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   BVerfG, 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90   

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BVerfG, 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90 (https://dejure.org/1990,11277)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90 (https://dejure.org/1990,11277)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 (https://dejure.org/1990,11277)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Zu diesen Entscheidungen gehören auch solche des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (§§ 17 bis 29 BWahlG) (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).
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