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   BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvQ 45/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14391
BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2018,14391)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2018 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2018,14391)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2018,14391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 59 Abs 1 S 8 AufenthG 2004
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen einem in Abschiebungshaft befindlichen Ausreisepflichtigen und ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen einem in Abschiebungshaft befindlichen Ausreisepflichtigen und ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zwischen einem in Abschiebungshaft befindlichen Ausreisepflichtigen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvQ 45/18
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1250/18

    Nichtannahme mit Tenorbegründung: Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, für den angesichts der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2018 (2 BvQ 45/18) ohnehin kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.04.2019 - 2 BvQ 45/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12333
BVerfG, 25.04.2019 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2019,12333)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2019 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2019,12333)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2019 - 2 BvQ 45/18 (https://dejure.org/2019,12333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung vor dem Bundesverfassungsgericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2019 - 2 BvQ 45/18
    Ist ein Ausspruch über die Auslagenerstattung in der Entscheidung zur Sache unterblieben, kann er noch nach der Beendigung des Verfahrens nachgeholt werden (BVerfGE 89, 91 ).

    Bei der Prüfung, ob die Auslagenerstattung der Billigkeit entspricht, muss jedoch stets die Berechtigung des Begehrens in der Hauptsache mitberücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 89, 91 ).

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1250/18

    Nichtannahme mit Tenorbegründung: Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2019 - 2 BvQ 45/18
    Die vom Antragsteller anschließend erhobene Verfassungsbeschwerde wurde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1250/18 geführt und durch Beschluss vom 2. Juli 2018 nicht zur Entscheidung angenommen.
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