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   BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20   

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BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20 (https://dejure.org/2020,39772)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20 (https://dejure.org/2020,39772)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 (https://dejure.org/2020,39772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004
    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen Abschiebung, mithin auf Rückholung des Antragstellers - Unzulässigkeit des Antrags wegen Subsidiarität - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen Abschiebung, mithin auf Rückholung des Antragstellers - Unzulässigkeit des Antrags wegen Subsidiarität - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1-2
    Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch im vorgelagerten verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren zur Beseitigung der Folgen einer (vermeintlich) rechtswidrigen Abschiebung (hier: Rückholung aus dem Kosovo)

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen Abschiebung, mithin auf Rückholung des Antragstellers - Unzulässigkeit des Antrags wegen Subsidiarität - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 168/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2).

    Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Dass dem Antragsteller ein Zuwarten bis zu einer fachgerichtlichen (Eil-)Entscheidung unzumutbar ist, weil ihm ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil drohte (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG), ist vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3), nicht ersichtlich.

    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 168/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Dass dem Antragsteller ein Zuwarten bis zu einer fachgerichtlichen (Eil-)Entscheidung unzumutbar ist, weil ihm ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil drohte (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG), ist vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3), nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlos vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 168/20

    Erfolgloser Eilantrag wegen noch nicht verbeschiedener Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 168/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.05.1999 - 2 BvR 1790/94

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, Rn. 2; ähnlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 718/18 -, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, Rn. 2; ähnlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 718/18 -, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 718/18

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, Rn. 2; ähnlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 718/18 -, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20

    Verwerfung des Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvQ 63/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (Antrag

    Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 431/22

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein vorläufiges

    Erst recht ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht darauf angelegt, das fachgerichtliche Verfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2021 - 2 BvQ 63/21 -, Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Einen derartigen Folgenbeseitigungsanspruch hat er vor den primär zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 - juris Rn. 3) jedoch bislang weder im Haupt- noch im Eilrechtsschutz geltend gemacht.
  • BVerfG, 09.09.2021 - 2 BvR 1427/21

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung und Ablehnung der

    Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen - wie hier - ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 365 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei einer Verfassungsbeschwerde; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvQ 93/20 -, juris, Rn. 6).
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