Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.2005 - 2 BvR 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,66955
BVerfG, 21.01.2005 - 2 BvR 10/02 (https://dejure.org/2005,66955)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2005 - 2 BvR 10/02 (https://dejure.org/2005,66955)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 2 BvR 10/02 (https://dejure.org/2005,66955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,66955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 116 Abs 3 S 3, AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227, AO 1977 § 163
    Darlegung; Nachzahlungszinsen; Zinsvorteil

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur

    Ob und aus welchen Gründen die Steuerfestsetzung erst zu einem deutlich nach dem hier zugrunde zulegenden Zeitraum erfolgte, hat für die Berechnung des Zinslaufs keine Bedeutung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2010 11 K 62/10, EFG 2010, 1095 zu § 235 AO unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.10.2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 zu § 233a AO, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21.01.2005 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschluss vom 31.01.2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740).

    Ob und aus welchen Gründen die Steuerfestsetzung erst zu einem deutlich nach dem hier zugrunde zulegenden Zeitraum erfolgte, hat für die Berechnung des Zinslaufs keine Bedeutung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2010 11 K 62/10, EFG 2010, 1095 zu § 235 AO unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.10.2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 zu § 233a AO, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21.01.2005 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschluss vom 31.01.2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740).

  • FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur

    Ob und aus welchen Gründen die Steuerfestsetzung erst zu einem deutlich nach dem hier zugrunde zulegenden Zeitraum erfolgte, hat für die Berechnung des Zinslaufs keine Bedeutung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2010 11 K 62/10, EFG 2010, 1095 zu § 235 AO unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.10.2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 zu § 233a AO, die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21.01.2005 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; BFH-Beschluss vom 31.01.2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740).
  • BFH, 06.04.2009 - X B 257/08

    Nachforderungszinsen - Typisierung des Liquiditätsvorteils

    Im Streitfall war zwar die Auseinandersetzung mit der im FG-Urteil zitierten Entscheidung des BVerfG vom 21. Januar 2005 2 BvR 10/02 nicht möglich, weil der Nichtannahmebeschluss nicht mit Gründen versehen und deshalb nicht dokumentiert war.
  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 11 K 62/10

    Hinterziehungszinsen: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes, Verfahrensdauer

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt (vgl. zusammenfassend BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001, X B 147/01, BFH/NV 2002, 505; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG mit Beschluss vom 21. Januar 2005, 2 BvR 10/02, juris, nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740), dass.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 3 K 3009/08

    Verzinsung einer Steuernachforderung auch bei von Finanzverwaltung verschuldetem

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt (vgl. zusammenfassend BFH, Beschluss vom 30. Oktober 2001, X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht - BverfG - gemäß §§ 93a, 93 b Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BverfGG - mit Beschluss vom 21. Januar 2005, 2 BvR 10/02, nicht zur Entscheidung angenommen, nachzulesen bei juris), dass bei der Entstehung des Zinsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht