Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmäßigkeit des Unterschriftenquorums bei Personalvertretungswahlen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsatzentwurf des BVerfG - Personalvertreterwahl - Anzahl von Unterschriften - Verfassungsmäßigkeit - Ernsthafte Bewerbungen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 12.01.1981 - PV 20/80
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 60, 162
- NVwZ 1982, 673
- DÖV 1983, 87
Wird zitiert von ... (104) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Die auf diese Weise gewonnenen Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gelten danach als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 6, 84 [91]; 30, 227 [246]; 41, 1 [12]; 51, 222 [234 f.] m. w. Nachw.).Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).
Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).
Sie dürfe der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, daß einem neuen Bewerber die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werde (vgl. BVerfGE 3, 383 [394]; 4, 375 [384]; 6, 84 [98]; 12, 132 [134]; 41, 399 [421]).
Ein Gesetzgeber, der sich für dieses System entscheidet, anerkennt damit diese Forderung als eine solche der Sachgerechtigkeit und stellt sein Gesetz unter dieses Maß (vgl. BVerfGE 1, 208 [248]; 6, 84 [90]).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Die auf diese Weise gewonnenen Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gelten danach als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 6, 84 [91]; 30, 227 [246]; 41, 1 [12]; 51, 222 [234 f.] m. w. Nachw.).Sie sind nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern beziehen sich auch auf die Wahlvorbereitungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 4, 375 [387]; 11, 266 [272], 351 [363]; 14, 121 [132 f.]; 30, 227 [246]; 41, 399 [417]).
Insoweit bleibt dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum für sachlich erforderliche Ausnahmen von der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 [382 f.]; 30, 227 [246]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).
Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).
Es hat die sich daraus ergebenden Maßstäbe jedoch auch auf die Wahlen im Bereich der Sozialversicherung angewandt (vgl. BVerfGE 30, 227 [246]).
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Sie sind nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern beziehen sich auch auf die Wahlvorbereitungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 4, 375 [387]; 11, 266 [272], 351 [363]; 14, 121 [132 f.]; 30, 227 [246]; 41, 399 [417]).Insoweit bleibt dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum für sachlich erforderliche Ausnahmen von der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 [382 f.]; 30, 227 [246]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).
Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).
Sie dürfe der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, daß einem neuen Bewerber die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werde (vgl. BVerfGE 3, 383 [394]; 4, 375 [384]; 6, 84 [98]; 12, 132 [134]; 41, 399 [421]).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Sie sind nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern beziehen sich auch auf die Wahlvorbereitungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 4, 375 [387]; 11, 266 [272], 351 [363]; 14, 121 [132 f.]; 30, 227 [246]; 41, 399 [417]).Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).
Hier wie dort muß die öffentliche Gewalt, wenn sie in den Bereich der Willensbildung bei Wahlen in einer Weise eingreift, die die Chancengleichheit verändern kann, besonders enge Grenzen ihres Ermessens beachten: Ihr ist jede ungleiche Behandlung verfassungskräftig versagt, die sich nicht durch einen besonderen, zwingenden Grund rechtfertigen läßt (vgl. BVerfGE 14, 121 [133]).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Die auf diese Weise gewonnenen Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gelten danach als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 6, 84 [91]; 30, 227 [246]; 41, 1 [12]; 51, 222 [234 f.] m. w. Nachw.).Die stärkere Formalisierung des Gleichheitsgebots im Wahlrecht schließt indes - wie auch sonst bei Anwendung des Gleichheitssatzes - Differenzierungen nicht gänzlich aus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 28, 220 [225]; 36, 139 [141]).
Ein Gesetzgeber, der sich für dieses System entscheidet, anerkennt damit diese Forderung als eine solche der Sachgerechtigkeit und stellt sein Gesetz unter dieses Maß (vgl. BVerfGE 1, 208 [248]; 6, 84 [90]).
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Fällt die Tätigkeit der Koalitionen im Personalvertretungswesen in den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Bereich, so muß grundsätzlich auch die Werbetätigkeit der Koalitionen vor Personalratswahlen durch die Verfassung geschützt sein (vgl. BVerfGE 19, 303 [313, 319 f.]; 51, 77 [88]).Dieser im Grundsatz der Verhältniswahl verankerte Minderheitenschutz ist den Ländern rahmenrechtlich vorgegeben (vgl. BVerfGE 51, 77 [91]).
Außerdem dürfte die vergleichsweise Überschaubarkeit des sachlichen und personellen Aufgabenbereichs zu einer weitgehenden Versachlichung der Gremienarbeit beitragen, zumal den Personalratsmitgliedern bundesrechtlich die persönliche Unabhängigkeit garantiert ist (vgl. BVerfGE 51, 77 [92]).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Sie sind nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern beziehen sich auch auf die Wahlvorbereitungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (vgl. BVerfGE 4, 375 [387]; 11, 266 [272], 351 [363]; 14, 121 [132 f.]; 30, 227 [246]; 41, 399 [417]).Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).
Sie dürfe der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, daß einem neuen Bewerber die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werde (vgl. BVerfGE 3, 383 [394]; 4, 375 [384]; 6, 84 [98]; 12, 132 [134]; 41, 399 [421]).
- BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Wahlrecht Auslandsdeutscher
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Kennzeichnend für die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl ist ihr formaler Charakter: Jeder soll sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (vgl. BVerfGE 13, 243 [246]; 28, 220 [225]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).Die stärkere Formalisierung des Gleichheitsgebots im Wahlrecht schließt indes - wie auch sonst bei Anwendung des Gleichheitssatzes - Differenzierungen nicht gänzlich aus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 28, 220 [225]; 36, 139 [141]).
Insoweit bleibt dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum für sachlich erforderliche Ausnahmen von der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 [382 f.]; 30, 227 [246]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die …
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Die auf diese Weise gewonnenen Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gelten danach als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch über den Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfGE 1, 208 [247]; 6, 84 [91]; 30, 227 [246]; 41, 1 [12]; 51, 222 [234 f.] m. w. Nachw.).Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).
Lediglich bei den Wahlen zu Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247 (254]) und zu den in § 74 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen richterlichen Präsidialräten (BVerfGE 41, 1 [12 ff.]) hat das Gericht bisher Veranlassung gesehen, den Grundsatz der formalen Wahlgleichheit über das bei Wahlen politisch-parlamentarischer Art zugestandene Maß hinaus einzuschränken und unmittelbar auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückzugreifen.
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Kennzeichnend für die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl ist ihr formaler Charakter: Jeder soll sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (vgl. BVerfGE 13, 243 [246]; 28, 220 [225]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).Insoweit bleibt dem Gesetzgeber ein gewisser Spielraum für sachlich erforderliche Ausnahmen von der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl (vgl. BVerfGE 4, 375 [382 f.]; 30, 227 [246]; 34, 81 [99]; 36, 139 [141]).
- BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
Heimatbund Badenerland
- BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
- BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer
- BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts …
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei …
Allerdings legt sich der Gesetzgeber auch bei Wahlen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich in einem gewissen Umfang auf die Grundsätze eines Wahlverfahrens fest (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 71, 81 ).Da das Recht der Koalitionen, an vom Gesetzgeber zur Vertretung von Arbeitnehmern geschaffenen Einrichtungen mitzuwirken, unter den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG fällt, ist mit dieser verfassungsrechtlich gesicherten Freiheit auch die Chancengleichheit der Koalitionen bei der Wahl verbunden (vgl. BVerfGE 60, 162 für Personalvertretungswahlen; BVerfGE 71, 81 für die Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeitnehmerkammern).
Dem Gesetzgeber ist daher, wenn er in den Bereich der Willensbildung bei Wahlen in einer Weise eingreift, die die Chancengleichheit beeinträchtigen kann, auch hier jede ungleiche Behandlung versagt, die sich nicht durch einen besonderen, zwingenden Grund rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 71, 81 ).
Das Erfordernis einer gewissen Zahl von Unterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge führt zu einer Beschränkung der Gleichheit des Wahlvorschlagsrechts (vgl. BVerfGE 60, 162 ).
aa) Das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge ist hinreichend sachlich gerechtfertigt, wenn und soweit es dazu dient, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 60, 162 m.w.N.; 71, 81 ).
