Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 5 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 27 GG vom 28.08.2006, § 32 S 2 BBesG vom 16.02.2002, § 33 Abs 1 BBesG vom 16.02.2002
Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 5 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 27 GG vom 28.08.2006, § 32 S 2 BBesG vom 16.02.2002, § 33 Abs 1 BBesG vom 16.02.2002
Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit ... - Wolters Kluwer
Verfassungswidrigkeit der sogenannten "W 2-Besoldung" von Professoren in Hessen wegen Verstoßes gegen das Alimentationsprinzip; Recht des Beamten auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation; Gesamtbetrachtung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen ...
- hensche.de
Besoldung, Professorenbesoldung
- rewis.io
Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 5; Anlage IV; BBesG § 32 S. 2
Verfassungswidrigkeit der sogenannten "W 2-Besoldung" von Professoren in Hessen wegen Verstoßes gegen das Alimentationsprinzip; Recht des Beamten auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation; Gesamtbetrachtung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen ... - rechtsportal.de
GG Art. 33 Abs. 5 ; Anlage IV ; BBesG § 32 S. 2
Verfassungswidrigkeit der sogenannten "W 2-Besoldung" von Professoren in Hessen wegen Verstoßes gegen das Alimentationsprinzip; Recht des Beamten auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation; Gesamtbetrachtung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen ... - datenbank.nwb.de
Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen - Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) - partielle Unvereinbarkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
- faz.net (Pressemeldung, 14.02.2012)
Professorengehälter in Hessen verfassungswidrig
- faz.net (Pressebericht, 14.02.2012)
Professorenbesoldung: Zulage aus Karlsruhe
- faz.net (Pressebericht, 15.02.2012)
Professoren-Besoldung: Zurück zum Alimentationsprinzip
- lto.de (Kurzinformation)
Professorenbesoldung ist verfassungswidrig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Professoren-Besoldung in Hessen verfassungswidrig gering
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
- taz.de (Pressebericht, 15.02.2012)
Mehr Geld für W2-Profs
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 15.02.2012)
Verfassungsrichter gegen die Billig-Professur: Urteil zur Unzeit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Professoren-Besoldung ist verfassungswidrig
- bayrvr.de (Kurzinformation)
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung der Professorenbesoldung eingebracht
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht zum Alimentationsprinzip (Artikel 33 Abs. 5 GG)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Alimentationsprinzip (Artikel 33 Abs. 5 GG) - erfassungsmäßigkeit der W-Besoldung für Professoren in Hessen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"W-Besoldung der Professoren"
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.10.2011)
Geringes Gehalt: Professor zweiter Klasse klagt in Karlsruhe
- 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.10.2011)
Verfassungshüter wollen Besoldung aller Beamten überprüfen
Besprechungen u.ä. (10)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ist ein Prof "evident” mehr wert als ein Gymnasiallehrer?
- faz.net (Pressekommentar, 14.02.2012)
Die Weh-Besoldung
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Beamtenbesoldung: Professoren in Hessen zu schlecht bezahlt
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 14.02.2012)
Verfassungsrichter rügen Billig-Professuren: Universitäten sind keine Bonbonfabriken
- fr-online.de (Pressekommentar, 14.02.2012)
Ein Leistungssystem für Professoren ist nötig
- taz.de (Pressekommentar, 15.02.2012)
Professoren helfen Professoren
- spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Mäßigt euch, Kollegen! (Prof. Dr. Bodo Pieroth)
- wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Das verfassungswidrige Professorengehalt" von Prof. Dr. Jürgen Schwabe, original erschienen in: NVwZ 2012, 610 - 613.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Professorengehälter zu niedrig: W-Besoldung verfassungswidrig
- spiegel.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2012)
Professoren-Gehälter: "Das ist einfach zu wenig"
Sonstiges (3)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.09.2012)
Professorenbesoldung: Warum der Karlsruher Richterspruch eine Kostenfalle ist
- juraexamen.info (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Reform der Hochschullehrerbesoldung
Verfahrensgang
- VG Gießen, 08.12.2008 - 5 E 248/07
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08
- VG Gießen, 07.10.2010 - 5 E 248/07
- VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 2160/10
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Papierfundstellen
- BVerfGE 130, 263
- NVwZ 2012, 357
- DVBl 2012, 427
- DÖV 2012, 282
Wird zitiert von ... (330) Neu Zitiert selbst (44)
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; stRspr).Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
aa) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferter beziehungsweise bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Zu prüfen, ob er dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat, ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ).
Dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ).
Insoweit ist er gehalten, bei einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung Korrekturen an der Ausgestaltung der Bezüge vorzunehmen (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ).Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
Die Alimentation muss es dem Beamten ermöglichen, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum zugewiesenen Aufgaben beizutragen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 119, 247 ).
Die Alimentation dient damit nicht allein dem Lebensunterhalt des Beamten, sondern sie hat - angesichts der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit - zugleich eine qualitätssichernde Funktion (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Angesichts der zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft bestehenden Systemunterschiede müssen die Konditionen (nur) insgesamt vergleichbar sein (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 247 ).
c) Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ).
Dies ist der Fall, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ), was anhand einer Gesamtschau der oben dargelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen zu prüfen ist.
Der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers findet auch und gerade bei Strukturveränderungen seine Schranke im Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit im Besoldungsrecht ist (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr).
Insoweit ist er gehalten, bei einer nicht unerheblichen Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung Korrekturen an der Ausgestaltung der Bezüge vorzunehmen (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ).
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Es gehört zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die der Gesetzgeber angesichts ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigen muss, sondern zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; stRspr).Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
aa) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
Die Alimentation muss es dem Beamten ermöglichen, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum zugewiesenen Aufgaben beizutragen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 119, 247 ).
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Angesichts der zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft bestehenden Systemunterschiede müssen die Konditionen (nur) insgesamt vergleichbar sein (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 247 ).
Insoweit kommt es zu einer Überschneidung des Leistungsprinzips mit dem Alimentationsprinzip, das schon vor Einfügung der Fortentwicklungsklausel in Art. 33 Abs. 5 GG eine stete Weiterentwicklung des Beamtenrechts und dessen Anpassung an veränderte Umstände der Staatlichkeit ermöglichte (vgl. BVerfGE 119, 247 ).
