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   BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70   

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BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70 (https://dejure.org/1971,48)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1971 - 2 BvL 6/70 (https://dejure.org/1971,48)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1971 - 2 BvL 6/70 (https://dejure.org/1971,48)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbzG § 6a; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 222
  • NJW 1971, 1449 (Ls.)
  • MDR 1971, 906
  • DVBl 1971, 854
  • DB 1971, 1346
  • DÖV 1971, 604
  • Rpfleger 1971, 302
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Der Staatsbürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (echte Rückwirkung); demgemäß sind belastende Gesetze, die in schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen, wegen Verstoßes gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in aller Regel verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 13, 261 (271); 22, 241 (248); ständ. Rechtsprechung).

    Während echte Rückwirkung - von einigen anderen engbegrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nur dann zulässig ist, wenn zwingende, dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe des gemeinen Wohles sie rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 261 (271 f.)), ist bei einem Gesetz mit unechter Rückwirkung das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen; nur wenn eine solche Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient, erweist sich die Rückwirkung als unzulässig (BVerfGE 25, 142 (154); BVerfG, Beschl. v. 9. März 1971 - 2 BvR 326/69 u. a. -).

    Bis dahin brauchten die Betroffenen noch nicht damit zu rechnen, daß der Gesetzgeber auch für bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Abzahlungsverträge einen ausschließlichen Gerichtsstand in Abzahlungssachen einführen werde; denn das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts ist in aller Regel solange geschützt, bis der Bundestag ein in die Vergangenheit zurückwirkendes Gesetz beschließt (vgl. BVerfGE 8, 274 (304 f.); 13, 206 (213); 13, 261 (273); 14, 288 (298)).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Das Vertrauen des Bürgers kann ferner unter Umständen Schutz dagegen beanspruchen, daß seine Rechtsposition nachträglich durch Vorschriften im ganzen entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken (unechte Rückwirkung) (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 14, 288 (297); 15, 313 (324); 22, 241 (248); 25, 269 (290); BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 -).

    Bis dahin brauchten die Betroffenen noch nicht damit zu rechnen, daß der Gesetzgeber auch für bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Abzahlungsverträge einen ausschließlichen Gerichtsstand in Abzahlungssachen einführen werde; denn das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts ist in aller Regel solange geschützt, bis der Bundestag ein in die Vergangenheit zurückwirkendes Gesetz beschließt (vgl. BVerfGE 8, 274 (304 f.); 13, 206 (213); 13, 261 (273); 14, 288 (298)).

    Sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 (300); 22, 241 (249); 24, 220 (230 f.); 25, 142 (154)).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Der Staatsbürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (echte Rückwirkung); demgemäß sind belastende Gesetze, die in schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen, wegen Verstoßes gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in aller Regel verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 13, 261 (271); 22, 241 (248); ständ. Rechtsprechung).

    Das Vertrauen des Bürgers kann ferner unter Umständen Schutz dagegen beanspruchen, daß seine Rechtsposition nachträglich durch Vorschriften im ganzen entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken (unechte Rückwirkung) (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 14, 288 (297); 15, 313 (324); 22, 241 (248); 25, 269 (290); BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 -).

    Sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 (300); 22, 241 (249); 24, 220 (230 f.); 25, 142 (154)).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Auch bei unechter Rückwirkung kann der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach der Lage des Einzelfalles der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers Schranken setzen (vgl. BVerfGE 1, 264 (280); 13, 274 (278); 21, 117 (132); 24, 220 (230); 25, 371 (406); 27, 231 (238)).

    Sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 (300); 22, 241 (249); 24, 220 (230 f.); 25, 142 (154)).

    Eine Verletzung des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit und - als deren Ausprägung - der Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr (BVerfGE 12, 341 (347)) ist dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist (vgl. BVerfGE 6, 32 (37 f.); 17, 306 (313); 24, 220 (235)).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Während echte Rückwirkung - von einigen anderen engbegrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nur dann zulässig ist, wenn zwingende, dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe des gemeinen Wohles sie rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 261 (271 f.)), ist bei einem Gesetz mit unechter Rückwirkung das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen; nur wenn eine solche Abwägung ergibt, daß das Vertrauen auf die Sicherheit der bestehenden Lage den Vorrang verdient, erweist sich die Rückwirkung als unzulässig (BVerfGE 25, 142 (154); BVerfG, Beschl. v. 9. März 1971 - 2 BvR 326/69 u. a. -).

    Sie sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 14, 288 (300); 22, 241 (249); 24, 220 (230 f.); 25, 142 (154)).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Der Staatsbürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar war (echte Rückwirkung); demgemäß sind belastende Gesetze, die in schon abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen, wegen Verstoßes gegen das im Rechtsstaatsprinzip enthaltene Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in aller Regel verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 13, 261 (271); 22, 241 (248); ständ. Rechtsprechung).

    Das Vertrauen des Bürgers kann ferner unter Umständen Schutz dagegen beanspruchen, daß seine Rechtsposition nachträglich durch Vorschriften im ganzen entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken (unechte Rückwirkung) (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 14, 288 (297); 15, 313 (324); 22, 241 (248); 25, 269 (290); BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 -).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Das Vertrauen des Bürgers kann ferner unter Umständen Schutz dagegen beanspruchen, daß seine Rechtsposition nachträglich durch Vorschriften im ganzen entwertet wird, die lediglich auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken (unechte Rückwirkung) (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.); 14, 288 (297); 15, 313 (324); 22, 241 (248); 25, 269 (290); BVerfG, Beschl. v. 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 -).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Auch bei unechter Rückwirkung kann der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach der Lage des Einzelfalles der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers Schranken setzen (vgl. BVerfGE 1, 264 (280); 13, 274 (278); 21, 117 (132); 24, 220 (230); 25, 371 (406); 27, 231 (238)).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Eine Verletzung des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit und - als deren Ausprägung - der Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr (BVerfGE 12, 341 (347)) ist dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist (vgl. BVerfGE 6, 32 (37 f.); 17, 306 (313); 24, 220 (235)).
  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59

    Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
    Bis dahin brauchten die Betroffenen noch nicht damit zu rechnen, daß der Gesetzgeber auch für bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Abzahlungsverträge einen ausschließlichen Gerichtsstand in Abzahlungssachen einführen werde; denn das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts ist in aller Regel solange geschützt, bis der Bundestag ein in die Vergangenheit zurückwirkendes Gesetz beschließt (vgl. BVerfGE 8, 274 (304 f.); 13, 206 (213); 13, 261 (273); 14, 288 (298)).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Ein Bürger kann jedenfalls ab dem Tag des endgültigen Gesetzesbeschlusses des Bundestags nicht mehr auf den Fortbestand der bisherigen Regelung vertrauen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 14, 288 ; 27, 167 ; 30, 272 ; 31, 222 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 97, 271 ; 97, 378 ), sondern muss ab diesem Zeitpunkt mit der Verkündung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen (vgl. BVerfGE 97, 67 ).
  • BGH, 08.03.2017 - IV ZR 435/15

    Versicherungsvertrag: Anwendbarkeit der neuen Gerichtsstandsregelung auf

    Hierbei handelt es sich aber um einen Fall unechter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 31, 222, 226), die nur dann unzulässig ist, wenn das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit überwiegt (BVerfG aaO 227).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).
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