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   BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08   

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BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08 (https://dejure.org/2008,4233)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 BvL 8/08 (https://dejure.org/2008,4233)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 8/08 (https://dejure.org/2008,4233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit der formellen Verfassungsmäßigkeit der Zuständigkeitsregelung in § 146 Abs. 3 und § 134 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG); Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im konkreten ...

  • Judicialis

    NJVollzG § 134 Abs. 1 Nr. 1; ; NJVollzG § 146 Abs. 1; ; NJVollzG § 146 Abs. 3; ; StPO § ... 14; ; StPO § 19; ; StPO § 119 Abs. 6; ; StPO § 126 Abs. 1; ; StPO § 126 Abs. 2; ; StPO § 126 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 72 Abs. 6; ; StGB § 202; ; 52. ÄndG zum GG Art. 1 Nr. 7; ; 52. ÄndG zum GG Art. 1 Nr. 21; ; GG Art. 31; ; GG Art. 74 Abs. 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 125a Abs. 1; ; GG Art. 125a Abs. 1 Satz 2

  • forum-strafvollzug.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachung des Schriftwechsels von Untersuchungsgefangenen in Niedersachsen; Zulässigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 121, 233
  • StV 2008, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08

    Gesetzgebungskompetenz für die Briefüberwachung bei Untersuchungshaftgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 -.

    Mit Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 - setzte das Oberlandesgericht das Verfahren aus und beschloss, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 146 Abs. 3, § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG mit dem Grundgesetz unvereinbar seien, soweit danach auch nach Erhebung der Anklage bei einem anderen Gericht das Gericht am Sitz der Vollzugsbehörde für die Überwachung des Schriftwechsels von Untersuchungsgefangenen zuständig sei.

    Der Senat halte § 146 Abs. 3, § 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG jedenfalls in dem angeführten Anwendungsbereich für verfassungswidrig, weil dem Land Niedersachsen insoweit keine Gesetzgebungskompetenz zustehe (wird ausgeführt, vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, S. 195 ff.).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Dagegen ist er nicht befugt, die Beantwortung der Frage, ob er ein von ihm für verfassungswidrig gehaltenes Gesetz anwenden muss, einer anderen richterlichen Instanz zu überlassen (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ).

    Eine dritte Möglichkeit, hier in Form einer Vorlage zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes an ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht, ist nicht eröffnet (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ).

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Dagegen ist er nicht befugt, die Beantwortung der Frage, ob er ein von ihm für verfassungswidrig gehaltenes Gesetz anwenden muss, einer anderen richterlichen Instanz zu überlassen (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ).

    Eine dritte Möglichkeit, hier in Form einer Vorlage zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes an ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht, ist nicht eröffnet (vgl. BVerfGE 6, 222 ; 22, 311 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).

    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 107, 59 ; stRspr), und sich unter Berücksichtigung der in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 107, 218 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Diese Kompetenzfrage ist der Kollisionsfrage vorgelagert (vgl. BVerfGE 36, 342 ; aus dem Schrifttum s. nur Dreier, in: ders., Grundgesetz-Kommentar, Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 31 Rn. 23 m.w.N.); letztere stellt sich nur, wenn zwei verfassungskonforme und damit wirksame Vorschriften auf einen Fall anwendbar sind und zu sich widersprechenden Ergebnissen kommen.
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Es handele sich um einen auf einer divergierenden Beurteilung der gesetzlichen Zuständigkeitszuweisung beruhenden Streit, über den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 45, 26) in entsprechender Anwendung der § 14, § 19 StPO das gemeinschaftliche obere Gericht zu entscheiden habe, wenn dies erforderlich sei, um einen sonst drohenden Verfahrensstillstand zu vermeiden.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 107, 59 ; stRspr), und sich unter Berücksichtigung der in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
    Das gilt jedoch nicht, wenn diese offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 31, 47 ; 100, 209 ; 105, 61 ; stRspr) oder die Entscheidungserheblichkeit von verfassungsrechtlichen Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die in § 29 Abs. 4 GlüStV zeitlich gestuft angeordnete Ersetzung des § 33i GewO durch Landesrecht beruht auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 121, 233 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    Ein Gesetz, das das Gericht für verfassungsgemäß hält, muss es anwenden (Art. 20 Abs. 3 GG); hält es das Gesetz für verfassungswidrig, so ist es, wenn es sich um ein nachkonstitutionelles Gesetz handelt, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 121, 233, 238).
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