Hochschuldienstrechtliche Reformen sind, ohne dass Art. 33 Abs. 5 GG betroffen wäre, auch dahingehend denkbar, dass Neueinstellungen nicht im Beamten-, sondern im Angestelltenverhältnis erfolgen (vgl. BVerfGE 119, 247 für die Berufsgruppe der Lehrer;… vgl. auch die Überlegungen zum Personalstatut für das wissenschaftliche Personal der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bericht der Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts" vom 7. April 2000, S. 10 ff.).
Ein "Rosinenpicken" erlaubt die Verschiedenheit der Beschäftigungssysteme dem Gesetzgeber nicht (vgl. zum Ganzen auch BVerfGE 119, 247 ).
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthält neben einem individuellen Freiheitsrecht eine objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde, wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 127, 87 ; stRspr).Insofern dient Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG dem Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 127, 87 ).
Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit von hochschulrechtlichen Organisationsnormen mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist darauf abzustellen, ob durch diese Normen die freie wissenschaftliche Betätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährdet werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
Der Gesetzgeber darf dabei nicht nur neue Modelle und Steuerungstechniken entwickeln und erproben; vielmehr ist er sogar verpflichtet, bisherige Organisationsformen kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 111, 333 ; 127, 87 ).
Ihm stehen dabei gerade hinsichtlich der Eignung neuer Organisationsformen eine Einschätzungsprärogative und ein Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
Das sogenannte Hochschullehrerbeamtenrecht trägt den vielfältigen Besonderheiten des Hochschulbetriebs Rechnung, der sich einerseits mit den gesellschaftlichen Erwartungen an die Hochschule als Institution wandelt, andererseits von den mit der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) verbundenen Gewährleistungen geprägt zu sein hat (vgl. zum Ganzen BVerfGE 126, 1 ; 127, 87 , jeweils m.w.N.).
Der Rückgriff auf globale und daher wenig aussagekräftige Statistiken hilft hier nicht weiter, vielmehr ist die Konkretisierungsleistung der Gerichte abzuwarten (vgl. BVerfGE 127, 87 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ).Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ).
Dazu zählt der Gesetzesvorbehalt für die Beamtenbesoldung (vgl. einfachrechtlich § 2 Abs. 1 BBesG; zur Einstufung als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums BVerfGE 8, 28 ; 81, 363 ; offener BVerfGE 99, 300 ).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich des Klägers des Ausgangsverfahrens als auch hinsichtlich etwaiger Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
c) Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ).Es bezeichnet in seinem Kern zunächst das Prinzip der Bestenauslese, wie es ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG verankert ist (vgl. BVerfGE 117, 372 ; 121, 205 ).
Das Leistungsprinzip betrifft nicht nur den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beim Eintritt in das Beamtenverhältnis, sondern beinhaltet auch die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erlangt hat (vgl. BVerfGE 117, 372 ; 121, 205 ).
Der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers findet auch und gerade bei Strukturveränderungen seine Schranke im Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit im Besoldungsrecht ist (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr).
Zudem müssen sich die Leistungsbezüge angemessen im Ruhegehalt niederschlagen, weil zur Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gehört (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 44, 249 ; 76, 256 ; 117, 372 ).
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der Vereinbarkeit von hochschulrechtlichen Organisationsnormen mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist darauf abzustellen, ob durch diese Normen die freie wissenschaftliche Betätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährdet werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).Der Gesetzgeber darf dabei nicht nur neue Modelle und Steuerungstechniken entwickeln und erproben; vielmehr ist er sogar verpflichtet, bisherige Organisationsformen kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 111, 333 ; 127, 87 ).
Ihm stehen dabei gerade hinsichtlich der Eignung neuer Organisationsformen eine Einschätzungsprärogative und ein Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
Die Absicht des Gesetzgebers, Allokationsentscheidungen möglichst rational und leistungsorientiert zu steuern, ist bei wissenschaftsadäquater Bewertung der erbrachten und zu erwartenden Leistungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zum Ganzen BVerfGE 111, 333 ).
Insoweit steht dem Gesetzgeber für die Etablierung neuer Besoldungsmodelle ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit in Rechnung zu stellen ist (vgl. auch BVerfGE 111, 333 zur Hochschulorganisation).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ).Die Alimentation muss es dem Beamten ermöglichen, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum zugewiesenen Aufgaben beizutragen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 119, 247 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferter beziehungsweise bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ).
Dies ist der Fall, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ), was anhand einer Gesamtschau der oben dargelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen zu prüfen ist.
Zudem müssen sich die Leistungsbezüge angemessen im Ruhegehalt niederschlagen, weil zur Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gehört (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 44, 249 ; 76, 256 ; 117, 372 ).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthält neben einem individuellen Freiheitsrecht eine objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde, wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 127, 87 ; stRspr).Insofern dient Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG dem Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 127, 87 ).
Der Gesetzgeber darf dabei nicht nur neue Modelle und Steuerungstechniken entwickeln und erproben; vielmehr ist er sogar verpflichtet, bisherige Organisationsformen kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 111, 333 ; 127, 87 ).
Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt in ständiger Rechtsprechung die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses der Hochschullehrer (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 35, 23 ; 35, 79 ; 43, 242 ; 67, 1 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
Das Bundesverfassungsgericht hat die zur Prüfung gestellten Normen im Hinblick auf den konkreten Ausgangsfall zu überprüfen (vgl. BVerfGE 81, 363 ).Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferter beziehungsweise bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ).
Dazu zählt der Gesetzesvorbehalt für die Beamtenbesoldung (vgl. einfachrechtlich § 2 Abs. 1 BBesG; zur Einstufung als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums BVerfGE 8, 28 ; 81, 363 ; offener BVerfGE 99, 300 ).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen
- BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 § …
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvL 50/71
Verfassungsrechtliche Prüfung der ruhegehaltsfähigen Bezüge emeritierter …
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- VerfGH Bayern, 28.07.2008 - 25-VII-05
Professorenbesoldung
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des …
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03
Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
22 1. a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 150, 169 ) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ; 150, 169 ).
24 Die prägenden Strukturmerkmale des Berufsbeamtentums stehen nicht unverbunden nebeneinander, sondern sind eng aufeinander bezogen (zu Lebenszeit- und Alimentationsprinzip vgl. BVerfGE 119, 247 ; 121, 205 ; zu Treuepflicht und Alimentationsprinzip vgl. BVerfGE 21, 329 ; 44, 249 ; 130, 263 ; zu Treue- und Fürsorgepflicht vgl. BVerfGE 9, 268 ; ferner auch BVerfGE 71, 39 ).
Im Rahmen seiner Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber auch die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ).
