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   BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18, 2 BvQ 119/18, 2 BvQ 118/18, 2 BvQ 117/18, 2 BvQ 115/18, 2 BvQ 114/18, 2 BvQ 113/18, 2 BvQ 112/18, 2 BvQ 111/18, 2 BvQ 110/18, 2 BvQ 109/18, 2 BvQ 108/18, 2 BvQ 106/18   

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https://dejure.org/2018,41033
BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18, 2 BvQ 119/18, 2 BvQ 118/18, 2 BvQ 117/18, 2 BvQ 115/18, 2 BvQ 114/18, 2 BvQ 113/18, 2 BvQ 112/18, 2 BvQ 111/18, 2 BvQ 110/18, 2 BvQ 109/18, 2 BvQ 108/18, 2 BvQ 106/18 (https://dejure.org/2018,41033)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18, 2 BvQ 119/18, 2 BvQ 118/18, 2 BvQ 117/18, 2 BvQ 115/18, 2 BvQ 114/18, 2 BvQ 113/18, 2 BvQ 112/18, 2 BvQ 111/18, 2 BvQ 110/18, 2 BvQ 109/18, 2 BvQ 108/18, 2 BvQ 106/18 (https://dejure.org/2018,41033)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 2 BvQ 105/18, 2 BvQ 119/18, 2 BvQ 118/18, 2 BvQ 117/18, 2 BvQ 115/18, 2 BvQ 114/18, 2 BvQ 113/18, 2 BvQ 112/18, 2 BvQ 111/18, 2 BvQ 110/18, 2 BvQ 109/18, 2 BvQ 108/18, 2 BvQ 106/18 (https://dejure.org/2018,41033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des "Migrationspaktes" und des "Flüchtlingspaktes"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, FlüAbk
    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin - Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung ...

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Flüchtlingspakt als tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde; Auslösen von innerstaatlichen Rechtswirkungen i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin - Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Untersagung der Zustimmung der Bundesregierung zum Migrationspakt und zum Flüchtlingspakt als tauglicher Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde; Auslösen von innerstaatlichen Rechtswirkungen i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin - Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Erlass von einstweiliger Anordnung ab: Kein Widerstandsrecht gegen UN-Migrationspakt

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Entscheidung des BVerfG zum UN-Migrationspakt vom 07.12.2018" von Prof. Dr. Wolfgang Hecker, original erschienen in: NVwZ 2019, 290 - 293.

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr).

    Zwar kann im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise auch vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden, wenn dem Antragsteller ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr).

    Insbesondere ergeben sich daraus keine rechtlichen Wirkungen für die Antragsteller (vgl. BVerfGE 143, 65 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Im Übrigen stehen den Antragstellern - wie das vorliegende Verfahren zeigt - rechtsstaatliche Möglichkeiten offen, sich gegen eine mögliche Verletzung ihrer Rechte auch in Zukunft zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Die für den 10. und 11. Dezember 2018 beabsichtigte Zustimmung der Bundesregierung zur Annahme des Migrationspaktes stellt sich als ein Verhalten auf der völkerrechtlichen Ebene dar, das keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Zwar kann im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise auch vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden, wenn dem Antragsteller ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, juris, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18
    a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der

  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62

    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige

  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

  • BVerfG, 12.10.2017 - 2 BvQ 66/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines

  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1845/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der

  • OVG Sachsen, 16.07.2020 - 6 B 318/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; phasenweiser/konzentrierter Rechtsschutz;

    12 Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn es dem Betroffenen ausnahmsweise nicht zuzumuten ist, den Erlass eines Verwaltungsakts abzuwarten und sodann mit Widerspruch, Klage und ggf. Anträgen nach §§ 80, 80a, § 123 VwGO vorzugehen (sogenanntes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis), weil ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf) nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 2018 - 2 BvQ 105/18 -, juris Rn. 22 m. w. N. für § 32 BVerfGG; BVerwG, Urt. v. 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 25; HessVGH, Beschl. v. 5. Februar 2019 a. a. O.).

    Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt - hier: die Ablehnung des Förderantrags - effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf begehrt und gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Dezember 2018 a. a. O.).

  • VG München, 11.12.2023 - M 5 E 23.621

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

    Vorbeugende Klagen sind nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - NVwZ 2019, 161, juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - L 18 R 515/19
    Der Migrationspakt schafft daher auch keinen neuen Rechtsrahmen und enthält keine eigenständigen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die sich nachteilig für den Kläger auswirken können (vgl BVerfG, Beschluss vom 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18).
  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor

    Vorbeugende Klagen sind nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3828

    Vorgezogenes Altersruhegeld, Kein Rechtschutzbedürfnis für vorläufigen

    Vorbeugende Klagen sind nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG München, 09.02.2021 - M 21a E 20.5716

    Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, (vorläufiger) vorbeugender

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt daher nur in Betracht, wenn ein besonders schützenswertes Interesse (sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis) gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Betroffenen unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, d.h. ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht mehr gewährt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 10; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 16.7.2020 - 6 B 318/19 - juris Rn. 11 f.).
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