Rechtsprechung
BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Übergabe des Antragstellers an die Behörden der Russischen Föderation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, IRG
Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rewis.io
Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die einstweilige Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation: Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags nicht substantiiert dargelegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 93d Abs. 2
Statthaftigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris). - BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvQ 86/17
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
- BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender …
Deswegen bedarf es auch insoweit entsprechender Darlegungen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvQ 86/17 -, juris).