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BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbeordnung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.05.1980 - 3 Ca 422/79
- ArbG Neunkirchen, 19.09.1980 - 2 Ca 39/80
- LAG Hamburg, 10.11.1980 - 4 Sa 75/80
- ArbG Herne, 04.02.1981 - 5 Ca 1790/80
- LAG Hamm, 16.06.1981 - 15 Sa 304/81
- LAG Saarland, 22.07.1981 - 1 Sa 136/80
- BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 625/80
- BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82
- BAG, 11.04.1984 - 7 AZR 199/84
- BAG, 11.04.1984 - 7 AZR 200/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 64, 217
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
Demgegenüber ist von einem Bestätigungswillen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nicht auszugehen bei Änderung einzelner Vorschriften eines vorkonstitutionellen Gesetzes (vgl. BVerfGE 11, 126 [131 f.]; 24, 20 [22 f.]; 29, 39 [43 f.]; 32, 296 [299 f.]) sowie dann, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und von ihrer Aufhebung oder sachlichen Änderung vorerst absieht, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]; 32, 296 [299]; 64, 217 [221]). - BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und …
Eine solche Bekanntmachung ist kein konstitutiver Akt des Gesetzgebers und stellt keine Neuverkündung dar (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 2 BvL 11/82, BVerfGE 64, 217, 221). - BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
- BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Nach alledem hat das vorlegende Gericht über die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 64, 217 [224] m.w.N.). - BAG, 11.04.1984 - 7 AZR 200/84 Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 14. Juni 1983 - 2 BvL 11/82 - entschieden, die Vorlage sei unzulässig, da 5 124 b GewO vorkonstitutionelles Recht sei (EzA § 124 b GewO Nr. 3).
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 50/92 Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang mithin nach dem Konzept des Ge- setzes es rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
- VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133
Hundesteuer; Steuersatz; Keine erdrosselnde Wirkung; Änderungssatzung
Zwar trifft es zu, dass der gesamte Text der Satzung bekannt zu machen ist (Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, RdNr. 13 zu Art. 26 GO); das bedeutet indes nicht, dass der Satzungsgeber bei jeder Änderungssatzung zu einer Neubekanntmachung der gesamten betroffenen Satzung verpflichtet wäre (vgl. zur Neubekanntmachung von Gesetzen BVerfG vom 14.6.1983 BVerfGE 64, 217/221) oder gar die Satzung stets insgesamt erneut beschließen und bekanntmachen müsste. - VerfGH Berlin, 10.11.1994 - VerfGH 90/94
Unmittelbar gegen Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder …
Es kann auch keine Rede davon sein, daß der Gesetzgeber durch die Neufassung vom 21. Januar 1991 den Neubeginn der Frist hinsichtlich der unverändert gelassenen Anforderungen bewirkt hätte, wie es sich im Verfahren der konkreten Normenkontrolle bei der Unterscheidung von vorkonstitutionellem und nachkonstitutionellem Gesetzesrecht darstellen kann (vgl. für das Bundesrecht BVerfGE 6, 55, 65), wenn sich bei einer Gesetzesänderung erweist, daß ein jüngerer Gesetzgeber ältere Gesetze ein seinen Willen aufgenommen hat (vgl. etwa BVerfGE 64, 217, 220 ff.). - BSG, 23.03.1993 - 4 RA 24/92
Rentenversicherung; Rentenbegrenzung bei politischer Begünstigung durch das …
Der Gesetzestext deutet jedoch mit dern Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt. - BSG, 27.01.1993 - 4 RA 35/92 Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
- BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
- BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
- BSG, 23.03.1993 - 4 RA 25/92