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   BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65   

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https://dejure.org/1969,19
BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65 (https://dejure.org/1969,19)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1969 - 2 BvL 20/65 (https://dejure.org/1969,19)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1969 - 2 BvL 20/65 (https://dejure.org/1969,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 302
  • NJW 1969, 1953
  • DB 1969, 1681
  • BStBl II 1970, 156
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvL 13/64

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Diese Vorlage (Verfahren 2 BvL 13/64) wurde vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 5. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 138) für unzulässig erklärt, da nach der Begründung der Vorlage das FG eine Steuerpflicht nach § 23 EStG ohnehin nicht für gegeben erachtete und es daher für seine Entscheidung nicht auf die Gültigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm ankam.

    Der Bundesminister der Finanzen hat von einer Äußerung zur Zulässigkeit der Vorlage abgesehen und sich im übrigen auf seine Stellungnahme in dem Verfahren 2 BvL 13/64 berufen.

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 1, 14 [52]; 4, 7 [18]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 1, 14 [52]; 4, 7 [18]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 1, 14 [52]; 4, 7 [18]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 1, 14 [52]; 4, 7 [18]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Der Gesetzgeber ist an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit gebunden, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 1, 14 [52]; 4, 7 [18]; 17, 319 [330]; 18, 121 [124]; 19, 354 [367]).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Das Grundgesetz knüpft zur Unterscheidung der verschiedenen Steuerarten an das traditionelle deutsche Steuerrecht an (BVerfGE 7, 244 [252]; 14, 76 [91]; 16, 306 [317]).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    Deshalb sind Verweisungen nicht statthaft und führen zur Unzulässigkeit der Vorlage (BVerfGE 22, 175 [177]).
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
    An die Auslegung, die das vorlegende Gericht der Bestimmung gibt, ist es nicht gebunden (BVerfGE 22, 28 [33]).
  • BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U

    Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts

  • BFH, 18.09.1964 - VI 300/63 U

    Einordnung eines Erwerbs durch Erbschaft als Anschaffung

  • BFH, 08.03.1967 - VI R 24/66
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    b) Bei den Einzelsteuerbegriffen der Art. 105 und Art. 106 GG kommt es für die Typusbildung auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts an (BVerfGE 7, 244 ; 14, 76 ; 26, 302 ; 31, 314 ; 110, 274 ; 123, 1 ; vgl. auch BVerfGE 16, 306 ).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Diese Grundsatzentscheidung ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).

    Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten gehört zum historisch gewachsenen Bestand des deutschen Einkommensteuerrechts (vgl. bereits oben C. II. 2. b> bb>) und liegt als Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung (vgl. Lang, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010, § 9 Rn. 181 ff.) innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ; allgemein BVerfGE 122, 210 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber wäre allerdings nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).

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