26 c) Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
27 Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Ob dies der Fall ist, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Der Gesetzgeber muss den für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation relevanten Kriterien sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Die Verpflichtung zur Anpassung der Besoldung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 247 ; 130, 263 ) erfordert, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu der Einkommenssituation und -entwicklung der Gesamtbevölkerung in Bezug gesetzt wird (vgl. BVerfGE 107, 218 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Richter und Staatsanwälte bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung und Versorgung anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Vergleiche sind dabei nicht nur innerhalb einer Besoldungsordnung, sondern gerade auch zwischen den verschiedenen Besoldungsordnungen geboten (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Ihn trifft jedoch die Pflicht, die ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundsicherungsleistungen auszuschöpfen, um die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten und die Höhe der Besoldung an diese Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ).
Auch insoweit ist in erster Linie der Besoldungsgesetzgeber gefordert, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ; 137, 34 ; 146, 164 ).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
b) Zu den auf der zweiten Stufe zu untersuchenden alimentationsrelevanten Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts, die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber, der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung sowie die Entwicklungen im Bereich der Beihilfe und der Versorgung (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ).
Insoweit entfaltet das Alimentationsprinzip (auch) eine Schutzfunktion für den Beamten (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
bb) Ob die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 130, 263 ; 150, 169 ), zeigt sich vor diesem Hintergrund auch daran, ob es in dem betreffenden Land gelingt, überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben.
cc) Zugleich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare oder auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Ob die Alimentation in einem Amt, das für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv sein soll, angemessen ist, zeigt auch ein Vergleich der Besoldungshöhe mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft, wobei die Besonderheiten des Status und des beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungssystems nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Der Gesetzgeber darf hier Kürzungen oder andere Einschnitte in die Bezüge vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 m.w.N.).
Eine Einschränkung dahingehend, dass eine unzureichende Begründung nur dann zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führt, wenn sich zuvor Anhaltspunkte für eine Verletzung des absoluten oder relativen Alimentationsschutzes ergeben haben (vgl. BVerwGE 161, 297 ), würde die Ausgleichsfunktion der prozeduralen Anforderungen, den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers durch eine Verpflichtung zur Selbstvergewisserung zu kanalisieren (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ), unterlaufen.
Für den Besoldungsgesetzgeber folgen aus dem Prozeduralisierungsgebot in erster Linie Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 149, 382 ).
Da aber das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation keine quantifizierbaren Vorgaben im Sinne einer exakten Besoldungshöhe liefert, bedarf es prozeduraler Sicherungen, damit die verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive des Art. 33 Abs. 5 GG auch tatsächlich eingehalten wird (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Ob die Bezüge evident unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (vgl. zur Besoldung der Professoren BVerfGE 130, 263 und zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris).Es ergibt sich jedoch aus dem Tenor in Verbindung mit der Begründung des Vorlagebeschlusses hinreichend genau, dass die Vorlagefrage auf die Amtsangemessenheit der Alimentation der Klägerin des Ausgangsverfahrens in der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE 130, 263 ).
a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das Alimentationsprinzip.
Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 92).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
c) Bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 95).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 96).
Ob dies der Fall ist, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 130, 263 ).
a) Der Gesetzgeber muss den für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation relevanten Kriterien sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe über die Jahre hinweg Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 98).
Die Verpflichtung zur Anpassung der Besoldung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 247 ; 130, 263 ) erfordert, dass die Besoldung der Beamten zu der Einkommenssituation und -entwicklung der Gesamtbevölkerung in Bezug gesetzt wird (vgl. BVerfGE 107, 218 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 104).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Beamten über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Beamten bestimmt sich daher auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 110).
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 111).
Vergleiche sind dabei nicht nur innerhalb einer Besoldungsordnung, sondern gerade auch zwischen den verschiedenen Besoldungsordnungen geboten (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 111).
Die Alimentation muss es Beamten ermöglichen, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben beizutragen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 114).
Sie dient damit nicht allein dem Lebensunterhalt, sondern hat - angesichts der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit - zugleich eine qualitätssichernde Funktion (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 114).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Beamter für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 114; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Neben einem Vergleich mit den Bezahlungssystemen in der Privatwirtschaft (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 114) ist dabei vor allem die Besoldung in anderen Ländern zu berücksichtigen.
Zu diesen weiteren Kriterien zählen neben der Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 116) vor allem die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Beamten (aa), Entwicklungen im Bereich der Beihilfe (bb) und der Versorgung (cc) sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (dd) (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 116).
Fachliches Niveau und rechtliche Integrität des öffentlichen Dienstes werden dabei durch das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Prinzip der Bestenauslese anhand von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sichergestellt, das den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beim Eintritt in das Beamtenverhältnis ebenso wie die Ämterbesetzung aufgrund von Beförderungen reguliert (vgl. BVerfGE 121, 205 ; 130, 263 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ).
Insoweit entfaltet das Alimentationsprinzip eine Schutzfunktion für den Beamten (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 119).
dd) Schließlich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 124; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Ob die Alimentation einem Amt, das für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv sein soll, angemessen ist, zeigt auch ein Vergleich der Besoldungshöhe mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft, wobei die Besonderheiten des Status und des beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungssystems nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 124).
Der Gesetzgeber darf hier Kürzungen oder andere Einschnitte in die Bezüge vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ; 114, 258 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 128).
Diese Anforderungen treffen ihn insbesondere in Form von Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 129).
Damit würde ein Zustand geschaffen, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt wäre als der bisherige (BVerfGE 119, 331 ; 125, 175 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 194).
Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 195).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2005 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 195).
Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Klägerin des Ausgangsverfahrens als auch hinsichtlich etwaiger Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 195).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Entscheidend ist, dass im Ergebnis die Anforderungen des Grundgesetzes nicht verfehlt werden (vgl. BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ; für den Sonderfall der Höhe der Besoldung anders BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ).
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Diese prägenden Strukturmerkmale stehen dabei nicht unverbunden nebeneinander, sondern sind aufeinander bezogen (zu Lebenszeit- und Alimentationsprinzip vgl. BVerfGE 119, 247 ; 121, 205 ; zu Treuepflicht und Alimentationsprinzip vgl. BVerfGE 21, 329 ; 44, 249 ; 130, 263 ; zu Treuepflicht des Beamten und Fürsorgepflicht des Dienstherrn vgl. BVerfGE 9, 268 ; ferner auch BVerfGE 71, 39 ).cc) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts begründet Art. 33 Abs. 5 GG zugleich aber auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Eine enge Beziehung weist das Streikverbot darüber hinaus zu dem Alimentationsprinzip auf (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 130, 263 ), das nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Als Ausgleich hat der Dienstherr den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 130, 263 mit Verweis auf BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ).
