Rechtsprechung
   BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6783
BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 2 BvR 1000/92 (https://dejure.org/1992,6783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von Art. 1 Nr. 1 BFH-Entlastungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 1000/92
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auslegung dieser Vorschriften durch die Fachgerichte zu einem Ergebnis führt, das - wäre es in einem einfachrechtlichen Gesetz enthalten - den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwerte (vgl. BVerfGE 74, 228 [233 f.]).
  • BFH, 06.02.2013 - X K 11/12

    Vertretungszwang auch bei Entschädigungsklagen - Vereinbarkeit des

    § 62 Abs. 4 FGO verletzt ebenfalls nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks "als nicht sachlich ungerechtfertigt" (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 759, und vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R44).
  • BFH, 19.01.2012 - VI B 98/11

    Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO - Vertretungszwang:

    Denn der Vertretungszwang erweist sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks sachlich als nicht ungerechtfertigt (BVerfG-Beschluss vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, HFR 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2095; vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
  • BFH, 22.07.2010 - V S 8/10

    Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 203/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 44).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 156/97

    Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Begründung, die den

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den nicht veröffentlichten Beschluß des Senats vom 17. März 1992 IV B 74/91 entschieden hat, gebietet Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zwar, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (BVerfG vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1992, 729, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Grundgesetz, Art. 103, Rechtsspruch 54).

    Nach Auffassung des BVerfG erscheint danach die Auslegung des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG durch den BFH im Hinblick auf den Entlastungszweck der Regelung (vgl. dazu BFH vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439) nicht sachlich ungerechtfertigt (BVerfG in HFR 1992, 729, StRK, Grundgesetz, Art. 103, Rechtsspruch 54).

  • BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO -

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. August 1992  2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 12.11.2008 - X B 203/08

    Vertretungszwang beim BFH - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

    Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729 zur Vorgängervorschrift des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 11.05.2001 - XI S 11/01

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Auch bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG keine Bedenken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. August 1992 2 BvR 1000/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 729).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht