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   BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55   

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https://dejure.org/1956,21
BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55 (https://dejure.org/1956,21)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1956 - 2 BvH 1/55 (https://dejure.org/1956,21)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 (https://dejure.org/1956,21)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Schwerpunktparteien

  • opinioiuris.de

    Schwerpunktparteien

  • wahlrecht.de

    Privilegierung regionaler Schwerpunktparteien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze über die Wahl der Abgeordneten des Landtags in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 375
  • NJW 1956, 905
  • DVBl 1956, 730
  • DÖV 1956, 307
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
    In einem Urteil vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 383) hat der Erste Senat entschieden, daß das Erfordernis von 100 Unterschriften für Kreiswahlvorschläge nach dem Wahlgesetz von Nordrhein- Westfalen bei der besonderen Ausgestaltung des Wahlsystems nicht die Grenze des Zulässigen überschreitet.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
    Nach dem Plenarbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27) können politische Parteien die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen.
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
    Die meisten der nach 1945 erlassenen Wahlgesetze enthalten es, und die Rechtsprechung der Länderstaatsgerichtshöfe und des Bundesverfassungsgerichts hat bisher gegen die Zulässigkeit eines solchen Unterschriftenquorums an sich Bedenken nicht erhoben (BVerfGE 3, 19 ff., 383 ff.).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
    Die Frage, ob eine solche Privilegierung mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit bei der Verhältniswahl vereinbar ist, braucht hier nicht erörtert zu werden; denn der Wahlgesetzgeber ist jedenfalls nicht verpflichtet, Schwerpunktparteien zu privilegieren (BVerfGE 4, 31).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Insbesondere folgt daraus, dass ein Wahlgesetz keine Verrechnung der Stimmen auf eine Liste für das gesamte Wahlgebiet kennt, nicht, dass das Quorum nur auf den Listenwahlkreis bezogen werden dürfte (vgl. BVerfGE 4, 375 ; 6, 84 ; 34, 81 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne (BVerfGE 1, 208 [242, 255]; 6, 84 [90]), für die Wahlvorbereitung (vgl. etwa für die Zulassung von Wahlvorschlägen BVerfGE 3, 19 [26 f.]; 3, 383 [393]; 4, 375 [382 f.]), für den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden (BVerfGE 6, 273 [280]; 8, 51 [64 f.]) und für ihre Wahlpropaganda im Rundfunk (BVerfGE 7, 99 [107 f.]; 14, 121 [132 f.]), sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (vgl. BVerfGE 8, 51 [64 f., 68]; 14, 121 [132]), also auch für eine gesetzliche Regelung der Erstattung von Wahlkampfkosten.

    Damit würde eine Entwicklung gefördert, der die vom Bundesverfassungsgericht anerkannte 5 v.H.-Klausel entgegengewirkt hat (BVerfGE 1, 208 [248, 256]; 4, 31 [40]; 4, 142 [143]; 4, 375 [380]; 5, 77 [83]; 6, 84 [92 ff.]; 14, 121 [135]).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    In der ihm obliegenden Auslegung des Grundgesetzes (Art. 28, 20) ist das Bundesverfassungsgericht nicht an die Auslegung gebunden, die der Bremische Staatsgerichtshof einer inhaltlich entsprechenden Bestimmung der Bremischen Landesverfassung (Art. 67) gegeben hat (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]).
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