Rechtsprechung
   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4)   

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https://dejure.org/2005,16
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 (4) (https://dejure.org/2005,16)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 110 StPO; § 97 StPO; § 53 StPO; § 108 StPO; § 489 StPO; § 483 StPO; § 19 BDSG
    Beschlagnahme und Kopie des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft; allgemeine Handlungsfreiheit (wirtschaftliche Entfaltung); Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Bestimmung des Verwendungszwecks bereichsspezifisch und ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsdaten

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht - Berücksichtigung der anwaltlichen Tätigkeit ...

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zulässigkeit der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern als Beweisgegenstände im Strafverfahren nach der StPO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens; Zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellung ...

  • datenschutz.eu

    Beschlagnahme von Datenträgern

  • Anwaltsblatt

    § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO, § 98a StPO
    Anwaltsrecht

  • opinioiuris.de

    Beschlagnahme von Datenträgern einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschlagnahme von Daten einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 § 94
    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Daten und Datenträgern

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff im Ermittlungsverfahren - Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern

  • heise.de (Pressebericht, 08.06.2005)

    Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 1 GG, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 94 StPO, § 97 StPO

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Beschlagnahme von Datenträgern + gespeicherten Daten

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Kanzleidaten dürfen beschlagnahmt werden

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Beschlagnahme von elektronischen Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherter Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Datenträgern und gespeicherten Daten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grenzen bei Beschlagnahme von Datenträgern

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung - Beschlagnahme von Datenträgern

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und Daten im Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt und Steuerberater

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 GG; §§ 94 ff. StPO
    Beschlagnahme von Datenträgern in Anwaltskanzlei

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchsuchung und Beschlagnahme - Durchsuchung von EDV-Anlagenbeim Berufsgeheimnisträger

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 29
  • NJW 2005, 1917
  • StV 2005, 363
  • WM 2005, 1241
  • BB 2005, 1524
  • K&R 2005, 318
  • AnwBl 2005, 578
  • AnwBl Online 2005, 7
 
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Wird zitiert von ... (362)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (BGBl I 2000 S. 1253) in die Strafprozessordnung eingefügten Dateiregelungen der §§ 483 ff. StPO sollten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) Rechnung tragen (BTDrucks 14/1484, S. 1).

    Der mit den technischen Möglichkeiten einhergehenden gesteigerten Gefährdungslage (vgl. BVerfGE 65, 1 ) entspricht der hierauf bezogene Grundrechtsschutz.

    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten sowie Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    Von dem Datenzugriff ist auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 40, 95 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 110, 226 ) und das hieraus resultierende Recht auf eine vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt als Strafverteidiger und seinem Mandanten betroffen.

    Auch hier ist von Bedeutung, dass Mandanten nicht durch die Gefahr eines unbeschränkten Informationszugriffs der Strafverfolgungsbehörden an einer offenen, rückhaltlosen und vertrauensvollen Kommunikation mit ihren Verteidigern gehindert werden dürfen (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 110, 226 ).

    Von Bedeutung ist hierbei, dass das von dem Datenzugriff berührte Tätigwerden des Anwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege liegt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 34, 293 ; 37, 67 ; 72, 51 ; 110, 226 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
    d) Die strafprozessualen Beschlagnahmeregelungen genügen auch der insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltenden Vorgabe, wonach der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).

    a) Die besondere Eingriffsintensität des Datenzugriffs ergibt sich daraus, dass die strafprozessuale Maßnahme wegen der Vielzahl verfahrensunerheblicher Daten eine Streubreite aufweist und daher zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich der Maßnahme mit einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; stRspr).

    Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 100, 313 ).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) schützt in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen aus informationsbezogenen Maßnahmen, insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung ergeben (vgl BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; zuletzt 118, 168).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    13 Abs. 1 GG schützt zudem nicht gegen die durch die Infiltration des Systems ermöglichte Erhebung von Daten, die sich im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien eines informationstechnischen Systems befinden, das in einer Wohnung steht (vgl. zum gleichläufigen Verhältnis von Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme BVerfGE 113, 29 ).

    Vor allem mittels elektronischer Datenverarbeitung können aus solchen Informationen weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 115, 320 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ).

    Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,645
BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde; Einstweilige Anordnung; Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Durchsuchung von Geschäftsräumen; Steuerberatungsgesellschaft; Steuerstrafverfahren; Beschlagnahme von Kopien; Computerdaten; Verdachtsannahme; Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmeschutz; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • RA Kotz

    Klage gegen Beschlagnahme von Anwaltsdokumenten stattgegeben

  • rechtsportal.de

    StPO § 97 Abs. 2 S. 3 § 98 Abs. 1
    Beschlagnahme von Datenträgern bei Berufsgeheimnisträgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme beim Anwalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 365
  • NJW 2002, 2458
  • NVwZ 2002, 1496 (Ls.)
  • K&R 2002, 595
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei kann im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Beschlagnahmehandlungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ) auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Vertrauensbeziehung zwischen bestimmten Berufsgeheimnisträgern und ihren Mandanten zu klären sein.
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Mit Beschluss vom 17. Juli 2002 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. BVerfGE 105, 365 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3)   

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https://dejure.org/2004,17337
BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 BvR 1027/02 (3) (https://dejure.org/2004,17337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Dies sei, wie unter Verweis auf das Contergan-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 42, 263) dargelegt wird, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    In der Contergan-Entscheidung (BVerfGE 42, 263) habe das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Grundsätzen für eine verfassungsgemäße Ersetzung privatrechtlicher Ansprüche durch öffentlichrechtliche Ansprüche aufgestellt.

