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   BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09   

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BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09 (https://dejure.org/2009,5433)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2009 - 2 BvL 5/09 (https://dejure.org/2009,5433)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 2 BvL 5/09 (https://dejure.org/2009,5433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 31 GG; Art. 70 Abs. 1 GG; A... rt. 72 Abs. 1 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 304 StGB; Art. 4 Abs. 2 EGStG; § 35 Abs. 1 Nr. 1 SächsDSchG; § 35 Abs. 2 SächsDSchG
    Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater Denkmäler; fahrlässiges Handeln); Vorrang von Bundesrecht; konkurrierende Gesetzgebungskompetenz; (unzulässige) Richtervorlage (fehlende Auseinandersetzung mit Gesetzgebungsgeschichte und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm

  • Wolters Kluwer

    § 304 Strafgesetzbuch (StGB) als abschließende Regelung des Bundesgesetzgebers sowohl bezüglich öffentlicher als auch privater Denkmäler; Anforderungen an die Prüfung der Entscheidungserheblichkeit und Verfassungsmäßigkeit einer dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ...

  • Judicialis

    GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; StGB § 304; ; EGStGB Art. 4 Abs. 5; ; SächsDSchG § 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Zuständigkeit der Länder zur Schaffung von Strafvorschriften auf dem Gebiet des Denkmalschutzes mangels einer den Anforderungen des Art. 100 Abs. 1 GG genügenden Begründung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Der Bundesgesetzgeber kann im Bereich der im Strafgesetzbuch herkömmlich geregelten Materien Straftatbestände auch dort schaffen, wo ihm sonst durch den Zuständigkeitskatalog des Grundgesetzes Grenzen gezogen sind (vgl. BVerfGE 23, 113 ; 98, 265 ).

    Dies wird in Art. 4 Abs. 2 EGStGB einfachgesetzlich bestätigt (vgl. BVerfGE 98, 265 ).

    In jedem Fall setzt die Sperrwirkung für die Länder voraus, dass der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund hinreichend erkennbar ist (vgl. BVerfGE 98, 265 ).

    d) Selbst wenn man - wie im Vorlagebeschluss - die Ansicht vertritt, der Bund habe die Materie des Denkmalschutzes umfassend geregelt, hätte das vorlegende Gericht weiter prüfen müssen, ob das Landesrecht dasselbe Rechtsgut schützt wie das Bundesrecht (vgl. BVerfGE 98, 265 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).

    Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab dabei nicht nur benennen, sondern auch die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Bejahendenfalls wäre die entsprechende landesrechtliche Norm mit Bundesrecht unvereinbar (mit der Folge der Nichtigkeit nach Art. 31 GG, vgl. BVerfGE 67, 1 ) sowie gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nichtig (vgl. zu diesbezüglichen Feststellungen, BVerfGE 77, 288 ; 87, 95).

    Bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit eines formellen Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG fungiert neben dem entsprechenden Bundesgesetz auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 67, 1 ; 87, 95 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100 Rn. 24 ; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 80 Rn. 95).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Bejahendenfalls wäre die entsprechende landesrechtliche Norm mit Bundesrecht unvereinbar (mit der Folge der Nichtigkeit nach Art. 31 GG, vgl. BVerfGE 67, 1 ) sowie gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nichtig (vgl. zu diesbezüglichen Feststellungen, BVerfGE 77, 288 ; 87, 95).

    Bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit eines formellen Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG fungiert neben dem entsprechenden Bundesgesetz auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 67, 1 ; 87, 95 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100 Rn. 24 ; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 80 Rn. 95).

  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Der Erlass eines Bundesgesetzes über einen bestimmten Gegenstand rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, dass damit die Länder von eigener Gesetzgebung ausgeschlossen sind; es können Bereiche übrig bleiben, deren Regelung für die Gesetzgebung der Länder offen ist (vgl. BVerfGE 102, 99 ).

    Es macht nicht deutlich, ob der Sachbereich tatsächlich umfassend und lückenlos geregelt ist und inwiefern er nach dem aus Gesetzgebungsgeschichte und Materialien ablesbaren objektivierten Willen des Gesetzgebers abschließend geregelt werden sollte (vgl. hierzu BVerfGE 102, 99 ).

