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   BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18   

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https://dejure.org/2018,1009
BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18 (https://dejure.org/2018,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18 (https://dejure.org/2018,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 (https://dejure.org/2018,1009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 454 StPO
    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA: Mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bzgl einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach zurückverweisender fachgerichtlicher Beschwerdeentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA: Mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bzgl einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach zurückverweisender fachgerichtlicher Beschwerdeentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA: Mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bzgl einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach zurückverweisender fachgerichtlicher Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 2 Ws 206/17

    Notwendige Verteidigung im Aussetzungsverfahren: Gebot der Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18
    Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre derzeit unzulässig, da nach Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2017 - 633 StVK 167-168/14 - und Zurückverweisung der Sache mit Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2017 - 2 Ws 206-207/17 - eine Entscheidung in der Hauptsache noch nicht ergangen ist und der Verfassungsbeschwerde daher die mangelnde Erschöpfung des Rechtswegs gemäß § 90 Abs. 2 BVerfGG entgegenstünde.
  • BVerfG, 27.12.2016 - 1 BvQ 49/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18
    Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag sich von vornherein als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 118, 111 ).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvQ 90/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: unzureichende Begründung

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8; Beschuss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvQ 90/18

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem familienrechtlichen Verfahren

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8; Beschuss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.2019 - 1 BvQ 64/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.08.2019 - 1 BvQ 63/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichem

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvQ 65/19

    Ablehnung des Erlasses einer eA mangels hinreichender Antragsbegründung - bereits

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19

    Unzulässigkeit des Eilantrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts

    Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvQ 85/19

    Erfolgloser Eilantrag mangels Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit

    Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).
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