Um dies zu gewährleisten, hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht des Dienstherrn zur amtsangemessenen Besoldung als einen essentiellen Bestandteil des Alimentationsprinzips betont (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 249 ; 145, 304 ).
Ein "Rosinenpicken" lässt das Beamtenverhältnis nicht zu (vgl. auch BVerfGE 130, 263 ).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht und enthält einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber sowie eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 106, 225 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Des Weiteren begründet Art. 33 Abs. 5 GG ein grundrechtsgleiches Recht der Beamten, Richter und Staatsanwälte, soweit deren subjektive Rechtsstellung betroffen ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität der Dienstverhältnisse von Richtern und Staatsanwälten für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 130, 263 ).
c) Bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ).
Dies gilt sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 130, 263 ); diese ist der Verfassung nicht unmittelbar, als fester und exakt bezifferbarer Betrag, zu entnehmen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Insofern stellt die in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Garantie eines "amtsangemessenen" Unterhalts lediglich eine den Besoldungsgesetzgeber in die Pflicht nehmende verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive dar (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 130, 263 ).
Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Ob dies der Fall ist, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen geprüft werden (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 130, 263 ).
a) Der Gesetzgeber muss den für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation relevanten Kriterien sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe über die Jahre hinweg Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Die Verpflichtung zur Anpassung der Besoldung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 119, 247 ; 130, 263 ) erfordert, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu der Einkommenssituation und -entwicklung der Gesamtbevölkerung in Bezug gesetzt wird (vgl. BVerfGE 107, 218 ).
Der Gesetzgeber hat bei der Bemessung der Besoldung zu berücksichtigen, dass diese dem Richter oder Staatsanwalt über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Die Amtsangemessenheit der Alimentation der Richter und Staatsanwälte bestimmt sich daher auch durch ihr Verhältnis zur Besoldung anderer Beamtengruppen (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Die "amts"-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ).
Vergleiche sind dabei nicht nur innerhalb einer Besoldungsordnung, sondern gerade auch zwischen den verschiedenen Besoldungsordnungen geboten (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Die Alimentation muss es Richtern und Staatsanwälten ermöglichen, sich ganz der rechtsprechenden Tätigkeit und dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen und in rechtlicher wie wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben beizutragen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; 119, 247 ; 130, 263 ).
Sie dient damit nicht allein dem Lebensunterhalt, sondern hat - angesichts der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit - zugleich eine qualitätssichernde Funktion (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 130, 263 ).
Damit die Entscheidung für eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des in Rede stehenden öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Neben einem Vergleich mit den Bezahlungssystemen in der Privatwirtschaft (vgl. BVerfGE 130, 263 ) ist dabei vor allem die Besoldung in anderen Ländern zu berücksichtigen.
Zu diesen weiteren Kriterien zählen neben dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung und Beanspruchung (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ) insbesondere die Entwicklung der Qualifikation der eingestellten Bewerber (aa), die besondere Qualität der Tätigkeit und Verantwortung eines Richters oder Staatsanwalts (bb), Entwicklungen im Bereich der Beihilfe (cc) und der Versorgung (dd), sowie der Vergleich mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung (ee).
aa) Ob die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion erfüllt (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 130, 263 ), zeigt sich auch daran, ob es in dem betreffenden Land gelingt, überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte für den höheren Justizdienst anzuwerben.
Insoweit entfaltet das Alimentationsprinzip eine Schutzfunktion für den Beamten (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
ee) Schließlich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; BVerfGK 12, 189 ; 12, 253 ).
Ob die Alimentation einem Amt, das für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv sein soll, angemessen ist, zeigt auch ein Vergleich der Besoldungshöhe mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft, wobei die Besonderheiten des Status und des beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungssystems nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Der Gesetzgeber darf hier Kürzungen oder andere Einschnitte in die Bezüge vornehmen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ; 114, 258 ; 130, 263 ).
Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber ist an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Diese Anforderungen treffen ihn insbesondere in Form von Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Damit würde ein Zustand geschaffen, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt wäre als der bisherige (vgl. BVerfGE 119, 331 ; 125, 175 ; 130, 263 ).
Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 130, 263 ).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 130, 263 ).
Sie ist jedoch sowohl hinsichtlich des Klägers des Ausgangsverfahrens als auch hinsichtlich etwaiger Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 130, 263 ).
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
Dem Bundesverfassungsgericht kommt nicht die Aufgabe zu, zu entscheiden, wie hoch ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sein muss; es ist zudem nicht seine Aufgabe, zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung zur Erfüllung seiner Aufgaben gewählt hat (vgl. BVerfGE 130, 263 m.w.N.).Diese Kontrolle bezieht sich im Wege einer Gesamtschau (vgl. BVerfGE 130, 263 ) auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen.
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Derartige, auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen bestehende verfassungsrechtliche Beobachtungspflichten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 35, 79 ; 49, 89 ; 88, 203 ; 95, 267 ; 110, 141 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 130, 263 ; 133, 168 ) zielen bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union oder andere supra- oder internationale Einrichtungen auch auf die Sicherung des demokratischen Legitimationszusammenhangs. - OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19
Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …
2. Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung (Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263) erforderlich gewordene Neuregelung der Professorenbesoldung rechtfertigt im Rahmen einer Umstrukturierung der Grundbezüge und der Leistungsbezüge, die nur eine Umschichtung der Besoldungsbestandteile bewirkt, auch eine vollständige Anrechnung der Grundgehaltserhöhung auf bestehende Leistungsbezüge.4. Die prozeduralen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für das Gesetzgebungsverfahren (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2021 - BVerfGE 130, 263 ) gelten nur für alimentative, nicht aber für additive Besoldungselemente und damit nicht für Leistungsbezüge oder Leistungsbezüge betreffende Anrechnungsregelungen.
Diesen Antrag wies der Beklagte mit der Begründung zurück, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein - strukturelle Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren - vom 14. Juni 2013 den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) zur amtsangemessenen Alimentation von Professorinnen und Professoren Rechnung getragen werde.
Insbesondere aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) sei dem Kläger bekannt gewesen, dass er mit einer Anrechnung seiner Leistungsbezüge habe rechnen müssen.
Es habe jedoch kein schützenswertes Vertrauen bestanden, da der Kläger infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) mit einer vollständigen Neuregelung des Besoldungssystems für Professorinnen und Professoren habe rechnen müssen.
