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   BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13   

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BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13 (https://dejure.org/2013,35064)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13 (https://dejure.org/2013,35064)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 2 BvQ 55/13 (https://dejure.org/2013,35064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Abstimmung der SPD-Mitglieder über Koalitionsvertrag - Unzulässigkeit eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache mangels statthaften Beschwerdegegenstandes

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abstimmung der Mitglieder einer Partei über das Zustandekommen einer Koalition; Abstimmung der SPD-Mitglieder über das Zustandekommen der Großen Koalition

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Abstimmung der SPD-Mitglieder über Koalitionsvertrag - Unzulässigkeit eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache mangels statthaften Beschwerdegegenstandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Abstimmung der Mitglieder einer Partei über das Zustandekommen einer Koalition; Abstimmung der SPD-Mitglieder über das Zustandekommen der Großen Koalition

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition erfolglos

  • faz.net (Pressemeldung, 06.12.2013)

    Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab: SPD-Mitgliederentscheid rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Große Koaltion - und die Mitgliederbefragung der SPD

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BVerfG zur SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag erfolglos - keine Bedenken gegen SPD-Mitgliederentscheid

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition erfolglos

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    SPD darf Mitgliederabstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition durchführen

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    SPD-Mitgliederentscheid nicht verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    SPD-Mitgliedervotum nicht verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen SPD-Mitgliederentscheid über die Große Koalition erfolglos - Verfassungsbeschwerde unzulässig - SPD übt mit Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag keine öffentliche Gewalt aus

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    BVerfG lehnt Eilantrag gegen SPD-Mitgliederentscheid ab

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Diese Vorschrift gewährleistet für jeden der nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewählten Abgeordneten sowohl die Freiheit in der Ausübung seines Mandats als auch die Gleichheit im Status der Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ).

    So setzt sich insbesondere die Gleichheit der Wahl in der gleichen Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten fort und hält damit auch in den Verzweigungen staatlich-repräsentativer Willensbildungsprozesse die demokratische Quelle offen, die aus der ursprünglichen, im Wahlakt liegenden Willensbetätigung jedes einzelnen Bürgers fließt (vgl. BVerfGE 112, 118 ).

    Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion in Bund und Ländern ist zwar verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt: Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).

    Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 ) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ).

    Sie bleibt innerhalb der Fraktion bei Abstimmungen und bei einzelnen Abweichungen von der Fraktionsdisziplin erhalten und setzt sich zudem im außengerichteten Anspruch der Fraktion auf proportionale Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung fort (vgl. BVerfGE 112, 118 ).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Parteien sind nicht Teil des Staates (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 107, 339 ; 121, 30 ).

    Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 121, 30 ).

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Parteien sind nicht Teil des Staates (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 107, 339 ; 121, 30 ).

    Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 121, 30 ).

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Parteien sind nicht Teil des Staates (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 107, 339 ; 121, 30 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Diese Vorschrift gewährleistet für jeden der nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewählten Abgeordneten sowohl die Freiheit in der Ausübung seines Mandats als auch die Gleichheit im Status der Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ (vgl. BVerfGE 4, 27 ; s. auch BVerfGE 22, 293 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion in Bund und Ländern ist zwar verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt: Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
    Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 ) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos

    Das Verwaltungsgericht hat allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend weitergehend ausgeführt, dass Parteien trotz der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht Teil des Staates sind (BVerfG, Beschl. v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).

    Jedenfalls im hier vorliegenden Kontext, in dem der Kläger durch die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos bei Facebook auf seine parteipolitischen Aktivitäten und ihren Erfolg aufmerksam machen wollte, ist die staatliche Sphäre weder unmittelbar noch dergestalt betroffen, dass die Veröffentlichung des Fotos bei Facebook als staatliches Handeln qualifiziert werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris, Rn. 7, zum Abschluss einer Koalitionsvereinbarung durch eine Partei).

  • VG Hannover, 27.11.2019 - 10 A 820/19

    Einwilligung; Facebook; Fanpage; Verwarnung

    Politische Parteien nehmen zwar eine öffentliche Aufgabe wahr (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Parteiengesetzes), sind jedoch weder funktional noch organisatorisch Teil des Staates (BVerfG, Beschluss vom 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris Rn. 6 m. w. N.), sondern dem gesellschaftlichen Bereich angehörende Vereinigungen von Bürgern (§ 2 des Parteiengesetzes).
  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13

    Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob Koalitionsvereinbarungen zwischen politischen Parteien, die nicht unmittelbar und dergestalt in die staatliche Sphäre hineinwirken, dass sie als - auch in einem weit verstandenen Sinn - staatliches Handeln qualifiziert werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2013 - 2 BvQ 55/13 -, Rn. 7), für sich genommen überhaupt geeignet sind, die hinreichende Bestimmtheit einer gesetzgeberischen Entscheidung für Förderungs- oder Lenkungszwecke einer steuerlichen Maßnahme zu gewährleisten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 10 A 6.16

    Antragsbefugnis einer Behörde gegen den Landesentwicklungsplan; Vereinbarkeit des

    Eine solche Koalitionsvereinbarung wirkt nicht unmittelbar und dergestalt in die staatliche Sphäre hinein, dass sie die Landesregierung rechtsverbindlich auf ein bestimmtes Handeln festlegen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris Rn. 7 zum Fehlen einer rechtlichen Bindung der Abgeordneten; Kloepfer, NJW 2018, 1799 ff., 1802, zum Fehlen eines Rechtsbindungswillens).
  • VGH Bayern, 19.01.2018 - 5 CE 18.169

    Mitgliederbefragung einer im Bundestag vertretenen Partei

    Soweit der Antragsteller - auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - umfangreich darlegt, dass es verfassungsrechtlich im Hinblick auf die Rechtsstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestags aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG unzulässig sei, durch eine Mitgliederbefragung einer Partei, die möglicherweise einen Koalitionsvertrag mit anderen Parteien zum Zwecke einer Regierungsbildung abschließt, einen entsprechenden "politischen" Druck im Sinne der Partei auszuüben, berührt auch das die Rechte des Antragstellers nicht (vgl. BVerfG, B.v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/12 - BayVBl 2014, 172).
  • VG München, 17.01.2018 - M 7 E 18.68

    Unzulässigkeit des Antrags wegen Nichteröffnung des Verwaltungsrechtswegs -

    Eine erweiternde Auslegung von § 40 VwGO ist vorliegend auch nicht deshalb geboten, weil es (auch) an der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde fehlen dürfte (vgl. BVerfG, B.v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 - juris Rn. 4; vgl. hierzu Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014 § 40 Rn. 17).
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