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   BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69   

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BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69 (https://dejure.org/1971,152)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1971 - 2 BvL 10/69 (https://dejure.org/1971,152)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1971 - 2 BvL 10/69 (https://dejure.org/1971,152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SoldVG § 91 a; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    SVG idF vom 1964-08-08 91a ist mit dem GG vereinbar, soweit er Ansprüche nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften gegen den Bund betrifft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 212
  • NJW 1971, 1837
  • MDR 1971, 905
  • VersR 1971, 923
  • DÖV 1971, 668
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Art. 33 Abs. 5 GG entfällt als Prüfungsmaßstab, da diese Vorschrift des Grundgesetzes keine Anwendung auf Soldatenverhältnisse findet (vgl. BVerfGE 3, 288 (334 f.); 16, 94 (110 f.)).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Verletzt ist der Gleichheitssatz nur, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlicher Grund für die verschiedene Behandlung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52); ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Wie aber Art. 14 GG nur Rechtspositionen schützt, die einer Person bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 (34)), so stellt auch die von Anfang an bestehende Anspruchsbeschränkung keinen Entzug im Sinne der Eigentumsgarantie dar.
  • BVerfG, 16.12.1959 - 1 BvL 17/59

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren der sogenannten Inzidentnormenkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Es besteht deshalb kein Anlaß, über die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher offengelassene Frage, ob im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG überhaupt den Beteiligten des Ausgangsverfahrens das Armenrecht bewilligt werden kann (vgl. BVerfGE 10, 262 (263); 11, 330 (336)), im vorliegenden Fall zu entscheiden.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Art. 33 Abs. 5 GG entfällt als Prüfungsmaßstab, da diese Vorschrift des Grundgesetzes keine Anwendung auf Soldatenverhältnisse findet (vgl. BVerfGE 3, 288 (334 f.); 16, 94 (110 f.)).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Es besteht deshalb kein Anlaß, über die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher offengelassene Frage, ob im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG überhaupt den Beteiligten des Ausgangsverfahrens das Armenrecht bewilligt werden kann (vgl. BVerfGE 10, 262 (263); 11, 330 (336)), im vorliegenden Fall zu entscheiden.
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Er läßt Differenzierungen zu, die in tatsächlichen Verschiedenheiten der Lebensverhältnisse ihren Grund haben, deren Berücksichtigung für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerfGE 4, 219 (243 f.)).
  • BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66

    Allgemeines zur Rückwirkung von Gesetzen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Die entscheidende Begründung findet § 91a SVG in der Überlegung, daß der Bund durch die Versorgung der beschädigten Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Falle einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleistet, ohne daß es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt (ähnlich BGHZ 6, 3 (10 f.); BGH in VersR 1968, S. 1168 f. mit weiteren Nachweisen; Pagendarm, ZBR 1959, S. 347 f.).
  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
    Die entscheidende Begründung findet § 91a SVG in der Überlegung, daß der Bund durch die Versorgung der beschädigten Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Falle einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleistet, ohne daß es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt (ähnlich BGHZ 6, 3 (10 f.); BGH in VersR 1968, S. 1168 f. mit weiteren Nachweisen; Pagendarm, ZBR 1959, S. 347 f.).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    b) Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 31, 212 [218 f.], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Vermögenswerte subjektiv-öffentliche Rechte auf alimentationsähnliche Leistungen der Soldaten können sich auf verfassungsrechtlicher Ebene aber aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ergeben (BVerfG, Urteil vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 371/52 - BVerfGE 3, 288 ; Beschlüsse vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - BVerfGE 16, 94 und vom 22. Juni 1971 - 2 BvL 10/69 - BVerfGE 31, 212 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 48.13 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 15 Rn. 18).
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Die in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1971 (BVerfGE 31, 212) und vom 7. November 1972 (BVerfGE 34, 118) angeführten Gesichtspunkte trügen eine Sonderregelung nur im Verhältnis des Beamten gegenüber seinem eigenen Dienstherrn und dessen Bediensteten.

    Die Klägerin hat sich im wesentlichen die Begründung des Vorlagebeschlusses zu eigen gemacht und ergänzend ausgeführt, daß die im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1971 (BVerfGE 31, 212 zu § 91a SVG) als ausreichend erachteten Gründe für die Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung nicht mehr vorlägen, weil sich seit 1971 die Verhältnisse bezüglich der Fürsorgeleistungen des Staates seinen Bürgern gegenüber so erheblich verändert hätten, daß von einer "besonderen" Sicherstellung seiner Beamten im Falle des Vorliegens von Versorgungsansprüchen keine Rede mehr sein könne.

    Diesen Anforderungen wird die hier zu prüfende Regelung, soweit es sich um die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs gegenüber dem eigenen Dienstherrn handelt, aus den gleichen Gründen gerecht, die der Senat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1971 (BVerfGE 31, 212 (219f.) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69]; im Anschluß daran auch BVerfGE 34, 118 (132)) dargelegt hat.

    Auf diese Ähnlichkeit (mit den durch § 46 Abs. 2 BeamtVG abgelösten weitgehend inhaltsgleichen Regelungen in den Beamtengesetzen) hat der Senat seinerzeit ausdrücklich hingewiesen (vgl. BVerfGE 31, 212 (213) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69]).

    Der Beamte steht wie der Soldat zu seinem Dienstherrn in einem besonderen und engeren öffentlich-rechtlichen Dauerverhältnis, innerhalb dessen im Schadensfall Versorgungsansprüche gewährt werden, während es üblicherweise in dem Verhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eines Schadensersatzanspruchs nach allgemeinen Vorschriften sowohl an einem besonderen öffentlichrechtlichen Verhältnis als auch an einer Regelung fehlt, die im Schadensfall besondere Versorgungsansprüche gewährt (vgl. BVerfGE 31, 213 (219) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69]).

    Die Haftungsbegrenzung des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ist aus den gleichen Gründen als berechtigt anzusehen wie die des Bundes gegenüber dem Soldaten: Hier wie da werden Versorgungsansprüche unabhängig vom Verschulden der Beteiligten (abgesehen vom Vorsatz des Verletzten - die Formulierung "Vorsatz des Verletzers" in BVerfGE 31, 212 (219) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] ist ein Schreibversehen) gewährt, hier wie da sind dies Versorgungsansprüche im Gesetz so umschrieben, daß ihre Höhe im Einzelfall infolge der Pauschalierung leicht und sofort errechenbar ist, und hier wie da kommt aufgrund dieser klaren Rechtslage der Geschädigte ohne Verzögerung in den Genuß dieser Leistungen.

    Schließlich steht die zur Prüfung stehende Regelung auch mit Art. 14 GG in Einklang (vgl. BVerfGE 31, 212 (220 f.) [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69]), soweit diese Vorschrift im vorliegenden Zusammenhang neben Art. 33 Abs. 5 GG Anwendung finden kann.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur den beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungsanspruch durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso wie durch Art. 14 GG gesichert angesehen (vgl. BVerfGE 16, 94 [112 f., 115]; 21, 329 [344 f.]; 31, 212 [221]), sondern auch die nähere Ausgestaltung des verfassungsrechtlich wie Eigentum geschützten Besoldungs- und Versorgungsanspruchs der Berufssoldaten nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG an den Grundsätzen ausgerichtet, "die aus den Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses entsprechend den für die Berufsbeamten geltenden und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Grundsätzen entwickelt werden müssen" (vgl. BVerfGE 16, 94 [117] unter Hinweis auf BVerfGE 3, 288 [342]; 8, 1 [21]).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Diese decken sich weitgehend mit denjenigen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1971 (BVerfGE 31, 212 [218 ff.]) dafür angeführt hat, daß der durch § 91a des Soldatenversorgungsgesetzes bestimmte Ausschluß weitergehender Ansprüche gegen den Bund mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02

    Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland

    Demgemäß ist der Gleichheitssatz nur mißachtet, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlicher Grund für die verschiedene Behandlung nicht finden läßt (BVerfG, Beschl. v. 22.6.1971 - 2 BvL 10/69, NJW 1971, 1837 m.w.N.).

    Art. 14 GG schützt nur Rechtspositionen, die einer Person bereits zustehen (BVerfG, Beschl. v. 22.6.1971 - 2 BvL 10/69, NJW 1971, 1837 m.w.N.).

  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92

    Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach

    b) Diese Haftungsbeschränkung ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 22. Juni 1971 entschieden hat (BVerfGE 31, 212 = NJW 1971, 1837; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 8. Januar 1992, BVerfGE 85, 176 = DVBl 1992, 362 zu der entsprechenden Regelung in § 46 Abs. 2 BeamtVG) - mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Diese Sachlage läßt es als gerechtfertigt erscheinen, daß § 91 a SVG neben diesen Versorgungsansprüchen etwaige weitergehende allgemeine Schadensersatzansprüche gegen den Bund abschneidet, um so dem Rechtsfrieden innerhalb des Soldatenverhältnisses zu dienen (BVerfGE Beschl. v. 22. Juni 1971 a.a.O. 219/220 m.w.N.).

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung des BVerfG in BVerfGE 31, 212, 218; BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 280/84, BFHE 154, 425, 429, BStBl II 1989, 4).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Für das Soldatenrecht kann daher aus Art. 33 Abs. 5 GG unmittelbar nichts hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 3, 288 [BVerfG 26.02.1954 - 1 BvR 371/52]; 16, 94 <110 f. [BVerfG 07.05.1963 - 2 BvR 141/60]>; 31, 212 ; Keymer/Kolbe/Braun, a.a.O., Grundlagen, D., Anwendungsbereich, Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

    b) Diese Beschränkung der Ansprüche für den Soldaten und seine Hinterbliebenen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] für § 91 a SVG ; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1992, 2 BvL 9/88 für die entsprechende Vorschrift des § 46 BeamtVG ; vgl. auch BGHZ 120, 176 zu § 91 a SVG ).

    Die entscheidende Begründung findet § 91 a SVG in der Überlegung, dass der Bund durch die Versorgung der Soldaten und ihrer Hinterbliebenen nach dem SVG im Hinblick auf das zwischen ihm und dem Soldaten bestehende Treue- und Fürsorgeverhältnis in jedem Fall einen sofort wirksamen, angemessenen Ausgleich des Schadens gewährleistet, ohne dass es auf eine Haftung nach allgemeinem Schadensersatzrecht ankommt (BVerfGE 31, 212 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 10/69] ).

  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der

  • VG Münster, 17.09.2018 - 5 K 6144/16

    Schadensersatzanspruch Dienstunfall Schmerzensgeld Versetzung in den Ruhestand

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

  • BFH, 02.09.1988 - III R 280/84

    Außenprüfung - Auswahl - Besonderer Anlaß

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten

  • VG München, 12.12.2017 - M 21 K 16.2406

    Erstattung von Ausbildungsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88

    Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 65.72

    Ansprüche eines in den USA lebenden Ruhestandsbeamten mit US-Staatsangehörigkeit

  • BGH, 12.03.1974 - VI ZR 2/73

    Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten auf den Dienstherrn -

  • LSG Hessen, 21.04.1999 - L 3 U 1764/98

    Unfallversicherung - übergangsrecht - Versicherungsfall im Oktober 1990 -

  • OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08

    Amtspflichtverletzung gegenüber einem Bundeswehrsoldaten: Unterlassen des

  • FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03

    Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der

  • LG Bonn, 29.08.2005 - 1 O 109/02
  • BGH, 13.03.1973 - VI ZR 12/72

    Erstattung von Aufwendungen für die ärztliche Behandlung und Betreuung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - 1 A 4219/18
  • VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1250

    Erstattung des Ausbildungsgeldes für Studium der Humanmedizin nach vorzeitigem

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 82/86

    Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung nach dem Soldatenversorgungsgesetz

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70

    Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei

  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 70/79

    Übernahme der Fahrkosten - Krankenkasse - Anspruch auf Familienhilfe

  • LG Tübingen, 26.02.2009 - 1 O 181/05

    Kein Schmerzensgeld wegen Strahlenschäden für Ex-Soldaten

  • OVG Hamburg, 24.02.1989 - Bf I 96/85

    Unfallruhegehalt; Soldatenversorgung; Bluttransfusion; Hepatitis A; Verunreinigte

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 63/76
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