Das aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) hergeleitete Alimentationsprinzip, welches die verfassungsrechtliche Grundlage der Beamtenbesoldung darstellt und auch für die Besoldung der verbeamteten Hochschullehrer gilt, verpflichtet den Dienstherrn, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 145 m. w. N.).
Die Zulässigkeit leistungsbezogener Bezahlungselemente setzt allerdings voraus, dass ein gesetzlicher Rahmen den Anlass und die Möglichkeiten der Leistungsgewährung bestimmt, die Leistung aufgrund Verwaltungsentscheidung bewilligt wird und diese Bewilligungsentscheidung dann in die Bezügeberechnung eingeht (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 158; BVerwG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 13).
Bei der Bewertung, ob die Leistungsbezüge dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG unterfallen, ist unerheblich, ob die bestehenden Leistungszulagen ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und den sonstigen Modalitäten ihrer Vergabe nach ihrerseits lediglich additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 18), wie es das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14. Februar 2012 (- 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 182) für die hessische Professorenbesoldung ausgesprochen hat.
Insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts steht dem Gesetzgeber hierbei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit zu (…vgl. BVerfG, Urteile vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris, Rn. 94 und vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 148;… Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, juris, Rn. 18 …und vom 5. Juli 1983 -2 BvR 460/80 -, juris, Rn. 33; BVerwG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 19).
Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (…vgl. BVerfG, Urteile vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. -, juris, Rn. 96 und vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 149).
Mit der Neuregelung der W-Besoldung verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) als verfassungswidrig zu niedrig erachtete Professorenbesoldung - jedenfalls teilweise - einer Neuregelung zuzuführen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das im Jahr 2002 eingeführte zweigliedrige Vergütungssystem der W-Besoldung für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 166).
Die Möglichkeit, Leistungsbezüge zu gewähren, könne diesen Umstand nicht kompensieren, weil nicht sichergestellt sei, dass jeder Professor in den Genuss solcher Bezüge komme (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 166 ff.).
Zur Beseitigung des als verfassungswidrig erkannten Alimentationsdefizits hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten aufgezeigt und dabei neben einer Erhöhung der Grundgehaltssätze und einer alimentativen, hinreichend verstetigten Ausgestaltung der Leistungsbezüge ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Rückkehr zum früheren System der C-Besoldung genannt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 184).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers grundsätzlich auch strukturelle Neuregelungen der Besoldung in Form von Systemwechseln abdecke, welche die Bewertung eines Amtes und die damit einhergehende besoldungsrechtliche Einstufung beträfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 150 m. w. N.).
Dementsprechend könne der Gesetzgeber ein Amt neu und niedriger bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppen, die Struktur des Beamtengehalts sowie die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich für die Zukunft ändern (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 150 m. w. N.).
Von dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Alimentationsprinzips sei demzufolge grundsätzlich auch die Einführung neuer und die Modifizierung bestehender Leistungselemente in der Besoldung gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 152).
Vielmehr betont das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2012, dass dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung standen, das festgestellte Alimentationsdefizit zu beseitigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 184).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet das Alimentationsprinzip prozedurale Anforderungen an die Besoldungsgesetzgebung (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 164 f.;… Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, juris, Rn. 21).
Die prozeduralen Anforderungen erstrecken sich jedoch nicht auf Bezügebestandteile, die lediglich additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 182 ff.;… BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 24, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 23).
Dieser Sicherung bedarf es, weil das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation keine quantifizierbaren Vorgaben im Sinne einer exakten Besoldungshöhe liefert (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - juris, Rn. 164).
Von einem lediglich additiven Charakter ist immer dann auszugehen, wenn Leistungsbezüge nicht für jeden Amtsträger zugänglich oder nicht hinreichend verstetigt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 162).
Dies ist der Fall, wenn auf ihre Gewährung kein Rechtsanspruch besteht, sondern über ihr "Ob" und "Wie" nach Ermessen entschieden wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 179;… BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 25, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 24 m. w. N.).
Auch sonstige Modalitäten der Vergabe der Leistungsbezüge können deren bloß additiven Charakter belegen, so etwa, dass die Leistungsbezüge nicht nur unbefristet, sondern auch befristet oder als Einmalzahlung vergeben werden können und sich in Anknüpfung daran auch in ihrer Ruhegehaltfähigkeit unterscA-Stadtn (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 182;… BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36/18 -, juris, Rn. 25, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 24 m. w. N.).
Denn prozedurale Anforderungen in Form von Begründungs-, Überprüfungs- und Beobachtungspflichten gelten nur bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe in Gestalt von regelmäßigen Besoldungsanpassungen oder bei strukturellen Neuausrichtungen in Gestalt von Systemwechseln (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 165;… Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, juris, Rn. 21 f.).
Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 -, juris, Rn. 69; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 153).
Der Kläger hatte schon infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) mit einer vollständigen Neuregelung des Besoldungssystems für Professorinnen und Professoren zu rechnen.
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich zudem entnehmen, dass dem Gesetzgeber bei der Neugestaltung ein Spielraum zukam, der sowohl die Höhe der Grundgehaltssätze als auch die Ausgestaltung der Leistungsbezüge als Variablen enthielt (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 184).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
Damit wird der Bezug der Besoldung sowohl zu der Einkommens- und Ausgabensituation der Gesamtbevölkerung als auch zur Lage der Staatsfinanzen, das heißt zu der sich in der Situation der öffentlichen Haushalte ausdrückenden Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, hergestellt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ).Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses auch für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ).
Diesen Kriterien muss der Gesetzgeber sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe über die Jahre hinweg im Wege einer Gesamtschau der hierbei relevanten Kriterien und anhand einer Gegenüberstellung mit jeweils in Betracht kommenden Vergleichsgruppen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Was die Möglichkeit anbelangt, den Beamten Sparlasten aufzubürden, ist nicht nur auf den bereits oben zitierten grundsätzlichen "Bezug der Besoldung [...] auch zur Lage der Staatsfinanzen" hinzuweisen (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
bb) Das Leistungsprinzip zählt ebenso wie das Alimentationsprinzip zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 121, 205 ; 130, 263 ; stRspr).
Es bezeichnet in seinem Kern zunächst das Prinzip der Bestenauslese, wie es ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG verankert ist (vgl. BVerfGE 117, 372 ; 121, 205 ; 130, 263 ).
