Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrollvorlage nach Feststellung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm durch ein übergeordnetes Fachgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übergeordnetes Gericht - Zurückverweisendes Urteil - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsauffassung - Übergeordnetes Gericht
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 30.10.1969 - 4 Cs 2683/68
- BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69
Papierfundstellen
- BVerfGE 29, 34
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69
Die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts tritt an die Stelle der Meinung des untergeordneten Gerichts mit der Folge, daß dieses nun nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr berechtigt ist, das anzuwendende Gesetz selbst auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 373 [379]).Die Bindung ist schon dadurch eingetreten, daß das Oberlandesgericht § 426 Abs. 2 Satz 1 AO im Rahmen der tragenden Gründe seiner Entscheidung als geltendes Recht angewendet hat (BVerfGE 2, 406 [412]; 12, 67 [72]).
- BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60
Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69
Die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts tritt an die Stelle der Meinung des untergeordneten Gerichts mit der Folge, daß dieses nun nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr berechtigt ist, das anzuwendende Gesetz selbst auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 373 [379]).Die Bindung ist schon dadurch eingetreten, daß das Oberlandesgericht § 426 Abs. 2 Satz 1 AO im Rahmen der tragenden Gründe seiner Entscheidung als geltendes Recht angewendet hat (BVerfGE 2, 406 [412]; 12, 67 [72]).
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69
Die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts tritt an die Stelle der Meinung des untergeordneten Gerichts mit der Folge, daß dieses nun nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr berechtigt ist, das anzuwendende Gesetz selbst auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 373 [379]). - BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG
Auszug aus BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69
Die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts tritt an die Stelle der Meinung des untergeordneten Gerichts mit der Folge, daß dieses nun nicht mehr verpflichtet, aber auch nicht mehr berechtigt ist, das anzuwendende Gesetz selbst auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 373 [379]).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Die Lage des Ausgangsverfahrens entspricht nicht derjenigen einer Zurückverweisung, mit der Folge, daß für eine eigenständige verfassungsrechtliche Prüfung des anzuwendenden Gesetzes durch das Verwaltungsgericht kein Raum ist (vgl. BVerfGE 29, 34 [38] m.w.N.). - BFH, 10.12.2020 - V R 14/20
Gemeinnützigkeit und politische Betätigung
Soweit es dabei um verfassungsrechtliche Fragen zur Auslegung von § 52 AO geht, kommt es hierauf im Hinblick auf die auch insoweit nach § 126 Abs. 5 FGO bestehende Bindung im zweiten Rechtsgang nicht mehr an, wie das FG unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG-Beschluss vom 23.06.1970 - 2 BvL 49/69, BVerfGE 29, 34) in seinem Urteil unter 2.b bb bbb auf S. 24 zutreffend entschieden hat. - FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 179/16
Keine Befreiung von der Körperschaftssteuer bei überwiegend politischem …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 1994 - 2 BvL 52/92 -, juris unter Verweisung auf BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 49/69 -, BVerfGE 29, 34 und BVerfG, Beschlüsse vom 06. April 1976 - 2 BvL 12/75 -, BVerfGE 42, 91).
- BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
Unzulässigkeit einer Richtervorlage
Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).Damit ist für die bis dahin mit der Sache befaßte Instanz, das Amtsgericht Braunschweig, die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (vgl. BVerfGE 29, 34 [38]).
- BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83
Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Entsprechendes hat das Bundesverfassungsgericht für die vorbehaltlose Bejahung der Rechtsgültigkeit einer Norm durch die zurückverweisende Rechtsmittelentscheidung stets ausgesprochen (BVerfGE 2, 406 (411 ff.); 6, 222 (242); 29, 34 (38 f.); 42, 91 (94 f.); vgl. auch BVerfGE 12, 67 (72 f.)). - BFH, 19.11.1970 - IV 150/65
Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) …
Das BVerfG hat in dem Beschluß 2 BvL 49/69 vom 23. Juni 1970 (HFR 1970, 448) entschieden, daß das Gericht der unteren Instanz an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts auch hinsichtlich verfassungsrechtlicher Fragen gebunden sei, und zwar selbst dann, wenn das Revisionsgericht die Frage nicht ausdrücklich geprüft, sondern an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm offensichtlich keinen Zweifel gehabt habe. - FG Köln, 28.01.2003 - 8 K 1213/02
Reichweite der Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO
Dieser Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO unterliegen auch die vom BFH vorgenommenen verfassungsrechtlichen Erwägungen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1970 II BvL 49/69 BVerfGE 29, 34).