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   BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81   

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BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81 (https://dejure.org/1983,52)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1983 - 2 BvL 27/81 (https://dejure.org/1983,52)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1983 - 2 BvL 27/81 (https://dejure.org/1983,52)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    § 1 Absatz 1 Nummer 4 und § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes - ErbStG - vom 17. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 933), zuletzt geändert durch A... rtikel 7 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 1537), sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie Stiftungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG betreffen

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuer - Erbschaftsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Stiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Stiftung
    Steuerliche Behandlung der Familienstiftung
    Besteuerung der Familienstiftung
    Erbersatzsteuer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 312
  • NJW 1983, 1841
  • BStBl II 1983, 779
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    a) Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann, je nach der besonderen Fallgestaltung, einer gesetzlichen Regelung in Anknüpfung an aus der Vergangenheit herrührende, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte Schranken setzen, wenn damit zugleich eine vom Gesetz betroffene Rechtsposition eines Privatrechtssubjekts nachträglich im ganzen entwertet würde (vgl. BVerfGE 50, 386 [394 f.] m. w. N.).

    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).

    Nur wenn die Abwägung das Ergebnis zeitigt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BVerfGE 30, 250 [268]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]).

    Der Bürger kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß der Gesetzgeber Steuerfreiheiten immer und uneingeschränkt für die Zukunft aufrechterhalten werde (BVerfGE 48, 403 [416]; 50, 386 [395 f.]).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).

    Nur wenn die Abwägung das Ergebnis zeitigt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BVerfGE 30, 250 [268]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]).

    Der Bürger kann grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß der Gesetzgeber Steuerfreiheiten immer und uneingeschränkt für die Zukunft aufrechterhalten werde (BVerfGE 48, 403 [416]; 50, 386 [395 f.]).

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG könnte hier allenfalls dann in Betracht gezogen werden, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasteten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigten (BVerfGE 14, 221 [241]; 19, 119 [128 f.]; 23, 288 [315]; 30, 250 [271 f.]).

    Nur wenn die Abwägung das Ergebnis zeitigt, daß das Vertrauen auf die Fortgeltung der bestehenden Lage den Vorrang verdient, ist die Regelung unzulässig (BVerfGE 30, 250 [268]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]).

    Dies gilt nicht nur für die Abschaffung von Steuervergünstigungen, sondern auch für die Aufhebung von "Freiräumen" und die Erhebung zusätzlicher Steuern (vgl. BVerfGE 30, 250 [269]; 38, 61 [83]).

  • BFH, 08.04.1981 - II R 47/79

    Familienstiftung - Feststellungsklage

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Der II. Senat des Bundesfinanzhofs verweist in seiner Stellungnahme zunächst auf sein Urteil vom 8. April 1981 - II R 47/79 - (BFHE 133, 308; BStBl 1981 II S. 581), in dem eine ähnliche Feststellungsklage für unzulässig erachtet worden war.

    Zwar hat der Bundesfinanzhof Feststellungsanträge, wie sie im Ausgangsverfahren gestellt sind, nicht als zulässig erachtet (BFHE 133, 308; BStBl 1981 II S. 581).

  • Drs-Bund, 03.12.1973 - BT-Drs 7/1333
    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Im zweiten Bericht des Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (BT-Drucks. 7/1333) wurde eine wiederkehrende Erbschaftbesteuerung von Familienstiftungen in Abständen von jeweils 30 Jahren, erstmals zum 1. Januar 1978, vorgeschlagen und dazu angeführt, das Erbschaftsteuergesetz gehe davon aus, daß Vermögen im Generationswechsel einmal der Erbschaftsteuer unterworfen würden.

    Familienstiftungen würden also nach dem geltenden Erbschaftsteuerrecht systemwidrig begünstigt (BT-Drucks. 7/1333, S. 3).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen für Gesetze, die dem Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen, verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 14, 288 [300]; 25, 142 [154]; 30, 392 [404]; 48, 403 [416]; 50, 386 [395]; 51, 356 [363]).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
    Dies gilt nicht nur für die Abschaffung von Steuervergünstigungen, sondern auch für die Aufhebung von "Freiräumen" und die Erhebung zusätzlicher Steuern (vgl. BVerfGE 30, 250 [269]; 38, 61 [83]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

  • Drs-Bund, 25.01.1973 - BT-Drs 7/78
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Um die Begrenzung der Besteuerung durch die verfassungsrechtliche Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG vor einer übermäßigen Belastung, welche die dem Erben zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 63, 312 ), geht es dabei in diesem Zusammenhang nicht.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    d) Der Gesetzgeber hat bei der Normierung der Tatbestände, die einen Entzug oder eine Beschränkung der Nachlassteilhabe der Kinder wegen groben Fehlverhaltens rechtfertigen, im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit insbesondere die Grundsätze der Normenklarheit, der Justiziabilität und der Rechtssicherheit zu beachten (vgl. BVerfGE 63, 312 [323 f.]).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung seiner Erwartungen in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu bewahren (vgl BVerfGE 63, 312, 331; BVerfGE 67, 1, 15; BVerfGE 76, 256, 349 f mwN) .
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