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   BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15   

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BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15 (https://dejure.org/2015,28166)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15 (https://dejure.org/2015,28166)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 (https://dejure.org/2015,28166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz zu beachten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 7 Abs 3 S 1 StVollzG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Zur Darlegungslast im eA-Verfahren bzgl der Zulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - hier: Möglichkeit der fristgerechten Beschwerdeerhebung (§ 93 BVerfGG) nicht dargelegt - Subsidiarität gegenüber der Inanspruchnahme ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Blick auf ein verfassungsgerichtliches Hauptsacheverfahren

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Zur Darlegungslast im eA-Verfahren bzgl der Zulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - hier: Möglichkeit der fristgerechten Beschwerdeerhebung (§ 93 BVerfGG) nicht dargelegt - Subsidiarität gegenüber der Inanspruchnahme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 13; BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 93
    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Blick auf ein verfassungsgerichtliches Hauptsacheverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgelagerter verfassungsrechtlicher Eilrechtsschutz - und die Subsidiarität

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).

    Dazu gehört auch die substantiierte Darlegung, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvQ 26/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mangels Ausschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 96/71

    Widerspruchsrecht des im Verfassungsbescherde-Verfahren Äußerungsberechtigten

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung ist immer nur ein Nebenverfahren in einem Verfassungsrechtsstreit, für den das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG, § 13 BVerfGG zuständig ist (vgl. BVerfGE 31, 87 ).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvQ 59/02

    Kein Erlass einer eA solange fachgerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt werden

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

    Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung ist immer nur ein Nebenverfahren in einem Verfassungsrechtsstreit, für den das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG, § 13 BVerfGG zuständig ist (vgl. BVerfGE 31, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

  • BVerfG, 11.11.2015 - 2 BvQ 40/15

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, wenn die

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

    Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung ist immer nur ein Nebenverfahren in einem Verfassungsrechtsstreit, für den das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG, § 13 BVerfGG zuständig ist (vgl. BVerfGE 31, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).

    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris; stRspr).

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

    Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung ist immer nur ein Nebenverfahren in einem Verfassungsrechtsstreit, für den das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG, § 13 BVerfGG zuständig ist (vgl. BVerfGE 31, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

    Dazu gehört die substantiierte Darlegung, dass der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.04.2018 - 2 BvQ 35/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
  • VerfGH Thüringen, 17.11.2023 - VerfGH 34/23

    Staats- und Verfassungsrecht; Einstweilige Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 18. Oktober 2023 - VerfGH 28/23 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 08.03.2021 - 2 BvR 337/21

    Ibiza-Affäre: Keine ausreichende Anhaltspunkte für politische Verfolgung durch

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass die bereits eingelegte Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19

    Erfolgloser Eilantrag auf Erlass eines Vorführungsbefehls (keine Offenhaltung der

    Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass die erhobene, aber im Hinblick auf eine Anhörungsrüge auf Wunsch des Antragstellers noch zurückgestellte Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -).
  • BVerfG, 24.07.2020 - 2 BvQ 51/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zwangsvollstreckungssache

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag die Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, juris).
  • BVerfG, 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine

    Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -).
  • BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvQ 62/21

    Eilantrag mangels hinreichender Darlegungen zu den Erfolgsaussichten der

  • BVerfG, 09.07.2017 - 2 BvQ 41/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine

  • BVerfG, 17.11.2020 - 2 BvQ 89/20

    Ablehnung eines Eilantrags in einer Zwangsräumungssache

  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvQ 45/15

    Erfolglose Anträge auf Richterablehnung und Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 15.08.2019 - 2 BvR 1464/19

    Unzureichende Begründung eine Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvQ 40/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen unzureichender

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvQ 55/20

    Ablehnung eines Eilantrags bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen im

  • BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvQ 50/19

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung: Auf die einstweilige Gewährung einer

  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 28/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 29/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 22.08.2019 - 2 BvQ 70/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 01.10.2022 - 2 BvQ 84/22

    Ablehnung eines unzulässigen Eilantrags

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Übergabe des Antragstellers an die

  • BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvQ 113/21

    Eilantrag betreffend die Einstellung der Zwangsvollstreckung mangels

  • BVerfG, 26.06.2019 - 2 BvQ 54/19

    Ablehnung des Erlasses einer eA in einer auslieferungsrechtlichen Sache:

  • BVerfG, 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit

  • BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 83/17

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags, gerichtet auf die Verlegung eines

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