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   BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59   

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BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 (https://dejure.org/1961,15)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 KVStG (Kapitalverkehrsteuergesetz) mit Grundgesetz (GG); Steuerpflichtigkeit von inländischen Kapitalgesellschaften; Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit einer Gesetzesnorm; Rechtsprinzipien der Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes ...

  • opinioiuris.de

    Kapitalverkehrsteuergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 80; KVStG § 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensbesteuerung: Versteckte Idee des Sozialismus

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 153
  • MDR 1962, 26
  • DB 1961, 1507
 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Insbesondere ist eine "vage Generalklausel", die es völlig dem Ermessen der Exekutive überläßt, die Grenzen von Freiheit und Eigentum des Staatsbürgers im einzelnen zu bestimmen, mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar (BVerfGE 8, 274 [276], Leitsatz 7 und S. 325 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die sehr weit gefaßte Bestimmung des § 2 des Preisgesetzes vom 10. April 1948, die die für die Preisbildung zuständigen Stellen ermächtigte, "Anordnungen und Verfügungen [zu] erlassen, durch die Preise, Mieten, Pachten, Gebühren und sonstige Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art, ausgenommen Löhne, festgesetzt oder genehmigt werden, oder durch die der Preisstand aufrecht erhalten werden soll", für rechtsstaatlich unbedenklich erklärt (BVerfGE 8, 274).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Zu denken sei an die Rechtsprinzipien der Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes und den Grundsatz der Klarheit der Gesetze, die in das Postulat der Rechtssicherheit mündeten; das Gericht bezieht sich dafür auf BVerfGE 1, 299 ff. [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] Zwar brauche ein Gesetz nicht so speziell zu sein, daß die richterliche Lösung des Einzelfalles nahezu mit Sicherheit vorausgesehen werden könne [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]>, andererseits aber müsse die Tatbestandsvoraussetzung so abgegrenzt sein, daß die Gesetzesvorschriften in sicherer Weise eindeutig und damit genügend konkretisiert den Maßstab vermittelten, der bei der juristischen Subsumtionsarbeit angewendet werden solle >.

    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst die schöpferische Füllung weiter Lücken auf der Grundlage einer richtungweisenden Generalklausel eine herkömmliche und stets bewältigte richterliche Aufgabe ist (BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [243 f]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Ebenso hat es die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Buchst. a des Paßgesetzes vom 4. März 1952 für mit dem Grundgesetz vereinbar gehalten, wonach ein Paß zu versagen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller als Inhaber eines Passes die innere oder die äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik gefährdet (BVerfGE 6, 32 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56] [42 f]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Diese Konsequenz ergibt sich weiter aus dem Prinzip der Gewaltenteilung, das die Exekutive auf die Ausführung der Gesetze beschränkt, und schließlich auch aus der rechtsstaatlichen Forderung nach möglichst lückenlosem gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt, wie er durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet ist (BVerfGE a.a.O. S. 325 [326]; vgl. auch BVerfGE 8, 71 [BVerfG 10.07.1958 - 1 BvF 1/58] [76]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Zu denken sei an die Rechtsprinzipien der Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes und den Grundsatz der Klarheit der Gesetze, die in das Postulat der Rechtssicherheit mündeten; das Gericht bezieht sich dafür auf BVerfGE 1, 299 ff. [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] Zwar brauche ein Gesetz nicht so speziell zu sein, daß die richterliche Lösung des Einzelfalles nahezu mit Sicherheit vorausgesehen werden könne [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]>, andererseits aber müsse die Tatbestandsvoraussetzung so abgegrenzt sein, daß die Gesetzesvorschriften in sicherer Weise eindeutig und damit genügend konkretisiert den Maßstab vermittelten, der bei der juristischen Subsumtionsarbeit angewendet werden solle >.
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bestätigend in seinen Willen aufgenommen (BVerfGE 10, 129 [133] [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; vgl. auch BVerfGE 3, 45 [48]; 6, 55 [64]).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist also nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes inhaltlich geändert worden (vgl. BVerfGE 12, 10 [BVerfG 15.11.1960 - 2 BvR 536/60] [22 ff.]).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bestätigend in seinen Willen aufgenommen (BVerfGE 10, 129 [133] [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; vgl. auch BVerfGE 3, 45 [48]; 6, 55 [64]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bestätigend in seinen Willen aufgenommen (BVerfGE 10, 129 [133] [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; vgl. auch BVerfGE 3, 45 [48]; 6, 55 [64]).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
    Der Gesetzgeber hat die Vorschrift bestätigend in seinen Willen aufgenommen (BVerfGE 10, 129 [133] [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 13/58]; vgl. auch BVerfGE 3, 45 [48]; 6, 55 [64]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie stets anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243 f.]; 13, 153 [164]; 18, 224 [237 ff.]; 25, 167 [183]).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Gleichwohl vertritt das Bundesverfassungsgericht in zutreffender Einschätzung der komplexen Lebensverhältnisse der modernen Gesellschaft und einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Rechtsordnung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß den zuvor aufgezeigten Grundsätzen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln durch den Gesetzgeber keineswegs entgegensteht (vgl. BVerfGE 3, 225, 243 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]; 13, 153, 161; 21, 73, 79 sowie 31, 255, 264 und Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, aaO, Rz 63).

    Das gilt nach den weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sogar für die erheblich in die Rechts- und Individualsphäre des Bürgers eingreifenden Rechtsgebiete des Strafrechts und Steuerrechts (vgl. BVerfGE 4, 352, 357; 11, 234, 237; 13, 153, 160; 28, 175, 183 und 32, 346, 364).

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Danach muss die eine Steuerpflicht begründende Norm nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein, so dass eine Steuerlast in gewissem Umfang für den Bürger voraussehbar sowie überschaubar wird (vgl. BVerfGE 13, 153 ; 19, 253 ; 34, 348 ; 73, 388 ).
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