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   BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91   

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https://dejure.org/1992,5942
BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91 (https://dejure.org/1992,5942)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91 (https://dejure.org/1992,5942)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1003/91 (https://dejure.org/1992,5942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterliche Überzeugungsbildung und richterliche Unabhängigkeit - Beweisqualität einer ausländischen Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst - in seiner Person - politische Verfolgung erlitten hat (vgl. BVerfGE 83, 216 [230]).

    Die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge, das Verwaltungsgericht habe sich nicht mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) auseinandergesetzt, verkennt, daß auch dieser Beschluß (nur) die gruppengerichtete Verfolgung durch Dritte betrifft und die Voraussetzungen einer gruppengerichteten Verfolgung bei unmittelbar staatlicher Verfolgung offengelassen hat (a.a.O. [232]).

    Sollen durch den Hinweis auf eine solche Divergenz Rechtsfehler von verfassungsrechtlichem Gewicht dargetan werden, bedarf dies näherer Darlegung (BVerfGE 83, S. 216 [227 f.]).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    In der zitierten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß von einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung nur gesprochen werden kann, wenn sie sich wie bei einem Pogrom oder unter pogromähnlichen Verhältnissen in flächendeckenden Massenausschreitungen äußert (BVerwGE 85, 139 [143 f.] = InfAuslR 1990, 312 [314] = DVBl 1990, 1064 [1065]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Würdigung ihres Asylvorbringens durch das Verwaltungsgericht, die sich innerhalb des den Fachgerichten bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung zu belassenden Wertungsrahmens hält (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 [161 f.]) und schon deshalb nicht willkürlich ist.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Damit hat die Beschwerdeführerin nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft, um es gar nicht erst zu dem behaupteten Verfassungsverstoß kommen zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 22, 267 [274]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Nach der auch im Verwaltungsprozeß grundsätzlich anwendbaren (vgl. BVerwG, NJW 1987, 1159 ) Regelung in § 438 Abs. 1 ZPO hat das Gericht nach den Umständen des Falles zu ermessen, ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen ist.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1003/91
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf BVerfGE 80, 315 ausgeführt, daß politische Verfolgung vorliegt, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (S. 4 des Urteilsumdrucks).
  • BVerfG, 07.03.2002 - 2 BvR 191/02

    Ermessen des Fachgerichts zur Überprüfung der Echtheit ausländischer öffentlicher

    Die Verfassung zwingt nicht zu einer Auslegung dieser Bestimmung dahingehend, dass der Nachweis der Unechtheit ausnahmslos durch Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung - hier durch die Einholung einer Auskunft über das Auswärtige Amt - herbeizuführen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1003/91 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, den Nachweis der Unechtheit einer solchen Urkunde in jedem Fall im Rahmen einer Beweisaufnahme herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1003/91 -, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - A 13 S 1796/93

    Keine Gruppenverfolgung der Christen aus dem Nordsudan; zur Sippenhaft; keine

    Vielmehr hätte das Gericht über die Echtheit dieser Urkunde ebenfalls nach den konkreten Umständen des Falles aufgrund freier Beweiswürdigung zu entscheiden (§ 438 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BVerfG-K Beschl. v. 11.2.1992 - 2 BvR 1003/91 - BVerwG Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45 = NJW 1987, 1159; OVG Hamburg EZAR 033 Nr. 3), sofern der Beweis der Echtheit nicht durch Legalisation (§ 438 Abs. 2 ZPO) erbracht ist oder die Urkunde aufgrund staatsvertraglicher Sonderreglungen einer inländischen öffentlichen Urkunde (§ 437 Abs. 1 ZPO) gleichgestellt ist (vgl. Stein-Jonas ZPO 20. Aufl. § 438 RdNr. 11ff.), was hier beides nicht der Fall ist.
  • VG Potsdam, 08.02.2022 - 6 K 3939/16

    Russische Föderation: Zumutbare inländische Fluchtalternative für Tschetschenen

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, den Nachweis der Unechtheit einer solchen Urkunde in jedem Fall im Rahmen einer Beweisaufnahme herbeizuführen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1 9 9 2 - 2 BvR 1003/91 -, juris Rn. 7; Nichtannahmebeschluss vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 21.03.2022 - W 7 S 22.30097

    Keine Wiederaufgreifensgründe glaubhaft gemacht

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, den Nachweis der Unechtheit der fraglichen Urkunde in jedem Fall im Rahmen einer Beweisaufnahme herbeizuführen (vgl. BVerfG, B.v. 11.2.1992 - 2 BvR 1003/91 - juris Rn. 7; B.v. 7.3.2002 - 2 BvR 191/02 - juris Rn. 5; B.v. 23.7.2020 - 2 BvR 939/20 - juris Rn. 21).
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