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

    Die der Gewährleistung des Eigentums zukommende sichernde und abwehrende Bedeutung gilt in besonderem Maße für schuldrechtliche Ansprüche, die den Charakter eines Äquivalents für Einbußen an Lebenstüchtigkeit besitzen (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Dabei diente das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Contergan-Stiftungsgesetz (vgl. BVerfGE 42, 263) als Modell.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung zu dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (BVerfGE 42, 263 - Contergan) hervorgehoben hat, bleibt der Einzelne, nachdem die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft von Geschädigten seinen Anspruch erst realisierbar gemacht hat, als Forderungsinhaber Mitglied der Schicksalsgemeinschaft der Geschädigten und kann sich dem nicht durch Berufung auf die Eigenständigkeit des erworbenen Anspruchs entziehen.

    Ihn trifft eine ? begrenzte ? Pflicht, eine Neuordnung der Berechtigung hinzunehmen, die auf eine Stärkung der Rechtsposition aller zielt (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

    Vielmehr müssen, soweit für Einzelne punktuell gewisse Nachteile auftreten, diese gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden (vgl. BVerfGE 42, 263 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    a) Der Eigentumsschutz im Bereich des Privatrechts betrifft grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 101, 239 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 132/01 -, NJW 2001, S. 2159 ).

    Damit schützt die Eigentumsgarantie nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Forderungen (vgl. BVerfGE 42, 263 ; 45, 142 ; 83, 201 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Ist jedoch mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozial gebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 104, 1 ; stRspr).

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZR 389/02

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Ansprüche von Zwangsarbeitern

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer in dem ebenfalls angegriffenen Beschluss (NJW 2003, S. 2912) zurück, da ein Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliege.

    Insbesondere sollte es unerheblich sein, ob die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Unternehmen, bei denen sie eingesetzt waren, - wie von der Rechtsprechung angenommen - verjährt waren oder ob zumindest einzelne Forderungen noch geltend gemacht werden konnten (zur Rechtsprechung siehe außer dem Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren - NJW 2003, S. 2912 - auch OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, S. 30; OLG Hamm, NJW 2000, S. 3577 ; OLG Stuttgart, NJW 2000, S. 2680 ; KG, KGR Berlin 2000, S. 257; LG Berlin, NJW 2000, S. 1958 f.; LG Hamburg, NJW 1999, S. 2825).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - hier der Verjährungsvorschriften - ist das Bundesverfassungsgericht an die fachgerichtliche Entscheidung gebunden, soweit nicht Fehler erkennbar sind, die - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen (vgl. allgemein BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 95, 48 ), der dabei jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit genießt.
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    aa) Im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung sowie der Bewältigung der Kriegs- und Kriegsfolgenschäden hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Weite des Einschätzungs- und Gestaltungsraums des Gesetzgebers betont (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 13, 39 ; 27, 253 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.2004 - 2 BvR 1027/02
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass sich die Frage, wie weit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, aus welchen Gründen der Eigentümer eine solche Position erworben hat und ob sie durch einen personalen oder einen sozialen Bezug geprägt ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 102, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Stiftungsgesetz "Erinnerung, Verantwortung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

  • LG Hamburg, 19.05.1999 - 302 O 108/99
  • LG Berlin, 01.02.2000 - 2 O 199/99

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs; Verjährung von Lohnansprüchen eines

  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 9 W 47/00

    Ausschluss weitergehender Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00

    Zur Frage der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 136/54

    Londoner Schuldenabkommen. Österreich

  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8743
BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2 BvR 1027/02 (1) (https://dejure.org/2003,8743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erneute Wiederholung der eA zur Aussetzung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis nach Maßgabe des Beschlusstenors - weitere Kopie der gesicherten Daten zur Vermeidung eines Beweismittelverlusts

  • Wolters Kluwer

    Datensicherung zur Verhinderung eines Beweismittelverlustes

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Anordnung einer weiteren Datensicherung unter Aufsicht des zuständigen Ermittlungsrichters im Wege der einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvR 1027/02
    Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 365 ff.) in Verbindung mit den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2002 und vom 15. Juli 2003 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, mit folgenden Maßgaben wiederholt:.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23663
BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 2 BvR 1027/02 (2) (https://dejure.org/2004,23663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erneute Wiederholung der eA gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • Wolters Kluwer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    -

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1027/02
    Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 365 ff.) in Verbindung mit den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2002, 15. Juli 2003 und vom 18. Dezember 2003 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2002,31202
BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,31202)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,31202)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,31202)
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  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung der eA gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2002,28331
BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,28331)
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   BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2005,75302
BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2005 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2005,75302)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02   

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https://dejure.org/2003,67371
BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2003,67371)
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