Unterschriftenquoren können auch das Ziel verfolgen, die Wähler davor zu bewahren, ihre Stimmen an aussichtslose Kandidaten zu vergeben (vgl. BVerfGE 60, 162 ).
Dies schließt eine Einbuße an Geschlossenheit des Vertretungsorgans im Interesse einer Repräsentanz auch von Minderheiten ein (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 71, 81 ).
Sie darf der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, dass Wahlbewerbern die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (vgl. BVerfGE 60, 162 m.w.N.; 71, 81 ).
Die geringe Zahl der zu besetzenden Aufsichtsratssitze schließt eine zu große Zersplitterung von vornherein aus (vgl. BVerfGE 60, 162 für Personalvertretungswahlen).
Dem Zweck von Quoren, aussichtslose Kandidaten fern zu halten, ohne dabei die Teilnahme an Wahlen unnötig zu erschweren, wird grundsätzlich nur ein deutlicher Abstand zwischen Quorum und Wahlerfolg gerecht (vgl. dazu BVerfGE 60, 162 ; 67, 369 ).
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04
Betriebsratswahl - Geschlechterquote
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen, die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG für die Gestaltung des Wahlrechts bei allgemeinen politischen Wahlen ergeben, in ständiger Rechtsprechung konkretisiert (vgl. etwa 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 = AP GG Art. 3 Nr. 142, zu C I 1 der Gründe; 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP GG Art. 3 Nr. 118, zu B I und II der Gründe).Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit ist nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Wahlvorbereitungen und das Wahlvorschlagsrecht (…22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - aaO; 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - aaO; BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 5/97 - AP MitbestG § 12 Nr. 1 = EzA MitbestG § 12 Nr. 1, zu B I 1 c der Gründe).
Der Wahlgleichheitsgrundsatz gilt nicht nur für das Bundestagswahlrecht und für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden (Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 GG), sondern als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für sonstige politische Abstimmungen (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP GG Art. 3 Nr. 118, zu B I und II der Gründe).
Auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens hat es sie auf die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung (24. Februar 1971 - 1 BvR 438/68 ua. - BVerfGE 30, 227 = AP GG Art. 9 Nr. 22), zu Personalvertretungen (23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP GG Art. 3 Nr. 118 zum Bremischen PersVG 1974; 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 und - 2 BvL 21/82 - BVerfGE 67, 369 = AP BPersVG § 19 Nr. 3 zum BPersVG 1974) und zu den Vollversammlungen der Arbeitnehmerkammern im Land Bremen (22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 = AP GG Art. 3 Nr. 142) angewandt.
Einschränkungen der formalen Wahlrechtsgleichheit können sich insbesondere aus Zweck und Zielsetzung der betreffenden Wahl rechtfertigen (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP GG Art. 3 Nr. 118, zu B I und II der Gründe).
Dem Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien im Parlamentswahlrecht entspricht bei Wahlen im Arbeits- und Sozialbereich der Grundsatz gleicher Wettbewerbschancen der Gewerkschaften (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP GG Art. 3 Nr. 118, zu B II der Gründe; BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 5/97 - AP MitbestG § 12 Nr. 1 = EzA MitbestG § 12 Nr. 1, zu B I 1 c der Gründe mwN).
- BGH, 15.01.2013 - II ZR 83/11
Eingetragene Genossenschaft: Wirksamkeit von Vorschriften der Wahlordnung zur …
aa) Der Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl gebietet, dass jeder Wahlberechtigte sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können (BVerfGE 13, 243, 246; 28, 220, 225; 34, 81, 98 f.; 36, 139, 141; 60, 162, 167).Dies gilt nicht nur für den eigentlichen Wahlakt, sondern bezieht sich auch auf die Wahlvorbereitung, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (BVerfGE 4, 375, 386 f.; 11, 266, 272; 11, 351, 363; 14, 121, 132 f.; 30, 227, 246; 41, 399, 417; 60, 162, 167).
Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für die Einreichung gültiger Wahlvorschläge schränkt diese Möglichkeit ein, weil sich zum einen nur derjenige zur Wahl stellen kann, der für seine Kandidatur die vorherige schriftliche Unterstützung anderer Personen findet, und zum anderen die Wahlvorschläge derjenigen, die nicht die erforderliche Unterschriftenzahl beigebracht haben, unberücksichtigt bleiben (BVerfGE 60, 162, 167 f.).
