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   BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91   

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BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91 (https://dejure.org/1991,1790)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1991 - 2 BvG 1/91 (https://dejure.org/1991,1790)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1991 - 2 BvG 1/91 (https://dejure.org/1991,1790)
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Schacht Konrad

Art. 85 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit einer Weisung des Bundesumweltministers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine atomrechtliche Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 25
  • MDR 1991, 1210
  • NVwZ 1991, 870
  • DVBl 1991, 534
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91
    Umfang und Grenzen der Verbindlichkeit einer Weisung nach Art. 85 Abs. 3 GG folgen unmittelbar aus den kompetentiellen Rechten, die das Grundgesetz Bund und Ländern zuweist (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 f]).

    Bei der Auslegung der anzuwendenden Verfahrensvorschriften gebe es - anders als bei dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) zugrundeliegenden Fall - keine Beurteilungsspielräume, die durch eine Weisung ausgefüllt werden könnten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Umfang und Grenzen der Verbindlichkeit einer Weisung nach Art. 85 Abs. 3 GG unmittelbar aus den kompetentiellen Rechten folgen, die das Grundgesetz Bund und Ländern zuweist (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 f.]).

    Die Länder können nicht geltend machen, der Bund übe seine im Einklang mit der Verfassung in Anspruch genommene Weisungsbefugnis inhaltlich rechtswidrig aus und es werde dadurch in eine eigene Sachkompetenz der Länder eingegriffen (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 ff.]).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auch führt der Hinweis des Antragstellers, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz finde im Staatsorganisationsrecht keine Anwendung (vgl. dazu für den Bereich der Kompetenzabgrenzung: BVerfGE 79, 311 ; 81, 310 ; 84, 25 ; siehe auch: Sachs, in: ders., GG, 7. Aufl. 2014, Art. 20 Rn. 147; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 188), im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter, weil die Parteien nicht der Sphäre organisierter Staatlichkeit zuzuordnen sind.
  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

    Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinen Urteilen vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) und 10. April 1991 (BVerfGE 84, 25) dahingehend umschrieben, dass die Wahrnehmungskompetenz ausschließlich den Ländern zustehe und das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasse.
  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96

    Bund-Länder-Streit: Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Bundes gegenüber

    b) In sachlicher Hinsicht beruft sich die Bundesregierung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 81, 310 "Kalkar II" und BVerfGE 84, 25 "Schacht Konrad".

    Nach Art. 85 Abs. 3 GG kann sich die Weisung auf jede Gesetzesmaterie beziehen, die vom Land in Auftragsverwaltung auszuführen ist; hierbei erfasst die Weisungskompetenz die gesamte Vollzugstätigkeit des Landes (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

    Der Bund setzt sich mit ihr auch in Hinsicht auf das Verfahren nicht in Widerspruch zu seiner Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (hierzu BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 A 21.96

    Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Klage eines Landes gegen Weisung des

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe der Auffassung des Landes ebenfalls nicht entgegen (vgl. u.a. BVerfGE 81, 310 [BVerfG 22.05.1990 - 2 BvG 1/88]; 84, 25).

    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 310 [BVerfG 22.05.1990 - 2 BvG 1/88]; 84, 25)habe zur Auslegung des Art. 85 Abs. 3 GG den Standpunkt des Bundes vertreten.

    Diese Auffassung folgt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 310 [BVerfG 22.05.1990 - 2 BvG 1/88] - Kalkar II; BVerfGE 84, 25 - Schacht Konrad).

    Die Verletzung derartiger Rechte kann nur im Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden (BVerfGE 84, 25 [BVerfG 10.04.1991 - 2 BvG 1/91]).

    Darin unterscheidet sich der Streitfall von jenen Sachverhalten, welche den Entscheidungen BVerfGE 81, 310 [BVerfG 22.05.1990 - 2 BvG 1/88] und BVerfGE 84, 25 zugrunde lagen.

  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10

    Legislativstreit Schuldenbremse

    Parteien des Bund-Länder-Streits sind danach der Bund und ein Land oder mehrere Länder (vgl. statt vieler Benda/Klein, Verfassungsprozeßrecht, 2. Aufl. 2001, Rn. 1059; Wenckstern, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1. Aufl. 1992, § 68 Rn. 5; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 68 Rn. 5 ; für die dem entsprechende Tenorierungspraxis des Bundesverfassungsgerichts etwa BVerfGE 8, 122 ; 21, 312 ; 41, 291 ; 84, 25 ).
  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Die Grenzen des Weisungsrechts im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sind durch die zu Art. 85 Abs. 3 Satz 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10. April 1991 - 2 BvG 1/91 -, BVerfGE 84, 25, 31 f., "Schacht Konrad"; Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 -, BVerfGE 81, 310 "Kalkar II") geklärt.
  • VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

    Die Grenzen des Weisungsrechts im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sind durch die zu Art. 85 Abs. 3 Satz 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10. April 1991 - 2 BvG 1/91 -, BVerfGE 84, 25, 31 f., "Schacht Konrad"; Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 -, BVerfGE 81, 310  "Kalkar II") geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Sie wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Bund durch den Antrag einer Bundesbehörde seinen gesetzlichen Pflichten zur atomaren Entsorgung nachkommt (BVerfG, Urt. v. 10.4.1991 - 3 BvG 1/91 -, BVerfGE 84, 25).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 74.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Die Grenzen des Weisungsrechts im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sind durch die zu Art. 85 Abs. 3 Satz 1 GG ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10. April 1991 - 2 BvG 1/91 - BVerfGE 84, 25 - Schacht Konrad; Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 - BVerfGE 81, 310 - Kalkar II) geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Sie wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Bund durch den Antrag einer Bundesbehörde seinen gesetzlichen Pflichten zur atomaren Entsorgung nachkommt (BVerfG, Urt. v. 10.4.1991 - 3 BvG 1/91 -, BVerfGE 84, 25).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10

    Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 4 K 9/95

    Bestehen einer Verpflichtung zur Einlagerung radioaktiver Abfallstoffe im

  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
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