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   BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69   

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https://dejure.org/1969,157
BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69 (https://dejure.org/1969,157)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69 (https://dejure.org/1969,157)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1969 - 2 BvQ 2/69 (https://dejure.org/1969,157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und Bundestagspräsidenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 152
  • DÖV 1970, 574
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG - 2 BvE 1/69 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Dieses Verfahren - 2 BvE 1/69 - ist noch nicht abgeschlossen.

    Mit Schreiben vom 27. August 1969 habe sie beantragt, die Rückzahlung der Abschlagszahlungen bis zur Entscheidung im Organstreitverfahren 2 BvE 1/69 aufzuschieben, später telefonisch um die Bewilligung von Ratenzahlungen gebeten und eine erste Rate in Höhe von 20 000 DM unverzüglich angewiesen.

    Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über den vorliegenden Antrag ergibt sich nicht aus dem Streitfall, der Gegenstand des Organstreitverfahrens 2 BvE 1/69 ist.

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Diese Parteien hätten am 28. Juli 1967 Gelder erhalten, deren Zahlung das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 3. Dezember 1968 (BVerfGE 24, 300 (346 f.)) für verfassungswidrig erklärt habe.

    Als politische Partei ist die Antragstellerin zwar berechtigt, eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreitverfahrens geltend zu machen (BVerfGE 24, 300 (329) mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht politischen Parteien die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde offen, soweit sie geltend machen, durch Verwaltungsmaßnahmen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 (103); 14, 121 (129)).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht politischen Parteien die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde offen, soweit sie geltend machen, durch Verwaltungsmaßnahmen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 (103); 14, 121 (129)).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Sie hat Abschlagszahlungen erhalten auf Erstattungsbeträge, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 PartG nur Parteien zustehen, die sich an der Bundestagswahl mit eigenen Vorschlägen beteiligt haben (vgl. dazu BVerfGE 24, 260 (267)).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 32 BVerfGG aber voraus, daß der Streitfall, der den Antrag veranlaßt hat, vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (BVerfGE 3, 267 (277); 7, 367 (371); 11, 329; 16, 220 (226)).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 32 BVerfGG aber voraus, daß der Streitfall, der den Antrag veranlaßt hat, vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (BVerfGE 3, 267 (277); 7, 367 (371); 11, 329; 16, 220 (226)).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hängt zwar nicht davon ab, daß bereits ein Verfahren anhängig ist, welches den Streit selbst zum Gegenstand hat (BVerfGE 11, 339 (342)).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 32 BVerfGG aber voraus, daß der Streitfall, der den Antrag veranlaßt hat, vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (BVerfGE 3, 267 (277); 7, 367 (371); 11, 329; 16, 220 (226)).
  • BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62

    Beitritt im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
    Antragsteller und Antragsgegner im Organstreit müssen aber in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (BVerfGE 20, 18 (23 f.)).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Antragsteller und Antragsgegner des Verfahrens müssen in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (BVerfGE 2, 143 [150 ff.]; 27, 152 [157]).

    Streitigkeiten hierüber können nicht im Organstreit ausgetragen werden (vgl. BVerfGE 27, 152 [157]).

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Anders als etwa bei der Festsetzung und Auszahlung ehemals der Wahlkampfkostenerstattung und nunmehr von Leistungen der Parteienfinanzierung (vgl. hierzu BVerfGE 27, 152 [157]; - 73, 1 [30 f.]; - 111, 54 [81]) oder bei der Ausübung der Polizeigewalt gemäß Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 108, 251 [271 f.]) ist der Bundestagspräsident hier nicht als Verwaltungsbehörde tätig geworden, sondern hat (Binnen-) Recht des Parlaments gesetzt und den Status der Abgeordneten geregelt.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Zwischen den Verfahrensbeteiligten besteht ein Rechtsverhältnis, das von Verfassungsrecht geformt ist und aus dem gegenseitige verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten entstehen, über die Streit besteht (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 27, 152 ; 73, 1 ).
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