Diese vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleiteten Grundsätze, die nach § 43a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 GenG für die Wahl der Vertreterversammlung unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten entsprechend gelten (BGH, Urteil vom 22. März 1982 - II ZR 219/81, BGHZ 83, 228, 232), schließen Differenzierungen nicht grundsätzlich aus (BVerfGE 11, 266, 272; 60, 162, 168).
Der Genossenschaft verbleibt insoweit ein gewisser Spielraum bei der normativen Umsetzung (vgl. BVerfGE 60, 162, 168).
(1) Sie dient dem Ziel, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, um dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr einer Stimmzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19, 27; 4, 375, 381 f.; 60, 162, 168).
(3) Soweit das Bundesverfassungsgericht für Personalratswahlen ausgesprochen hat, die Zahl der Unterstützungsunterschriften dürfe nicht so hoch bemessen sein, dass auch solche Bewerber vom Wahlvorgang ausgeschlossen würden, die schon nach der Zahl der für ihren Wahlvorschlag beizubringenden Unterschriften absehbar ernsthafte Aussichten auf einen Sitz in der Vertreterversammlung hätten (BVerfGE 60, 162, 174), lag dieser Entscheidung eine andere Fallgestaltung zu Grunde.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Fall angenommen, in dem der Wahlvorschlag zur Wahl des Personalrats durch ein Quorum von 1/10 der Wahlberechtigten - dies entsprach 1.848 Unterschriften - unterstützt werden musste und hierdurch auch Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen wurden, die bei zehn zu besetzenden Sitzen und durchschnittlicher Wahlbeteiligung absehbar Erfolgsaussichten hatten (BVerfGE 60, 162, 163, 174;… vgl. zu einem entsprechenden Unterstützungsquorum bei der Wahl zur Vertreterversammlung: Schmitz-Herscheidt, Die Vertreterversammlung der Genossenschaft als rechtliches und organisatorisches Problem, 1981, S. 15).
- BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen, die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG für die Gestaltung des Wahlrechts bei allgemeinen politischen Wahlen ergeben, wiederholt konkretisiert; sie sind nicht auf den eigentlichen Wahlakt beschränkt, sondern beziehen sich auch auf die Wahlvorbereitungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht (vgl. zusammenfassend BVerfGE 60, 162 (167 f.) m. w. N.).Kennzeichnend für die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl ist wegen ihres engen Zusammenhangs mit dem demokratischen Prinzip ihr formaler Charakter: Jeder soll sein aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können (BVerfGE 60, 162 (167)).
Nach welchem System der Gesetzgeber die Besetzung der Vollversammlung ordnen will, obliegt zwar, ebenso wie die Zweckmäßigkeit einer Regelung, grundsätzlich seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 59, 36 (49); 61, 138 (149)); entscheidet er sich jedoch für eine Urwahl nach dem Verhältniswahlsystem, so unterwirft er sich damit grundsätzlich dem stärker formalisierten Gleichheitsgebot im Wahlrecht und den spezifischen Ausprägungen, welche die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (vgl. BVerfGE 34, 81 (100); 60, 162 (171)).
Bei Zugrundelegung des Systems der Urwahl nach dem Verhältniswahlsystem dürfen dann Regelungen des Wahlvorschlagsrechts der Wählerentscheidung nur möglichst wenig vorgreifen (vgl. BVerfGE 60, 162 (168 f.) m. w. N.).
Der Grundsatz der Chancengleichheit aller Wahlbewerber darf dabei nur durchbrochen werden, wenn sich dies durch einen besonderen, zwingenden Grund rechtfertigen läßt (vgl. BVerfGE 24, 300 (341); 51, 222 (235); 60, 162 (168) m. w. N.; st. Rspr.).
Der Grad der zulässigen Differenzierungen richtet sich auch bei Wahlen im Arbeits- und Sozialwesen nach der Struktur des jeweils in Frage stehenden Sachbereiches (vgl. BVerfGE 60, 162 (168) m. w. N.); er läßt sich nicht losgelöst vom Aufgabenkreis des zu wählenden Repräsentativorgans bestimmen (vgl. BVerfGE 51, 222 (235)).
a) Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, wenn und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 60, 162 (168)).
