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   BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17   

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https://dejure.org/2017,23098
BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17 (https://dejure.org/2017,23098)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17 (https://dejure.org/2017,23098)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 (https://dejure.org/2017,23098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung von Anträgen Antrag auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts und auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12

    Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich Maßnahmen

    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 -, juris, Rn. 1; stRspr).
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