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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05   

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https://dejure.org/2010,14
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (https://dejure.org/2010,14)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • DFR

    Spekulationsfrist

  • openjur.de

    §§ 52 Abs. 39 Satz 1, 23 Abs. 1 EStG
    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 39 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • rewis.io

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise verfassungswidrige rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen geschützt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften verfassungswidrig?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist ist teilweise verfassungswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung teilweise verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)

    Rückwirkende Besteuerung bei Grundstücksverkauf unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 1
  • NJW 2010, 3629
  • DVBl 2010, 1250
  • DB 2010, 1858
  • DÖV 2010, 901
  • BStBl II 2011, 76
  • BStBl II 2011, 77
  • NZG 2010, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (439)

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).

    b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; stRspr).

    Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010  2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, , BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012  1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, , BStBl II 2012, 932).
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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvL 2/04   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,121294
BVerfG - 2 BvL 2/04 (https://dejure.org/9999,121294)
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BStBl II 2004, 284, Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--: 2 BvL 2/04) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgewinne mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensteuer unterworfen werden.

    Wegen dieser Verlängerung seien zum Az. 2 BvL 2/04 und 2 BvL 14/02 Verfahren beim BVerfG anhängig.

    Außerdem beantragen sie, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 auszusetzen und das Verfahren bis dahin ruhen zu lassen.

    Die Frage, ob die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre verfassungswidrig ist, ist zwar Gegenstand dreier Verfahren beim BVerfG (Az.: 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05).

    Das Ruhen wäre außerdem wegen der Ausführungen unter I. nicht zweckmäßig, zumal das BVerfG mit Schreiben vom 9. Dezember 2008 den Klägern gegenüber erklärt hat, dass "frühestens "(Hervorhebung durch den Senat) im Laufe dieses Jahres mit einer Entscheidung in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 gerechnet werden könne.

    a) Das FA muss sich einen Verstoß gegen § 363 Abs. 2 Satz 2 AO schon deshalb nicht vorhalten lassen, weil die Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 insoweit nicht die gleiche, sondern eine andere Rechtsfrage betreffen (vgl. dazu schon unter I.2.), die für den Streitfall nicht --was erforderlich wäre (vgl. Pahlke in Pahlke/König, AO, § 363 Rz. 46 m.w.N.; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 363 AO Rz 18; BFH-Beschluss vom 6. April 2006 IV B 160/04, [...])-- entscheidungserheblich ist.

  • BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20

    Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG,

    cc) Soweit sich der Kläger auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung in den BVerfG-Entscheidungen vom 07.07.2020 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 --Rückwirkung im Steuerrecht I-- (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 --Rückwirkung im Steuerrecht II-- (BVerfGE 127, 61) beruft, beziehen sich die Entscheidungen auf die Einbeziehung vormals nicht steuerbarer Wertsteigerungen in die Steuerbarkeit.
  • BFH, 26.11.2021 - IX R 14/21

    Erbbauzins, Ablösung, Vorauszahlung, Rückwirkung

    Das Verfahren IX R 46/07 ruht gem. Beschluss vom 07.05.2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/04.
  • BFH, 24.09.2021 - IX R 13/21

    Erbbauzins, Ablösung, Vorauszahlung, Rückwirkung

    Das Verfahren IX R 70/07 ruht gem. Beschluss vom 07.05.2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/04.
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