Es liegt in der Natur des Systems der Verhältniswahl, daß es das Aufkommen kleinerer Gruppierungen begünstigt; der in ihm verankerte Minderheitenschutz ist darauf angelegt, ein Vertretungsorgan zu schaffen, in dem der Sitzanteil in möglichst genauer Übereinstimmung mit dem Stimmenanteil der verschiedenen berufsständischen und gewerkschaftlichen Organisationen sowie der von ihnen vertretenen berufs- und sozialpolitischen Auffassungen steht (vgl. BVerfGE 60, 162 (171)).
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Das entspricht einer Beeinträchtigung der Gleichheit des Wahlvorschlagsrechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162-175, Rn. 18, juris) sowie damit verbunden auch der passiven Wahlrechtsgleichheit der Listenkandidaten. - BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
b) Die Grundsätze der formalen Wahlgleichheit beschränken sich nicht auf den eigentlichen Wahlakt, sondern erstrecken sich auf das Vorfeld der politischen Willensbildung (BVerfG Urteil vom 24. Juni 1958 - 2 BvF 1/57 - BVerfGE 8, 51, 68) und damit auch auf die Wahlvorbereitungen und auf das Wahlvorschlagsrecht (BVerfG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81, 94 = AP Nr. 142 zu Art. 3 GG; Beschluß vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162, 167 = AP Nr. 118 zu Art. 3 GG, m.w.N.).Es führt außerdem zur Nichtberücksichtigung der Wahlvorschläge aller derjenigen, die nicht die erforderliche Unterschriftenzahl aufgebracht haben, und beschränkt insoweit die Gleichheit des Wahlvorschlagsrechts (BVerfG Beschluß vom 23. März 1982, aaO).
Dazu darf ein Quorum nur so hoch festgesetzt werden, wie es erforderlich ist, um den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, einer Stimmenzersplitterung vorzubeugen und so das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern (BVerfG Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 und 2 BvL 21/82 - BVerfGE 67, 369, 377 = AP Nr. 3 zu § 19 BPersVG; Beschluß vom 23. März 1982, aaO).
Dem Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien im Parlamentswahlrecht entspricht bei Wahlen im Arbeits- und Sozialbereich der Grundsatz gleicher Wettbewerbschancen der Gewerkschaften (BVerfG Beschluß vom 23. März 1982, aaO).
Im Bereich des Arbeits- und Sozialwesens hat es sie zwar auf die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung (BVerfG Beschluß vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 438/68 u.a. - BVerfGE 30, 227, 246 = AP Nr. 22 zu Art. 9 GG), zu Personalvertretungen (BVerfG Beschluß vom 23. März 1982, aaO, zum Bremischen PersVG 1974;… Beschluß vom 16. Oktober 1984, aaO, zum BPersVG 1974) und zu den Vollversammlungen der Arbeitnehmerkammern im Lande Bremen (…BVerfG Beschluß vom 22. Oktober 1985, aaO) angewandt, sich jedoch einer abschließenden Stellungnahme enthalten (…BVerfG Beschluß vom 22. Oktober 1985, aaO).
1. Der Grad der zulässigen Differenzierungen richtet sich in erster Linie nach der Struktur des zu regelnden Sachbereichs, dem Aufgabenkreis des zu wählenden Repräsentativorgans sowie danach, auf welcher Stufe des Wahlverfahrens der Gesetzgeber mit welcher Intensität eingreift (BVerfGE 60, 162, 168; 71, 81, 96, jeweils m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05
Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für …
BVerfG, Beschlüsse vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162, sowie vom 30.11.1965 -2 BvR 54/62 -, BVerfGE 19, 303.Zwar folgt aus Art. 9 Abs. 3 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, dass der vom BVerfG für allgemeinpolitische Wahlen entwickelte Grundsatz der formalen Wahlgleichheit auch für Wahlen zu den Personalvertretungen und hier insbesondere für das Wahlvorschlagsrecht gilt, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1984 - 2 BvL 20/82 u.a. -, BVerfGE 67, 369, sowie vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, a.a.O., jedoch sind dadurch Regelungen nicht ausgeschlossen, die dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen.
