Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.05.2021

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   BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21   

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https://dejure.org/2021,2094
BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,2094)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,2094)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,2094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004
    Erfolgreicher Eilantrag: Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung von Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan; Anforderungen an die fachgerichtliche Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie; Fehlende Auseinandersetzung mit den aktuellen Erkenntnissen zur aktuellen ...

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag: Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung von Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    BVerfGG, § 32 Abs 1; GG, Art 19 Abs 4 S 1
    Afghanistan: Aussetzung der Abschiebung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylfolgeverfahrens; ungenügende Sachverhaltsaufklärung; fehlende Auseinandersetzung mit Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf Gesundheitssystem und wirtschaftliche Lage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan; Anforderungen an die fachgerichtliche Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie; Fehlende Auseinandersetzung mit den aktuellen Erkenntnissen zur aktuellen ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag: Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung von Abschiebungshindernissen mit Blick auf COVID-19-Pandemie - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufig keine Abschiebung nach Afghanistan

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Angesichts dessen müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der dortigen Situation die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 11).

    Maßgeblich ist, dass das Gericht inhaltlich auf die relevanten und die von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Gesichtspunkte eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Angesichts dessen müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der dortigen Situation die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung haben dem hohen Wert der betroffenen Rechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 117, 71 ).
  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Der Sachverhaltsaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO kann daher bei der Überprüfung der Situation für Rückkehrer in den Zielstaat der Abschiebung verfassungsrechtliches Gewicht zukommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (vgl. BVerfGE 60, 253 ), hier des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in einem in einem Eilverfahren ergangenen Kammerbeschluss vom 9. Februar 2021 - 2 BvQ 8/21 - (Asylmagazin 2021, 77) fordert, dass sich die Verwaltungsgerichte bei der Prüfung des Vorliegens eines nationalen Abschiebungsverbots damit auseinandersetzen müssen, ob es dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung möglich sein wird, sich dauerhaft durch Arbeit ein Existenzminium zu erwirtschaften, folgt daraus für den Fall des Klägers nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    (1) Diese Annahmen beruhen auf nachfolgender Beurteilung der derzeitigen Verhältnisse in Afghanistan (vgl. zum Erfordernis einer Beurteilung auf der Grundlage "tagesaktueller" Erkenntnisse BVerfG, Beschlüsse vom 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21 - juris Rn. 7 und vom 15.12.2020 - 2 BvR 2187/20 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - 19 A 4604/19

    Nigeria: Auch unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie weiterhin kein

    Diese unter Zugrundelegung der nach - auch nach verfassungsrechtlichen Maßstäben, vgl. dazu zuletzt BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 2 BvQ 8/21 -, juris, Rn. 5 ff. m. w. N., gebotenen "tagesaktuellen" - Erfassung entscheidungsrelevanter Erkenntnisse getroffenen Bewertungen gelten auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Nigeria.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21   

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https://dejure.org/2021,14397
BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,14397)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,14397)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 2 BvQ 8/21 (https://dejure.org/2021,14397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren nach Erledigung der Eilsache infolge Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren nach Erledigung der Eilsache infolge Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • milo.bamf.de

    BVerfGG, § 34a Abs 3
    Afghanistan: Feststellung der Gegenstandslosigkeit des vorangegangenen Beschlusses; Auslagen des Antragstellers sind zu erstatten

  • rechtsportal.de

    Auslagenerstattung aus Billigkeitsgesichtspunkten

  • rechtsportal.de

    Auslagenerstattung aus Billigkeitsgesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren nach Erledigung der Eilsache infolge Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
    Für die Auslagenerstattung aus Billigkeitsgesichtspunkten spricht auch, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht dadurch, dass es dem Antragsteller mit Beschluss vom 4. März 2021 einstweiligen Rechtsschutz gewährt hat, zum Ausdruck gebracht hat, dass es das Begehren des Antragstellers selbst für berechtigt erachtet (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
    Denn es bestanden erhebliche Zweifel, ob das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht im Beschluss vom 8. Februar 2021 den Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an die Sachverhaltsaufklärung genügt hatte, da es - wie im Beschluss der Kammer vom 9. Februar 2021 ausgeführt - inhaltlich nicht auf die relevanten und von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
    Über die Auslagenerstattung ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 89, 91 ; 131, 47 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
    Für die Auslagenerstattung aus Billigkeitsgesichtspunkten spricht auch, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht dadurch, dass es dem Antragsteller mit Beschluss vom 4. März 2021 einstweiligen Rechtsschutz gewährt hat, zum Ausdruck gebracht hat, dass es das Begehren des Antragstellers selbst für berechtigt erachtet (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvQ 8/21
    Über die Auslagenerstattung ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 89, 91 ; 131, 47 ).
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