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   BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98   

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BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2 BvL 7/98 (https://dejure.org/2001,27)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtberücksichtigung der vor einer Tätigkeit für das MfS/AfNS zurückgelegten Dienstzeiten bei Festsetzung des Besoldungsdienstalters mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar: weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - ...

  • nomos.de PDF, S. 31

    §§ 28, 30 BBesG; Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR/Nichtberücksichtigung der vor einer MfS-Tätigkeit liegenden Dienstzeiten beim Besoldungsdienstalter/Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten - Öffentlicher Dienst - DDR - Besoldungsdienstalter - Tätigkeit für das MfS - Ungleichbehandlung - Alimentationsprinzip

  • Judicialis

    BAT-O § 19; ; BBesG § 30; ; BBesG § ... 30 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; BBesG § 30 Abs. 2; ; BBesG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; BBesG § 28 Abs. 2 Satz 4; ; BBesG § 28; ; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BBesG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BBesG § 28 Abs. 4; ; BBesG § 28 Abs. 1; ; BBesG § 3; ; BBesG § 28 Abs. 2 Satz 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    § 30 BBesG verfassungsgemäß

  • zaoerv.de PDF, S. 108 (Kurzinformation)

    Wiedervereinigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 310
  • NVwZ 2002, 199 (Ls.)
  • NJ 2001, 474
  • DVBl 2001, 1204
 
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Wird zitiert von ... (569)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    In diesem Rahmen hat der Gesetzgeber insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Jede Regelung des Besoldungsrechts ist dabei unvollkommen, muss zwangsläufig generalisieren und typisieren und wird in der Abgrenzung unvermeidbare Härten mit sich bringen; sie wird insoweit unter irgendeinem Gesichtspunkt für die unmittelbar Betroffenen fragwürdig erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG folgt nichts Abweichendes (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG folgt nichts Abweichendes (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 76, 256 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 71, 39 ; 83, 89 ) schränkt den vorstehend umrissenen weiten Regelungs- und Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    a) Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 75, 108 ).

    Er muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 53, 313 ; 75, 108 ).

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 75, 108 ; stRspr).

    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Anlass für die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeiten des Beamten im Rahmen des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG sind begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit: Diese Zweifel sind zwar - wie im Falle des Klägers - nach der Einschätzung des Dienstherrn aufgrund der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ) nicht so gravierend, dass sie zu einer Entlassung nach den Sonderkündigungstatbeständen des Absatzes 4 Nr. 1 oder des Absatzes 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geführt hätten.

    Dieser Überlegung liegt letztlich - ähnlich wie den Sonderkündigungstatbeständen nach dem Einigungsvertrag - die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das MfS tätig gewesen ist, jedenfalls für die Dauer dieser Tätigkeit in der Regel nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hat (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. auch BVerfGE 92, 140 ).

    Es geht insoweit nicht um die zukunftsgerichtete Prognose über die Eignung des Beamten anlässlich der Ernennung oder Weiterbeschäftigung (vgl. insoweit BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Anlass für die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeiten des Beamten im Rahmen des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG sind begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG in dieser Zeit: Diese Zweifel sind zwar - wie im Falle des Klägers - nach der Einschätzung des Dienstherrn aufgrund der vorzunehmenden Einzelfallprüfung (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ) nicht so gravierend, dass sie zu einer Entlassung nach den Sonderkündigungstatbeständen des Absatzes 4 Nr. 1 oder des Absatzes 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages geführt hätten.

    Dieser Überlegung liegt letztlich - ähnlich wie den Sonderkündigungstatbeständen nach dem Einigungsvertrag - die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das MfS tätig gewesen ist, jedenfalls für die Dauer dieser Tätigkeit in der Regel nicht die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 GG für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt hat (vgl. BVerfGE 96, 189 ; vgl. auch BVerfGE 92, 140 ).

    Durch eine solche Tätigkeit werden die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

    Bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen unterliegt der Gesetzgeber regelmäßig einer strengeren Bindung, was auch dann gilt, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

    b) Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 100, 138 ; 101, 297 ), ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

    Eine zulässige Typisierung setzt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes freilich voraus, dass mit ihr verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 100, 138 ; stRspr), dass sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 100, 138 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 71, 39 ; 83, 89 ) schränkt den vorstehend umrissenen weiten Regelungs- und Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 11.91

    Öffentlicher Dienst der DDR - Geltungsbereich des GG - Besoldungsdienstalter

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
    In diesem Zusammenhang ist fachgerichtlich geklärt, dass der Begriff "im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29)" in § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG grundsätzlich auch Tätigkeiten dieser Art im Gebiet der ehemaligen DDR erfasst, da auch die DDR innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 lag (vgl. BVerwGE 30, 219 ; 51, 42 ; 89, 203 ).

    Insbesondere etwa der Dienst bei der Volkspolizei der DDR ist danach gemäß § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG anzuerkennen, weil ein Dienst dieser Art zumindest in seinem Kern auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes regelmäßig im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wird (vgl. BVerwGE 89, 203 ; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 209/92 -, NVwZ 1997, S. 53 ).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

  • BVerwG, 10.06.1976 - II C 33.74

    Tätigkeit auf volkseigenen Gütern - Dienstzeitberechnung - Öffentlich-rechtlicher

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 585/96

    Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen - Vordienstzeiten

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

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