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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05   

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https://dejure.org/2010,14
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • DFR

    Spekulationsfrist

  • openjur.de

    §§ 52 Abs. 39 Satz 1, 23 Abs. 1 EStG
    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 39 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • rewis.io

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise verfassungswidrige rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften verfassungswidrig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist ist teilweise verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung teilweise verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)

    Rückwirkende Besteuerung bei Grundstücksverkauf unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 1
  • NJW 2010, 3629
  • DVBl 2010, 1250
  • DB 2010, 1858
  • DÖV 2010, 901
  • BStBl II 2011, 76
  • BStBl II 2011, 77
  • NZG 2010, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (440)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).

    b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; stRspr).

    Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010  2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, , BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012  1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, , BStBl II 2012, 932).
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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvL 13/05   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,121257
BVerfG - 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/9999,121257)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Münster, 18.12.2019 - 1 K 2665/17

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gem. § 34 EStG

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist von Spekulationsgeschäften (2 BvL 13/05) und zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalgesellschaften (2 BvR 1738/05) ergebe sich kein anderes Ergebnis.

    Die Kläger verweisen schließlich auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 in den Verfahren 2 BvL 13/05 und 2 BvR 1738/05 zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften und zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen.

    aa) Der Senat legt die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getroffene Unterscheidung zwischen einer verfassungsrechtlich regelmäßig unzulässigen echten Rückwirkung und der unechten Rückwirkung zugrunde, an der das BVerfG auch in seinen jüngeren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 77; BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl. II 2011, 87; 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968).

    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren, vielmehr müssen besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 77, m. w. N.).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei der Gesamtwürdigung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05; BvR 753/05, 2 BvR 1738/05; 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, a. a. O, m. w. N.).

    d) Aus den Beschlüssen des BVerfG vom 07.07.2010 in den Verfahren 2 BvL 13/05 und 2 BvR 1738/05 zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften und zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ergibt sich kein anderes Ergebnis.

  • BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20

    Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG,

    cc) Soweit sich der Kläger auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung in den BVerfG-Entscheidungen vom 07.07.2020 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 --Rückwirkung im Steuerrecht I-- (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 --Rückwirkung im Steuerrecht II-- (BVerfGE 127, 61) beruft, beziehen sich die Entscheidungen auf die Einbeziehung vormals nicht steuerbarer Wertsteigerungen in die Steuerbarkeit.
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