Das Leistungsprinzip betrifft nicht nur den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt beim Eintritt in das Beamtenverhältnis, sondern beinhaltet auch die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erlangt hat (vgl. BVerfGE 117, 372 ; 121, 205 ; 130, 263 ).
Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (vgl. BVerfGE 130, 263 ).
Insoweit kommt es zu einer Überschneidung des Leistungsprinzips mit dem Alimentationsprinzip, das schon vor Einfügung der Fortentwicklungsklausel in Art. 33 Abs. 5 GG eine stete Weiterentwicklung des Beamtenrechts und dessen Anpassung an veränderte Umstände der Staatlichkeit ermöglichte (vgl. BVerfGE 119, 247 ; 130, 263 ).
Die "amts"angemessene Besoldung ist damit eine notwendigerweise abgestufte Besoldung (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Vielmehr kann er ein bestehendes Besoldungssystem neu strukturieren und auch die Wertigkeit von Besoldungsgruppen zueinander neu bestimmen (vgl. BVerfGE 130, 263 m.w.N.).
Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von besoldungsrechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; stRspr).
Wegen des weiten Spielraums politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, überprüft das Bundesverfassungsgericht nicht, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 ; 99, 300 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich der Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …
Dadurch wird die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten sichergestellt, die ihn in die Lage versetzt, sein Amt uneigennützig nach den Erfordernissen des Rechts zu führen (…BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 2007 a.a.O. S. 263 f. …und vom 28. Mai 2008 a.a.O. S. 221; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Dienstherrn außerhalb der Bereiche der genuin hoheitlichen Verwaltung, die nach Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten vorbehalten sind, von Verfassungs wegen nicht gehindert sind, nach politischen und fiskalischen Gesichtspunkten zu entscheiden, ob sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beamte oder Tarifbeschäftigte einsetzen (BVerfG…, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 267; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
c) Für diejenigen Bereiche der öffentlichen Verwaltung, die nicht zur genuin hoheitlichen Verwaltung im Sinne von Art. 33 Abs. 4 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 EMRK gehören, obliegt es der verfassungsrechtlich nicht gebundenen Entscheidung der Dienstherrn, ob sie zur Aufgabenerfüllung Beamte oder Tarifbeschäftigte einsetzen (BVerfG…, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 267; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
- BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13
Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19
Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …
- OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 333/14
Verfassungsmäßigkeit der W 3-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16
Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- VG Karlsruhe, 21.08.2020 - 7 K 4059/19
Neuregelung der Professorenbesoldung; Feststellungsklage als richtige Klageart …
- EGMR, 14.12.2023 - 59433/18
EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 328/14
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 329/14
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15
Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit …
- VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15
Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung; …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10
Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12
Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 18.18
Alimentationsprinzip; Anrechnung; Anrechnungsregelung; Berufungsvereinbarung; …
- BVerwG, 26.09.2016 - 2 C 30.16
Teilweise Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der …
- VGH Hessen, 12.11.2020 - 1 A 1892/15
Anrechnung der Grundgehaltserhöhung auf bestehende Leistungsbezüge bei der …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 13.915
Änderung der Professorenbesoldung - Amtsangemessenheit der Alimentation
- VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 15/18
Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15
Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher …
- VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14
Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …
- VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15
Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und …
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
- VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 16/18
Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …
- VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 17/18
Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …
- VGH Hessen, 27.01.2022 - 1 A 2704/20
Verfassungswidrigkeit der Professorenbesoldung in Hessen
- OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14
Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …
- VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 A 2704/20
Verstoß der Besoldung von Professoren gegen das Alimentationsprinzip
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg: …
- BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18
Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten …
- VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 2 K 8782/18
Einbehaltung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale für Beamte der …
- VG Berlin, 06.11.2012 - 28 K 5.12
Berliner Richterbesoldung ist amtsangemessen
- VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18
Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14
Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …
- VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 5/18
Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit des BesG SH …
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 20.18
Zustehen einer Grundgehaltserhöhung ohne Anrechnung auf die Leistungsbezüge eines …
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
Anrechnung der Grunderhaltserhöhung bei der Bemessung der Leistungsbezüge eines …
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 19.18
Zustehen einer Grundgehaltserhöhung eines an der Universität tätigen Professors …
- VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- VG Gera, 19.04.2017 - 1 K 1433/14
Verfassungsmäßigkeit der C 2-Besoldung der Professoren in Thüringen
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- VG Bremen, 10.04.2018 - 6 K 1040/15
Leistungszulage - Alimentationsprinzip; Berufungsleistungsbezüge; …
- BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 36.18
Zustehen der Grundgehaltserhöhung eines an einer Hochschule tätigen Professors …
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07
Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen …
- BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als …
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 1155/18
Professorenbesoldung; Überleitungszulage; Anrechnung von Leistungsbezügen
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 4.22
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
- OVG Hamburg, 25.03.2022 - 5 Bf 185/20
Unterschiedliche Statusämter von Hochschullehrern; Besoldung; Leistungsprinzip
- VG Gießen, 22.07.2015 - 5 K 1802/13
Reform der Professorenbesoldung in Hessen
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13
Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …
- OVG Bremen, 22.01.2020 - 2 LC 72/19
Mindestleistungsbezüge - Alimentationsgrundsatz; Anrechnungsregelung; …
- BVerwG, 07.12.2023 - 2 C 5.22
Amtsangemessene Alimentation als Anspruch eines Richters für vergangene Zeiträume
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 3 A 1828/16
Widerspruch eines Hochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung des …
- VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 255.09
Richterbesoldung in Berlin noch verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 155/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 4 B 33.12
Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in Berlin …
- VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 183/14
Anrechnung der Erhöhung der Grundbesoldung eines Hochschullehrers auf dessen …
- SG Berlin, 10.12.2013 - S 182 KR 1747/12
Billig-Brustimplantat PIP: Kein Ersatz auf Kosten der Kasse
- VG Neustadt, 26.09.2012 - 1 K 463/12
Berücksichtigung von Einrechnungszeiten bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 4 S 1606/20
Möglichkeit des jederzeitigen Wechsels von der A 14-Besoldung in die W …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 3 A 1714/16
Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eines Hochschulprofessors; Anrechnung …
- BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18
Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des …
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in …
- VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 225/14
- VG Düsseldorf, 13.05.2022 - 26 K 9086/18
Grundschullehrer wollen höhere Besoldung
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Berlin, 26.10.2012 - 26 K 30.11
Auch Besoldung der Berliner Beamten ist amtsangemessen
- VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 354/15
- OVG Saarland, 17.05.2018 - 1 A 22/16
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 2043/22
Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15
Alimentation, amtsangemessene
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 3 A 156/09
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung …
- VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 114.10
Höhe der Besoldung eines Berliner Richters der Besoldungsgruppe R 1
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 76/17
Alimentation, amtsangemessene
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15
Alimentation, amtsangemessene
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 24.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- VG Düsseldorf, 13.05.2022 - 26 K 9087/18
Grundschullehrer wollen höhere Besoldung
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- OVG Saarland, 28.10.2020 - 1 A 238/18
Verminderung der Leistungsbezüge nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BesG SL …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16
Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2; …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 280/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A7 - Alimentationspflicht; …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22
Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Richter in Nordrhein-Westfalen ausreichend besoldet
- OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17
Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten; …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 4 B 34.12
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Amtsangemessenheit der Alimentation …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 83/14
Richterbesoldung - Alimentationspflicht; Amtsangemessene Alimentation; …
- BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch …
- VG Berlin, 04.12.2023 - 5 K 77.21
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
- BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19
Sperrerklärung mit Ermessensfehlern
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14
Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16
Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21
Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
Alimentation, amtsangemessene
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 35.17
Basistarif; Energiekosten; Familienzuschlag drittes Kind; Kinder bis zur …
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 247.23
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin
- OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13
Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 170/14
Besoldungsnieveau 2013 - C 3 - - Alimentationspflicht; Amtsangemessene …
- BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16
115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit; …
- VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 858/12
Soldatenbesoldung - Einstufung in höchste Grundgehaltsstufe wegen …
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 245.23
Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 29.12
Angemessenheit der Alimentation eines Feuerwehrbeamten des Landes Berlin in den …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 13.21
Prof. Dr. D. ./. Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13
Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 5/13
Streikverbot für Lehrer
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 14.21
Prof. Dr. O. ./. Dienstleistungszentrum des Landes Schleswig-Holstein - Änderung …
- BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16
Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren; …
- VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 28.12
Zulässigkeit einer späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 15.13
Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Sachsen noch …
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 273/14
Amtsangemessene Alimentation (Besoldungsniveau 2013 - A11) - …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 25.12
Zulässigkeit einer um zwei Jahre späteren Erhöhung der Besoldung von Beamten ab A …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 26.13
Beibehaltung der abgesenkten Besoldung eines Kriminalhauptkommissars als …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 21.12
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Besoldung eines Verwaltungsamtmanns i.R.v. …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17
Alimentation, amtsangemessene
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13
Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der …
- BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 22.12
Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der …
- BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 2781/17
Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze nach § 14 Abs 3 Landesbeamtengesetz NRW …
- VG Wiesbaden, 23.01.2013 - 3 K 89/11
Zur Einstufung von Dienstorten zu Zonenstufen nach der …
- StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610
Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 206/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15
Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 - …
- BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 52.16
Geltendmachung eines von der im Besoldungsrecht festgesetzten Höhe abweichenden …
- BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19
Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der …
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12
Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der …
- OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20
Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit; …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 216/09
Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die …
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 BV 17.2488
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Berufungsverfahren zur Kreisumlage der Stadt …
- OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 552/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10
Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei …
- VG Frankfurt/Oder, 13.09.2018 - 2 K 1632/15
Verfassungswidrige Unteralimentierung der Richter durch Altersteilzeit im sog. …
- BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 5.16
Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - L 32 AS 1005/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anschaffung von Bekleidung in Übergrößen als …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 208/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 2076/15
Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 1) …
- VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15
Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
Verfassungsmäßigkeit der Professorenbesoldung in Sachsen-Anhalt
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13
Alimentation, amtsangemessene
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 207/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
- VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 246.23
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Berlin
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15
Ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen …
- VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12
Ersatzschulen; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; …
- VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382
Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der …
- LSG Sachsen, 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
- OVG Hamburg, 13.03.2012 - 1 Bf 117/11
Leistungsbezüge für Professor
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1554/18
- VG Potsdam, 05.08.2021 - 2 K 2206/18
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16
Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
- VG Berlin, 22.06.2016 - 28 K 204.14
Besoldungsrecht: Gewährung von besonderen Leistungsbezügen eines Professors; …
- BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15
Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht
- VerfG Brandenburg, 25.05.2016 - VfGBbg 51/15
Die institutionelle Garantie der Hochschulselbstverwaltung in der …
- OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10
Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform, …
- VG Trier, 12.09.2017 - 7 K 9764/16
Amtsangemessene Alimentation der Besoldungsgruppe A 8 in Rheinland- Pfalz im …
- VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2297/18
Kein Anspruch eines geschiedenen Beamten auf hälftige Auskehr des von der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17
Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig; …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 28.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung höherer Familienzuschläge im Hinblick auf ein …
- VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 99/16
Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 2) …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 9 K 1391/13
Nachzahlung der Besoldung - Verbot der Altersdiskriminierung; Nachzahlung der …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19
Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose; …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- OVG Saarland, 06.02.2017 - 1 A 59/16
Zur laufbahnrechtlichen Zugehörigkeit der in der Laufbahn des Werkdienstes bei …
- VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23
Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer …
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 2 S 3348/20
Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe nach einem Beihilfebemessungssatz von 70 …
- OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18
Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- BVerwG, 11.08.2022 - 5 CN 1.21
Regelung der Bremischen Beihilfeverordnung über die Beihilfefähigkeit der bei …
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1208