  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 155/57
    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Als weitere Voraussetzung ist nach weit verbreiteter Ansicht die allgemeine Zugänglichkeit des Denkmals zu fordern (vgl. RGSt 58, 346 ; BGH, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 304 Rn. 4; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 304 Rn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 304 Rn. 2; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 304 Rn. 7 a.E.; Eberl, BayVBl. 2007, S. 459 ; Keller, Der strafrechtliche Schutz von Baudenkmälern unter Berücksichtigung der Bußgeldtatbestände in den Landesdenkmalgesetzen, 1987, S. 37; Hammer, Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, 1995, S. 181, Fn. 260; Siebertz, Denkmalschutz in Bayern, 1977, S. 180; von "leicht zugänglich" spricht auch der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, mit welchem der Schutz von Naturdenkmälern in § 304 StGB aufgenommen wurde, vgl. BTDrucks 8/2382, S. 13; offen gelassen von OLG Celle, a.a.O.; ablehnend Hönes, NuR 2006, S. 750 ).

    Gerade deswegen, weil die Denkmäler nach ihrer Zweckbestimmung öffentlich zugänglich sein müssten und deshalb erhöhter Gefahr der Zerstörung oder Beschädigung ausgesetzt seien, stünden diese unter einem, gegenüber der allgemeinen Sachbeschädigung erhöhten Strafschutz (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158; RGSt 58, 346 ; Entwürfe zu einem Deutschen Strafgesetzbuch, Dritter Teil, Denkschrift zu dem Entwurf von 1919, S. 300; Amtlicher Entwurf eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs, Zweiter Teil: Begründung, 1925, S. 150).

  • RG, 17.10.1924 - I 627/24

    Zum Begriff der "Gegenstände, die zum öffentlichen Nutzen dienen," im Sinne des §

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Als weitere Voraussetzung ist nach weit verbreiteter Ansicht die allgemeine Zugänglichkeit des Denkmals zu fordern (vgl. RGSt 58, 346 ; BGH, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 304 Rn. 4; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 304 Rn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 304 Rn. 2; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 304 Rn. 7 a.E.; Eberl, BayVBl. 2007, S. 459 ; Keller, Der strafrechtliche Schutz von Baudenkmälern unter Berücksichtigung der Bußgeldtatbestände in den Landesdenkmalgesetzen, 1987, S. 37; Hammer, Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, 1995, S. 181, Fn. 260; Siebertz, Denkmalschutz in Bayern, 1977, S. 180; von "leicht zugänglich" spricht auch der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes, mit welchem der Schutz von Naturdenkmälern in § 304 StGB aufgenommen wurde, vgl. BTDrucks 8/2382, S. 13; offen gelassen von OLG Celle, a.a.O.; ablehnend Hönes, NuR 2006, S. 750 ).

    Gerade deswegen, weil die Denkmäler nach ihrer Zweckbestimmung öffentlich zugänglich sein müssten und deshalb erhöhter Gefahr der Zerstörung oder Beschädigung ausgesetzt seien, stünden diese unter einem, gegenüber der allgemeinen Sachbeschädigung erhöhten Strafschutz (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 155/57 -, NJW 1957, S. 1158; RGSt 58, 346 ; Entwürfe zu einem Deutschen Strafgesetzbuch, Dritter Teil, Denkschrift zu dem Entwurf von 1919, S. 300; Amtlicher Entwurf eines allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs, Zweiter Teil: Begründung, 1925, S. 150).

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Ob der Gebrauch, den der Bund von einer Kompetenz gemacht hat, abschließend ist, muss aufgrund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes festgestellt werden (vgl. BVerfGE 67, 299 ; 109, 190 ).
  • OLG Celle, 28.01.1974 - 2 Ss 301/73
    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Dies kann auch konkludent erfolgen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. Januar 1974 - 2 Ss 301/73 -, NJW 1974, S. 1291 ; Wieck-Noodt, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2006, § 304 Rn. 8; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 304 Rn. 2).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • RG, 11.02.1910 - V 1164/09

    1. Was ist unter einem öffentlichen Denkmal im Sinne des § 304 zu verstehen? 2.

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Soweit diese Regelungen abschließend sind, verhindern sie ergänzendes oder abweichendes Landesrecht, das auf den Schutz desselben Rechtsguts gerichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvL 5/09 -, juris, Rn. 38).

    Das gilt auch bei einem absichtsvollen Regelungsverzicht, der in dem Gesetzestext selbst keinen unmittelbaren Ausdruck finden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2009 - 2 BvL 5/09 -, juris, Rn. 39).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    Dieser Wille muss erkennbar sein (BVerfG 6. Oktober 2009 - 2 BvL 5/09 - Rn. 47) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11

    Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz

    Dieser Wille muss erkennbar sein (BVerfG 6. Oktober 2009 - 2 BvL 5/09 - Rn. 47) .
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