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   BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72   

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BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72 (https://dejure.org/1973,265)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1973 - 2 BvL 4/72 (https://dejure.org/1973,265)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 1973 - 2 BvL 4/72 (https://dejure.org/1973,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft - Anordnung der Erzwingungshaft - Verpflichtung auf Erzwingungshaft

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 258
  • NJW 1974, 356
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57

    Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Noch hat es angegeben, aus welchen Gründen es sich auch unter dem Gesichtspunkt des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 342 [348 f.]) gezwungen sieht, dem Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft stattzugeben.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
    Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

    Räumt die für verfassungswidrig gehaltene Norm ein Ermessen ein, dann kommt eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nur in Betracht, wenn die angefochtene Ermessensentscheidung im Übrigen nicht zu beanstanden ist bzw. eine Ermessensfehlerhaftigkeit nur aus Erwägungen abgeleitet werden kann, die ihrerseits die Verfassungswidrigkeit der Ermessensvorschrift begründen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.6.1981, 1 BvL 89/78, BVerfGE 57, 295, juris Rn. 71; BVerfG, Beschl. v. 12.12.1973, 2 BvL 4/72, BVerfGE 36, 258, juris Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Räumt die vorgelegte Norm ein Ermessen ein, dann ist es für die Prüfung der Entscheidungserheblichkeit unerläßlich, daß das vorlegende Gericht darlegt, zu welchem Ergebnis es bei der Auslegung der Ermessensvorschrift kommt und auf welchen Erwägungen dieses Ergebnis beruht (vgl. BVerfGE 36, 258 [263 f.]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Anhand des Vorlagebeschlusses läßt sich mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, daß das Oberverwaltungsgericht aufgrund von Erwägungen zum einfachen Recht, die nicht offenbar unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 48, 29 (35), 210 (220 f.), 367 (372); 50, 108 (112)), bei Gültigkeit der vorgelegten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263); 37, 328 (334)).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Er ist jedenfalls auch außerhalb rein vollstreckungsrechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen (BVerfGE 36, 258 (264)).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263); 37, 328 (334); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

    Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)).
  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 914

    Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit; Subsidiaritätsgrundsatz;

  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

  • BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage

  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045

    Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit;

  • StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 790

    Darlegungspflicht; Konkrete Normenkontrolle; Vorlageentscheidung;

  • AG Zeitz, 06.03.2019 - 13 OWi 55/19

    Erzwingungshaft - Wesenstest eines Hundes nicht nachgewiesen

  • LG Berlin, 29.03.2016 - 510 Qs 34/16

    Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Einstellung des Erzwingungshaftverfahrens

  • StGH Hessen, 14.04.1988 - P.St. 1051

    Entscheidungserheblichkeit; Konkrete Normenkontrolle; Prüfungsbefugnis;

  • BVerwG, 27.07.1984 - 9 CB 446.82

    Gewährung politischen Asyls - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • LG Krefeld, 27.09.2023 - 30 Qs 18/23
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