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   BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99   

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BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 (https://dejure.org/1999,1827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Untersagung der Vollstreckung im Fall gegenläufiger Kindesentführung - vorbeugender Rechtsschutz gegen noch nicht ergangene fachgerichtliche Entscheidung wegen Besonderheit des Rückführungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Rückführung - Gegenläufige Rückführungsanträge - Prüfung des Kindeswohls

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerfGG § 32; HKÜ Art. 13 I b

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2174
  • NVwZ 1999, 980 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 642
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1998 (2 BvR 1206/98, EuGRZ 1998, S. 612) die Rückführung der beiden Kinder T... nach Frankreich auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl II 1990, S. 206) davon abhängig gemacht, daß bei gegenläufigen Rückführungsanträgen das Kindeswohl besonders geprüft wird.

    Soweit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle die Übergabe der Kinder T... an die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens und damit die Verbringung der Kinder aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes ermöglicht, wird zur Durchsetzung der Bindungswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 insoweit die Vollstreckung bis zur Entscheidung über die vom Antragsteller nach Ergehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle unverzüglich zu erhebende Verfassungsbeschwerde untersagt.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt im Rahmen der Folgenabwägung nach § 32 BVerfGG (vgl. BVerfGE 94, 334 ), daß Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen - HKiEntÜ - in Deutschland in der Regel nicht von der Verwaltung vollzogen, sondern unmittelbar von den Familiengerichten angeordnet werden.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98
    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
    Soweit eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 21 UF 88/98 die Übergabe der Kinder T... an die Mutter aussprechen sollte, wird deren Vollstreckung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren in dieser Sache, längstens bis zwei Wochen nach Zugang der vollständig abgefaßten Gründe der abschließenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, insoweit ausgesetzt, als sie eine Rückführung der Kinder nach Frankreich ermöglicht.
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Vermeidung nicht mehr korrigierbarer Folgen vorbeugender Rechtsschutz auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geboten sein kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 74, 297 ; 97, 157 ; 108, 370 ; 112, 363 ; 123, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    In Ausnahmefällen kann indes ein qualifiziertes Bedürfnis nach einem vorgehenden Rechtsschutz bestehen, wenn nur durch diesen - unter Berücksichtigung der für den nachträglichen Rechtsschutz streitenden verfassungsrechtlichen Belange - die Wirksamkeit und Effektivität des Rechtsschutzes gewahrt werden kann oder der nachgängige Rechtsschutz mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 - juris Rn. 14; Beschluss vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 - juris Rn. 7, 11).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen hoheitlicher Maßnahmen zu bieten (BVerfGE 94, 166 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174, 2175).Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn dem Antragsteller ohne eine vorläufige vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte, weil ansonsten nicht mehr korrigierbare Folgen einträten (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Dieser Umstand unterscheidet den vorliegenden Fall von der Konstellation, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Rückführungsentscheidungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen zu entscheiden hatte (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, S. 980).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen allenfalls in Betracht, wenn dem Antragsteller ohne eine (vorläufige) vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11 und vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvQ 36/06

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die beabsichtigte

    Lässt sich die aus einer bevorstehenden hoheitlichen Maßnahme befürchtete Rechtsverletzung im Falle der Versagung von Eilrechtsschutz wegen der Ausgestaltung des einfachrechtlichen Verfahrens nicht mehr rückgängig machen, so kann dies es auch rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht vorgreiflichen Eilrechtschutz gegen eine noch nicht ergangene hoheitliche Maßnahme gewährt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn der Antragstellerin ohne eine vorläufige vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte, weil ansonsten nicht mehr korrigierbare Folgen einträten (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Unterzeichnung des "Migrationspaktes" und des

    Zwar kann im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise auch vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden, wenn dem Antragsteller ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 134, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2017 - 2 BvQ 66/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 16.03.2016 - 2 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NVwZ 1999, 980; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, NJW 2014, 2420).
  • BVerfG, 12.10.2017 - 2 BvQ 66/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines

  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

  • BVerfG, 10.08.2016 - 2 BvQ 36/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Vollstreckungshindernis für eine

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen

  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17 A/05

    Antrag auf Eilrechtsschutz einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft gegen Wegfall

  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17/05

    Voraussetzungen eines Verfahrens vor dem Vefassungsgerichtshof des Landes Berlin

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