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   BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84   

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https://dejure.org/1985,338
BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,338)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,338)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 (https://dejure.org/1985,338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Getränkesteuer - Gemeindegetränkesteuer - Entgeltliche Abgabe von Bier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Getränkesteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 174
  • NJW 1985, 2522
  • BB 1985, 1249
  • BStBl II 1985, 439
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Dies wäre erst dann geboten, wenn das Gericht zu prüfen hätte, ob eine von einem Land erfundene neue örtliche Steuer gegen das Gleichartigkeitsverbot verstößt (BVerfGE 40, 56 [64]).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Die traditionelle Gemeindegetränkesteuer, deren Erhebung an die entgeltliche Abgabe von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle anknüpft, die auf Abwälzbarkeit angelegt ist und wirtschaftlich vom Verbraucher getragen wird, erfüllt diese Voraussetzungen (BVerfGE 44, 216 [226 f.]).
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Zu den herkömmlichen Steuern gehören die bei Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1. Januar 1970 üblicherweise bestehenden örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (BVerfGE 40, 52 [55]).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    In dem Fall, daß neben einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht auch eine Vorlage an ein Landesverfassungsgericht in Betracht kommt, weil eine Norm nach Auffassung des vorlegenden Gerichts sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die betreffende Landesverfassung verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht es für zulässig erklärt, daß ein Fachgericht sich zunächst an das Bundesverfassungsgericht wendet (BVerfGE 2, 380 [388 f.]; 17, 172 [180]; 55, 207 [224 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    In dem Fall, daß neben einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht auch eine Vorlage an ein Landesverfassungsgericht in Betracht kommt, weil eine Norm nach Auffassung des vorlegenden Gerichts sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die betreffende Landesverfassung verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht es für zulässig erklärt, daß ein Fachgericht sich zunächst an das Bundesverfassungsgericht wendet (BVerfGE 2, 380 [388 f.]; 17, 172 [180]; 55, 207 [224 f.]).
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichen Fällen schon mehrfach eine zu weit gehende Vorlagefrage eingeschränkt (vgl. BVerfGE 13, 31 [39]; 14, 42 [50]; 14, 76 [87]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichen Fällen schon mehrfach eine zu weit gehende Vorlagefrage eingeschränkt (vgl. BVerfGE 13, 31 [39]; 14, 42 [50]; 14, 76 [87]).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    In dem Fall, daß neben einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht auch eine Vorlage an ein Landesverfassungsgericht in Betracht kommt, weil eine Norm nach Auffassung des vorlegenden Gerichts sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die betreffende Landesverfassung verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht es für zulässig erklärt, daß ein Fachgericht sich zunächst an das Bundesverfassungsgericht wendet (BVerfGE 2, 380 [388 f.]; 17, 172 [180]; 55, 207 [224 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ähnlichen Fällen schon mehrfach eine zu weit gehende Vorlagefrage eingeschränkt (vgl. BVerfGE 13, 31 [39]; 14, 42 [50]; 14, 76 [87]).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aus Art. 105 und 106 GG auf die grundsätzliche verfassungsrechtliche Anerkennung einer bestimmten Steuer- oder Erhebungsart geschlossen (vgl. etwa BVerfGE 14, 105 zu Finanzmonopolen; 21, 12 und 37, 38 zur Umsatzsteuer; 93, 121 zur Vermögensteuer und 31, 8 ; 40, 56 ; 42, 38 zur Vergnügungsteuer; 69, 174 zur Getränkesteuer).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Sein Umfang und seine Voraussetzungen sind bisher ausdrücklich offengeblieben (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ; 42, 38 ; 69, 174 ; vgl. auch BVerfGE 145, 171 ).

    Die zur Zeit des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359 - Finanzreformgesetz -) herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern bezieht er allerdings aus historischen Gründen von vornherein nicht ein, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen wie Bundessteuern (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ; 42, 38 , 44, 216 ; 69, 174 ).

    Dies widerspräche jedoch der ausdrücklichen Intention des verfassungsändernden Gesetzgebers (vgl. Bundestag, StenBer. V/222. Sitzung, S. 12058 B/C; BTDrucks 5/2861, S. 95; BTDrucks 5/3826, S. 5), der das Steuererfindungsrecht der Länder durch das Finanzreformgesetz nicht beeinträchtigen, das heißt es auch jenseits der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 69, 174 ) für die Zukunft erhalten wollte (vgl. oben Rn. 100 f.).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).
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