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   BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01   

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https://dejure.org/2007,4254
BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01 (https://dejure.org/2007,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01 (https://dejure.org/2007,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 (https://dejure.org/2007,4254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen die Anordnung einer Durchsuchung der Geschäftsräume in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße; Grundrechtsfähigkeit einer inländischen juristischen Person des Privatrechts im ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2; HwO § 117 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen eine juristische Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeitsgesetz - Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1047
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Für das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohn- und Geschäftsräume hat dies das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Wegen dieser Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damals geltende Ausnahmeregelung des § 8 HwO a.F. mit Blick auf Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG großzügig anzuwenden ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, DVBl 2006, S. 244 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Derartige juristische Personen können gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundrechtsfähig sein, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf eine juristische Person anwendbar ist (vgl. auch BVerfGE 21, 207 ).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Die Gründe, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 13, 97 zur Vereinbarkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz genannt habe, bestünden unverändert fort.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Zu einer angemessenen Begrenzung der Zwangsmaßnahme kann ein Durchsuchungsbeschluss nicht beitragen, wenn er keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs oder eine nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat enthält, obwohl eine konkretere Kennzeichnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 ).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Auch sind umfangreiche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit weder im Durchsuchungsbeschluss noch in der Beschwerdeentscheidung grundsätzlich und stets von Verfassungs wegen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, juris ).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Auch wenn umfangreiche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit nicht stets von Verfassungs wegen geboten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, juris ), waren sie vorliegend jedoch nicht entbehrlich, da die Schwere der konkret in Rede stehenden Tat jedenfalls nicht ohne Weiteres geeignet erscheint, den in Rede stehenden erheblichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit zu rechtfertigen.
  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10

    Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere

    (1) Zwar sind umfangreiche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit weder im Durchsuchungsbeschluss noch in der Beschwerdeentscheidung grundsätzlich und stets von Verfassungs wegen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 1915/02

    Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines

    Es handelt sich um unterschiedliche Regelungen mit verschiedenem Unrechtsgehalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 14.02.2008 - 2 BvR 153/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichend begründeten

    Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Tatbeständen von Handwerksordnung, Gewerbeordnung und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die sich in ihren Anforderungen und dem Schweregrad unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ), findet nicht statt.
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