt es sich bei den Veräußerungserlösen jedenfalls weder um eine Steuer noch um eine Sonderabgabe (im engeren Sinne), bedarf es wegen des nicht abschließenden Kanons der verfassungsrechtlich zulässigen Abgabetypen keiner näheren Typisierung; auch das Bundesverfassungsgericht hat eine rechtliche Einordnung von Versteigerungserlösen bislang nicht vorgenommen (vgl. Urteile vom 28. März 2002 - 2 BvG 1, 2/01 -, BVerfGE 105, 185, 193 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -, BVerfGE 102, 192, 219; vgl. auch Siekmann, in: Sachs, GG, 5. Aufl., Vor Art. 104a Rn. 178).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 7.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09

    Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

  • VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

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