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13
Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen …
- BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber; …
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 3 BV 15.2710
Verringerung von Hochschulleistungsbezügen
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 140/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- LAG Hamm, 14.10.2015 - 5 Sa 199/15
Auslegung der Vergütungsvereinbarung mit einem angestellten Hochschulprofessor
- VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13
Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf …
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 9 K 4475/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- BVerwG, 23.03.2021 - 2 C 17.19
Gewährung einer Strukturzulage nach Laufbahngruppenzugehörigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 3 B 167/14
Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung
- VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
- VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633
Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661
Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar
- VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434
Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München
- VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 13 K 5553/14
Und Urlaubsverordnung NRW, Elternzeit, Erstattung privater …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 9 K 4957/12
Altersdiskriminierung
- VG Berlin, 24.04.2012 - 7 K 433.10
Anforderungen an die Neustrukturierung der Auslandsbesoldung
- VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 276/14
Amtsangemessene Alimentation/Besoldungsniveau 2013 - A 13 - Alimentationspflicht; …
- OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 A 220/16
Ruhegehaltsfähigkeit eines Funktionsleistungsbezugs
- OVG Hamburg, 24.04.2013 - 1 Bf 74/12
Gesetzliche Zuweisung von bei der ARGE beschäftigten Landesbeamten zu einer …
- BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten …
- VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19
Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für …
- VG Saarlouis, 19.06.2018 - 2 K 1049/16
Verminderung von Leistungsbezügen der saarländischen Professoren
- OVG Niedersachsen, 01.08.2016 - 5 LA 226/15
Funktionsleistungsbezüge; Professor
- VG Augsburg, 12.11.2015 - Au 2 K 14.765
Verringerung von Hochschulleistungsbezügen
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195
Beamtenrecht
- VG Berlin, 24.04.2012 - 7 K 16.11
Anforderungen an die Neustrukturierung der Auslandsbesoldung
- VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - 4 L 164/16
Ausschlussfrist für Verrechnung von Abwasserabgaben
- BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20
Pflichtstundenzahl für Lehrer
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397
§ 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 3 S 2227/15
Umlagemaßstab für die Kosten eines Abwasserzweckverbands
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13
Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung
- VG Münster, 12.05.2014 - 4 K 3369/12
Keine Gleichstellung einer Meisterprüfung mit dem Bachelor im allgemein …
- StGH Hessen, 12.10.2022 - P.St. 2793
Urteil zu den Kommunalen Grundrechtsklagen gegen das Gesetz über das Programm …
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1388
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17
Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln
- VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206
Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge
- VG Berlin, 26.07.2017 - 36 K 86.16
Beförderung eines Beamten als Nichtakt wegen Nichtbestehens des …
- VG Berlin, 24.04.2012 - 7 K 17.11
Anforderungen an die Neustrukturierung der Auslandsbesoldung
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.07.2022 - LVG 44/21
Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge …
- VG München, 14.10.2021 - M 5 E 21.1307
Auswahlentscheidung zur Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2015 - 7 B 17.14
Zuteilung von Dienstortstufen des Auswärtigen Amtes
- BVerwG, 29.06.2012 - 2 B 12.11
Rüge fehlenderVerlängerung der Geltungsdauer der ursprgl. in § 26a Abs. 5 BRRG …
- VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820
Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der …
- OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen …
- OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13
Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 2628/09
Gewährung eines Mietzuschusses auf Grundlage der der Bewertung des Dienstpostens …
- OVG Sachsen, 25.06.2019 - 2 A 695/18
Strukturzulage; Alimentation
- VG Berlin, 30.03.2016 - 30 L 242.15
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13
Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13
Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 2 A 10860/12
Zur Frage der Zulassung eines promovierten Bewerbers zu einem weiteren …
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 143/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897
Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand …
- VGH Bayern, 18.08.2017 - 3 BV 16.132
Rückforderung von befristet bewilligten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen …
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
- VG Köln, 03.05.2017 - 3 K 5747/13
- VG Köln, 07.11.2016 - 3 K 7154/10
Anforderungen an die Bemessung amtsangemessener Dienst- und Versorgungsbezüge für …
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19
Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und …
- VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17
Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 6 A 1074/18
Anspruch einer Lehrerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; Bindung an die …
- VG Neustadt, 13.10.2021 - 1 K 338/21
Anspruch eines Kommunalbeamten auf amtsangemessene Beschäftigung nach Umsetzung; …
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 3 ZB 16.279
Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Altersversorgung
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 111/16
Amtsangemessene Alimentation
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 3 E 174/14
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO
- VG Würzburg, 27.08.2019 - W 1 E 19.789
Anspruch auf sog. arbeitsmedizinische Wunschvorsorge
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 142/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- VG Ansbach, 14.06.2016 - AN 1 K 14.01442
Beförderungsrichtlinien der Universitätskliniken - Untätigkeitsklage
- VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.211
Veränderung einer vereinbarten Berufungs-Leistungszulage durch Gesetz
- VGH Bayern, 26.03.2020 - 3 ZB 18.713
Gewährung von besonderen Leistungsbezügen
- VG Berlin, 26.07.2016 - 30 L 13.16
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.455
Gewährung eines Auslandszuschlages
- VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.811
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Berufungsleistungsbezügen im Fall des …
- VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
- VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390
Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 141/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 1 E 175/14
Aussetzen eines die Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge 2013/2014 …
- OVG Thüringen, 07.03.2018 - 2 ZKO 622/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
- VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 17/16
Feststellungsklage gegen Festsetzung neuer Pflichtstundenzahl; Nichtigkeit oder …
- VG Gelsenkirchen, 14.09.2022 - 1 K 951/18
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die …
- VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Anerkennung von Vordienstzeiten als Zeitsoldat bei einem Studienrat
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 A 1122/18
Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Regelung zum Einstellungshöchstalter …
- VG Bayreuth, 30.06.2015 - B 5 K 14.732
Ruhensregelung; Hochschulleistungsbezüge als Erwerbseinkommen; Werbungskosten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2019 - 6 A 1123/18
Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Regelung zum Einstellungshöchstalter …
- VG Ansbach, 20.02.2018 - AN 1 K 16.02548
Rückforderung überzahlter Bezüge
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 Sa 488/16
Mindestleistungsbezüge nach § 30 Abs 2 BesG BB
- VG Greifswald, 03.07.2023 - 6 A 142/22
Klage eines Professors für Werkstofftechnik und Konstruktion auf Gewährung von …
- VG Hannover, 04.04.2019 - 2 B 572/19
Konkurrenstreit
- VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 18/16
(Keine) Klagebefugnis aus der Verletzung prozedualer Obliegenheiten; …
- VG Schleswig, 07.09.2016 - 11 A 19/16
(Keine) Klagebefugnis aus der Verletzung prozedualer Obliegenheiten; …
- VG Freiburg, 16.07.2014 - 1 K 1273/13
- VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.417
Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell …
- VG München, 18.04.2012 - M 18 K 10.1876
Bestätigung gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI; Voraussetzungen für die Befreiung von …
- VG Greifswald, 26.09.2019 - 6 A 1212/18
Vergabe von Leistungszulagen im Rahmen der W-Besoldung
- VGH Bayern, 17.12.2013 - 3 ZB 13.1619
Ruhestandsbeamtin; Alimentationsprinzip; Pflicht zum Ausgleich erhöhter …
- VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.794
Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.03.2020 - 1/20
- VG Berlin, 24.02.2020 - 5 K 598.17
Funktionsleistungsbezug im universitären Bereich: Zeiten der Freistellung bei …