Rechtsprechung
   BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30713
BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06 (https://dejure.org/2006,30713)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06 (https://dejure.org/2006,30713)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 (https://dejure.org/2006,30713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06
    Kann, wie hier, eine Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit der eingelegten oder noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde nicht festgestellt werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 [74 f.]; - 92, 126 [129 f.]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06
    Kann, wie hier, eine Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit der eingelegten oder noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde nicht festgestellt werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 [74 f.]; - 92, 126 [129 f.]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06
    Kann, wie hier, eine Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit der eingelegten oder noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde nicht festgestellt werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 [74 f.]; - 92, 126 [129 f.]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 10.08.2004 - 2 BvQ 34/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (keine Vorwegnahme

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06
    In Fällen, in denen die Untätigkeit eines vom Antragsteller angerufenen Fachgerichts behauptet wird, ist wirksamer vorläufiger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht nicht dadurch zu gewähren, dass das Fachgericht zu einem Tätigwerden oder gar, wie hier beansprucht, zu einer antragsgemäßen Entscheidung verpflichtet wird, sondern dadurch, dass - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Sicherung des im Verfahren vor dem Fachgericht verfolgten materiell-rechtlichen Anspruchs ergeht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2004 - 2 BvQ 34/04 -, BVerfGK 4, 19 f.).
  • BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris).
  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

    Ein Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 32 BVerfGG vom 7. November 2006, mit dem dieser begehrte, das Landgericht Koblenz im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, auf seinen Antrag vom 11. Oktober 2006 gegen den Leiter der Justizvollzugsanstalt Diez anzuordnen, dass er dem von dem Anstaltsarzt bestimmten externen Facharzt ungefesselt vorzuführen sei, wurde mit Beschluss der Kammer vom 15. November 2006 (2 BvQ 63/06) abgelehnt.
  • BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11

    Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris).
  • BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13

    Fesselung eines wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.
  • VerfGH Berlin, 21.02.2018 - VerfGH 33 A/18

    Einstweilige Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Vaters für

    Kann eine Unzulässigkeit oder offensichtliche Unbegründetheit der eingelegten oder noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde nicht festgestellt werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11

    Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris) bzw. die einstweilige Anordnung als unabweisbar erscheinen lassen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris) bzw. die einstweilige Anordnung als unabweisbar erscheinen lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht