Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 306 Abs. 2 StPO; § 309 StPO
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; fehlende Rechtswegerschöpfung mangels Abwartens von Abhilfe- und Beschwerdeentscheidung; keine Unzumutbarkeit des Abwartens der fachgerichtlichen ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Eilantrag bezüglich der Entziehung einer Fahrerlaubnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 111a Abs 1 S 1 StPO, § 306 Abs 2 StPO, § 309 StPO
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - verkehrslexikon.de
Unzulässigkeit eines Eilantrags gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis mangels Rechtswegerschöpfun
- rewis.io
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtausschöpfung des Rechtswegs
- rechtsportal.de
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtausschöpfung des Rechtswegs
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag bzgl der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsgerichtlicher Eilrechtsschutz - und die ausstehende Entscheidungen der Fachgerichte
Verfahrensgang
- AG Gera, 01.04.2021 - 5 Gs 946/21
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21
Der fachgerichtliche Rechtschutz bietet dem Antragsteller auch eine weitergehende Rechtsschutzmöglichkeit als das verfassungsgerichtliche Verfahren, da das Beschwerdegericht eine umfassende Rechtsprüfung vornimmt und nach § 308 Abs. 2 StPO zur Amtsaufklärung verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 46 f.). - BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21
Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 -, juris, Rn. 4). - BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52
Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21
Denn § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen gerichtlichen Instanzen zu gewährleisten, dadurch das Bundesverfassungsgericht zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. BVerfGE 4, 193 ). - BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21
Dies hat der Antragsteller grundsätzlich abzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3).
- BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 431/22
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein vorläufiges …
Der fachgerichtliche Rechtsschutz bietet dem Antragsteller auch eine weitergehende Rechtsschutzmöglichkeit als das verfassungsgerichtliche Verfahren, da das Beschwerdegericht eine umfassende Rechtsprüfung vornimmt und nach § 308 Abs. 2 StPO zur Amtsaufklärung verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 46 f. m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 2).Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 4).
Nach der Sollvorschrift des § 306 Abs. 2 StPO entscheidet das Amtsgericht über die Abhilfe beziehungsweise Nichtabhilfe grundsätzlich binnen drei Tagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 5).
- BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvQ 60/23
Erfolgloser Eilantrag mangels Rechtswegerschöpfung
§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen gerichtlichen Instanzen zu gewährleisten, dadurch das Bundesverfassungsgericht zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. BVerfGE 4, 193 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 2).Im vorliegenden Fall ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht deshalb geboten, weil das Verfahren von allgemeiner Bedeutung oder dem Antragsteller das Abwarten der fachgerichtlichen Entscheidungen unzumutbar im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 3).
Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 4).