Rechtsprechung
BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz zu beachten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 58 FamFG, § 331 FamFG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG - hier: Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes (§ 58 FamFG) bei zu erwartender Eilentscheidung über vorläufige Unterbringung gem § 331 FamFG ...
- Wolters Kluwer
Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung eines Betroffenen i.R.e. einstweiligen Anordnung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einstweilige Anordnung, Subsidiarität, Verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG - hier: Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes (§ 58 FamFG) bei zu erwartender Eilentscheidung über vorläufige Unterbringung gem § 331 FamFG ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung eines Betroffenen i.R.e. einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; FamFG § 58 ; FamFG § 331
Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung eines Betroffenen i.R.e. einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz - und die Subsidiarität
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Untersagung der vorläufigen Unterbringung durch Betreuungsgericht
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 886
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).Dass ihr ein Zuwarten bis zur amtsgerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung und nötigenfalls bis zur Beschwerdeentscheidung unzumutbar wäre, weil ihr ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG), ist vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420), nicht ersichtlich.
Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, 980; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
Erst recht nicht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
- BVerfG, 30.03.2009 - 2 BvQ 18/09
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen Maßnahmen im Strafvollzug wegen …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420). - BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
- BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Dass ihr ein Zuwarten bis zur amtsgerichtlichen Entscheidung über die Genehmigung und nötigenfalls bis zur Beschwerdeentscheidung unzumutbar wäre, weil ihr ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG), ist vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420), nicht ersichtlich. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, 980; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 13.02.2013 - 1 BvQ 2/13
Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420). - BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"
Auszug aus BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16
Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, 980; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
- BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3, m.w.N.). - BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3; stRspr). - VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20
Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer …
Dies gilt auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, Rn. 4, juris). - BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvR 905/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur temporären Einstellung der …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3, m.w.N.). - BVerfG, 17.05.2016 - 2 BvQ 20/16
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, da der Antragsteller die nach § 114 StVollzG bestehenden Möglichkeiten zur Erlangung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bisher nicht ausgeschöpft hat (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, juris, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2013 - 1 BvQ 2/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 882; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3 f.).