BVerfG, Beschluss vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, a.a.O., m.w.N.
BVerfG, Beschlüsse vom 16.10.1984 - 2 BvL 20/82 u.a. -, a.a.O., sowie vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, a.a.O.
BVerfG, Beschluss vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, a.a.O., m.w.N.
BVerfG, Beschlüsse vom 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98 -, BVerfGE 111, 289, vom 16.10.1984 - 2 BvL 20/82 u.a. -, a.a.O., sowie vom 23.3.1982 - 2 BvL 1/81 -, a.a.O. .
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
In dieser Einschränkung der Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl liegt eine Benachteiligung betroffener Parteien und damit auch der Antragstellerinnen gegenüber den in den Parlamenten vertretenen Parteien (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 111, 289 ; VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 88/20 -, juris, Rn. 70).bb) Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung wahlrechtliche Unterschriftenquoren für sachlich gerechtfertigt erachtet, wenn und soweit sie dazu dienen, den Wahlakt auf ernsthafte Wahlvorschläge zu beschränken und so der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 19 ff.; 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 84 ; 12, 135 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 60, 162 ; 71, 81 ; 82, 353 ; 111, 289 ).
Sie zielt darauf ab, das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und die Wahlberechtigten davor zu bewahren, ihre Stimmen an aussichtslose Wahlvorschläge zu vergeben (vgl. BVerfGE 60, 162 ; 111, 289 ).
Vergleichbar einer Sperrklausel (vgl. BVerfGE 3, 383 ) verfolgt die Beschränkung des Kreises der Wahlvorschläge damit auch den Zweck, die Bildung handlungsfähiger und repräsentativer Verfassungsorgane zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 6, 84 ), und ist folglich auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments gerichtet (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 6, 84 ; 60, 162 ; 71, 81 ;… Lege, Unterschriftenquoren zwischen Parteienstaat und Selbstverwaltung, 1996, S. 30).
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
Der Wahlgleichheitsgrundsatz gilt nicht nur für das Bundestagswahlrecht und für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden (Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 GG) , sondern als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für sonstige politische Abstimmungen (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - zu B I und II der Gründe, BVerfGE 60, 162) .Allerdings legt sich der Normgeber auch bei Wahlen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich in einem gewissen Umfang auf die Grundsätze eines Wahlverfahrens fest (vgl. BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162) .
Einschränkungen der formalen Wahlrechtsgleichheit können sich insbesondere aus Zweck und Zielsetzung der betreffenden Wahl rechtfertigen (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - zu B I und II der Gründe, aaO) .
Dem Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien im Parlamentswahlrecht entspricht bei Wahlen im Arbeits- und Sozialbereich der Grundsatz gleicher Wettbewerbschancen der Gewerkschaften (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - zu B II der Gründe, BVerfGE 60, 162;… BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B III 3 d der Gründe, aaO; 13. Mai 1998 - 7 ABR 5/97 - zu B I 1 c der Gründe mwN) .
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ). - BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11
Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - 6 TaBV 19/15
Rechtmäßigkeit einer Betriebsratswahl
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
- BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05
Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95
Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92
Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05
Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines …
- VerfGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 1 GR 101/20
Erfordernis von 150 Unterstützungsunterschriften nach § 24 Abs 2 S 1 LWG (juris: …
- BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05
Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen …
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05
Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen …
- LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
Mitbestimmung; Verfassungsmäßigkeit; Aufsichtsrat; Wahlrechtsgrundsätze; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93
Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8. …
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04
Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der …
- VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 22/21
Organstreit unzulässig; Verfristung; Ausschlussfrist; Fristbeginn; …
- LAG Köln, 31.03.2004 - 3 TaBV 12/03
Betriebsratswahl, Verfassungswidrigkeit, Frauenquote, Minderheitsgeschlecht, …
- VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff; …
- BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99
Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
- OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …
- VerfGH Bayern, 21.12.2023 - 2-VII-20
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2023 über …
- LG München I, 08.09.2022 - 5 HKO 5571/21
Genossenschaftsrechtliche Beschlussmängelklage bezüglich der Wirksamkeit einer …
- OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12
Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für …
- ArbG Bonn, 10.01.2003 - 2 BV 54/02
Zur Anfechtung einer Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder; Aufgaben und …
- VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03
Beobachtung der "Scientology Kirche Deutschland" (SKD) durch den …
- OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 235/12
Erfolglose Anfechtung der Wahl zum Personalrat einer Agentur für Arbeit
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
- BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG
- BVerwG, 30.11.2010 - 6 PB 16.10
Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2006 - 5 A 11469/05
Teilnahme der nach § 123a BRRG und § 12 BAT zugewiesenen Beamten und Angestellten …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94
Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht …
- BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06
Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen …
- LAG Hessen, 10.07.2003 - 9 TaBV 114/02
Gesamtbetriebsrat; Entsendung; Verhältniswahl; Mehrheitsbeschluss
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 7 TaBV 764/11
Kein Anspruch einer Minderheitsgruppe im Betriebsrat auf Bereitstellung eines …
- LAG Köln, 13.10.2003 - 2 TaBV 1/03
Richtervorlage, Verfassungswidrigkeit, Wahlgleichheit, Betriebsratswahlen, …
- BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85
Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung - …
- BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1518
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- BVerwG, 03.02.1988 - 6 P 12.86
Personalvertretung - Wahlvorschlag - Unterschriftenquorum - Gleichbehandlung
- LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
Wahlrechtsgrundsätze; Gleichheit; Allgemeinheit; Wahlanfechtung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20
Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von …
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 1235/15
Auswahl der zur Freistellung zu benennenden Personalratsmitglieder
- LAG Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 5 TaBV 8/90
Untersagung des Fortgangs einer Betriebsratswahl auf Antrag des Arbeitgebers
- BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82
Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum
- LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 46/10
Vorschlagsrecht nach § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gebildeter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 16 KR 80/13
Sozialwahl 2011
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 18/94
Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Verfassungsnorm im Rahmen der Erhebung …
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (
- VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 809/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- LSG Saarland, 23.06.2016 - L 1 R 104/14
Sozialversicherungswahl - Wahlausschreibung - wirksame Einreichung einer …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88
Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl - …
- BVerfG, 12.03.2014 - 2 BvE 1/14
Fristen für Einreichung von Wahlvorschlägen für die Europawahl sowie Zeitpunkt …
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 14/12
Zur Beschränkung des Wahlvorschlagsrecht zur Wahl des Bundespräsidenten auf …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1462
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95
Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 480/12
Personalvertretungsrecht: Wahlanfechtung - Personalratswahl - Jobcenter
- VG Saarlouis, 20.06.2012 - 8 K 1713/11
Personalratswahl; Wahlrecht der einem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
Listensprung als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts ist bei …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
Verpflichtung eines Personalratsvorsitzenden zur Ladung von Beauftragten aller im …
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1442/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in …
- VGH Bayern, 30.07.2012 - 22 ZB 11.1509
Beitragserhebung durch eine Industrie- und Handelskammer
- ArbG Ludwigshafen, 19.06.2002 - 8 BV 820/02
Betriebsratswahl ; Wahlanfechtungsverfahren; Zusammensetzung des Betriebsrates …
- OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder, …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu …
- VGH Bayern, 21.04.2016 - 4 ZB 15.1951
Wahlanfechtung der Wahl eines Bezirksausschusses
- LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95
Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen
- BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 835/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Geldsumme nach betriebsbedingter …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- VG Freiburg, 20.02.1995 - 10 K 1866/94
Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer; Beginn der Wahl …
- OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
Konsequenzen einer zu kurz bemessenen Amtszeit eines zu wählenden Vertreters in …
- BVerwG, 16.05.2002 - 6 PB 4.02
Allgemeinheit der Wahl - Gleichheit der Wahl - Vorziehens von Wahlen für …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
- VG Aachen, 10.10.2011 - 4 K 772/11
Befugnis einer Gemeinde zur Einrichtung von Bürgerbeiräten und Bestimmung des …
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 27-IV-11
Regelung im Kommunalwahlgesetz zur sog. Hochzonung bei Ortschaftsratswahl …
- BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 17.83
Leistung einer Unterschrift für einen Wahlvorschlag - Unterzeichnung zweier …
- BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 31.83
Wahl eines öffentlichen Personalrates - Verbot von Mehrfachunterschriften auf …
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 1 S 1865/03