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   BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08   

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https://dejure.org/2008,9332
BVerfG, 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08 (https://dejure.org/2008,9332)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08 (https://dejure.org/2008,9332)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2008 - 2 BvR 1001/08 (https://dejure.org/2008,9332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 61 Nr. 1 bis 6 StGB; § 62 StGB; § 63 StGB
    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Pädophilie; Verhältnis zur Strafe; Therapieunfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verhältnismäßigkeit einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung - Überwiegen des Sicherungsinteresses der Allgemeinheit

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Abwägung der Sicherungsbelange der Allgemeinheit und des Freiheitsanspruchs des Untergebrachten im Einzelfall i.R.d. Entscheidung über die Fortdauer des Maßregelvollzuges

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 61 Nr. 1; ; StGB § 61 Nr. 2; ; StGB § 61 Nr. 3; ; StGB § 61 Nr. 4; ; StGB § 61 Nr. 5; ; StGB § 61 Nr. 6; ; StGB § 63; ; StGB § 64 Satz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    a) Aus dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld' folgt für die Strafgerichte das in § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB verankerte Gebot schuldangemessenen Strafens im Einzelfall (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851/94 u.a., BVerfGE 95, 96, 140; vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 1895/05, StraFo 2007, 369; vom 23. September 2014 - 2 BvR 2545/12, juris Rn. 9 f.; vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08, juris Rn. 3; vom 15. März 2012 - 2 BvL 8/11 u.a. Rn. 45 mwN).

    Sie übernehmen damit diejenigen insbesondere individualpräventiven Funktionen, die die Strafe wegen ihrer Bindung an die Schuld des Täters gerade nicht übernehmen kann (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 173 f.; Beschluss vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08, juris Rn. 3 mwN; vgl. zum "zweispurigen Sanktionensystem' auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 61 ff.).

  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Vollzug der Unterbringung in einem

    Auch der Umstand, dass nach derzeitigem Sachstand selbst längerfristig nicht mit einer (vollständigen) Heilung des Untergebrachten zu rechnen ist, steht der Fortdauer der Unterbringung nicht entgegen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08 - juris Rdn. 5; BGH NStZ 1990, 122; StV 1995, 300 - juris Rdn. 4; HansOLG Hamburg NJW 1995, 2424 - juris Rdn. 11 ff.; Senat, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 Ws 168/17 - BT-Drucks. 18/7244, S. 17; Fischer, a.a.O., § 63 Rdn. 3).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Selbst wenn der Verurteilte auf lange Sicht nicht therapiefähig wäre, so bliebe die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zulässig, da sie vorrangig den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08 - [juris]).
  • KG, 03.08.2017 - 5 Ws 168/17

    Voraussetzungen der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auch der Umstand, dass nach derzeitigem Sachstand selbst längerfristig nicht mit einer (vollständigen) Heilung des Untergebrachten zu rechnen ist, steht der Fortdauer der Unterbringung nicht entgegen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. August 2008 - 2 BvR 1001/08 - juris Rdn. 5; BGH NStZ 1990, 122; StV 1995, 300 - juris Rdn. 4; HansOLG Hamburg NJW 1995, 2424 - juris Rdn. 11 ff.; BT-Drucks. 18/7244, S. 17; Fischer, a.a.O., § 63 Rdn. 2).
  • OLG München, 17.10.2012 - 1 Ws 839/12

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer der Unterbringung eines austherapierten

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist auch bei nicht mehr Therapierbaren zu Sicherungszwecken möglich (BVerfG, Beschl. v. 01.08.2008 - 2 BvR 1001/08, HRRS 2008 Nr. 1017), mag sich die Unterbringung dann auch der Sicherungsverwahrung annähern, die nach gegenwärtigem Recht unzulässig wäre, wenn nur Eigentums- und Vermögensstraftaten drohen.
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