Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.05.1960

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   BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60   

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BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2)
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Zollhinterziehung

Art. 100 GG, keine Vorlagepflicht bei vorkonstitutionellem Recht (anders, wenn Gesetzesauslegung ergibt, daß der Gesetzgeber die betroffene Vorschrift später 'in seinen Willen aufgenommen' hat

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • openjur.de

    Nachkonstitutioneller Betätigungswille

  • opinioiuris.de

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Übernahmewillen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 126
  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1960, 996
  • BB 1960, 795
  • DÖV 1960, 625
 
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Wird zitiert von ... (522)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).

    Daher gelten die allgemeinen Grundsätze für die Prüfung vorkonstitutioneller Normen, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 ) aufgestellt hat.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 für diejenigen vorkonstitutionellen Normen, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" hat (BVerfGE 6, 55 ; ferner 7, 282 ; 8, 210 ; 9, 39 ; 10, 129 ; 10, 185 ).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1959 (BVerfGE 10, 234 ) hat das Gericht diese Grundsätze erneut bestätigt.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299 ) ausgesprochen, daß für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend ist, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, und daß der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, "als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können".
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 25/59

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Nichtehelichenrechts

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Normen, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, dem 24. Mai 1949, verkündet worden sind (sogenannte vorkonstitutionelle Gesetze), grundsätzlich nicht der Prüfung nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 2, 124 ; 3, 45 ; 4, 331 ; 10, 129 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung regelmäßig nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die ansonsten nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 59, 128 ; 119, 96 ; 122, 248 ).

    Die in den Gesetzesmaterialien dokumentierten Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen können nicht mit dem objektiven Gesetzesinhalt gleichgesetzt werden (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 62, 1 ).

    Für die Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers sind vielmehr alle anerkannten Auslegungsmethoden heranzuziehen, die sich gegenseitig ergänzen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 133, 168 ) und nicht in einem Rangverhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 105, 135 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der Bundesgesetzgeber hat jedoch die ganze Bestimmung im Zuge seiner Gesetzgebung in seinen Willen aufgenommen (vgl BVerfGE 11, 126 (131f); 18, 216 (219f); 32, 78 (82); 32, 296 (299f); 36, 224 (227)).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Senat dem für die Auslegung maßgeblichen, in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; 110, 226 ; stRspr) ebenso wenig gerecht wird wie den im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens zutage getretenen subjektiven Vorstellungen der Gesetzgebungsorgane.
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   BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/60   

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BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/60 (https://dejure.org/1960,2872)
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Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1563
  • MDR 1960, 996
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Unabhängig davon, wie die Abgrenzung zwischen Auslegung und Fortbildung eines Gesetzes vorgenommen wird (nach überwiegender Ansicht anhand der Wortlautgrenze einer Gesetzesvorschrift; vgl. hierzu: BVerfG, Urt. v. 21.05.1952 - 2 BvH 2/52; Beschl. v. 15.12.1959 - 1 BvL 10/55; Beschl. v. 17.05.1960 - 2 BvL 11/60; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage, S. 187; Ehlers, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 2, Rn. 14; Beaucamp/Treder, Methoden, Rn. 245; Geserich, DStR-Beih 2011, 59, 60) ist allgemein anerkannt, dass weder eine Auslegung noch eine Fortbildung des einfachen Rechts gegen einen objektiv erkennbar entgegenstehenden Willen des Gesetzes bzw. Gesetzgeber zulässig sein soll (hierzu etwa: BVerfG, Beschl. v. 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79, juris, Rn. 64 - "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden [ ].").
  • FG Köln, 07.12.2016 - 2 K 3652/14

    Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

    Der gesetzgeberische Wille kann bei der Auslegung eines Gesetzes (nur) insoweit Berücksichtigung finden, als dieser Wille im Gesetzeswortlaut selbst hinreichend bestimmt Ausdruck gefunden hat (sog. objektivierter Wille des Gesetzgebers, vgl. dazu BVerfG-Entscheidungen vom 17. Mai 1960, 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60, BVerfGE 11, 126; vom 9. Mai 1978, 2 BvR 952/75, BVerfGE 48, 246; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; vom 28. Juli 2011 VI R 5/10, BFHE 234, 262, BStBl II 2012, 553; Englisch in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl., § 5 Rz. 52 und 62).
  • FG Köln, 05.10.2017 - 2 K 792/16

    Versicherungspflichtigkeit von an Kunden vermittelte Versicherungen im

    Der gesetzgeberische Wille kann bei der Auslegung eines Gesetzes (nur) insoweit berücksichtigt werden, als dieser im Gesetzeswortlaut selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (sog. objektivierter Wille des Gesetzgebers, vgl. dazu BVerfG-Entscheidungen vom 17. Mai 1960, 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60, BVerfGE 11, 126; vom 9. Mai 1978, 2 BvR 952/75, BVerfGE 48, 246; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010, IV R 23/08, BStBl. II 2011, 277; vom 28. Juli 2011, VI R 5/10, BStBl. II 2012, 553; Englisch in Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl., § 5 Rz. 52 und 62).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 22/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 23/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.21

    Untersagung einer lokalen Knochenbank

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (BVerfG, U.v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 - BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG, B.v. 17.5.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 - BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 18).
  • SG Detmold, 09.07.2015 - S 24 KR 254/14

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrostimulationsgerät für die Füße durch die

    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG], vgl. Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 - Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 - Urteil vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 - Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -, jeweils juris).
  • FG Köln, 06.11.2019 - 2 K 2692/18

    Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines

  • FG Köln, 14.01.2015 - 2 K 3741/12

    Begriff des Anmeldungszeitraums i.S.d. § 10 Abs. 1 VersStG

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