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   BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17   

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https://dejure.org/2017,50508
BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17 (https://dejure.org/2017,50508)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17 (https://dejure.org/2017,50508)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 BvQ 86/17 (https://dejure.org/2017,50508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Übergabe des Antragstellers an die Behörden der Russischen Föderation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, IRG
    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 93d Abs. 2
    Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender

    Deswegen bedarf es auch insoweit entsprechender Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvQ 86/17 -, juris).
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