Rechtsprechung
BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör - Befangenheit - Richter - Frist
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 09.01.1991 - 2a Ws 9/91
- BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2758
Wird zitiert von ... (12)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Die besondere Bedeutung der richterlichen Zuständigkeit im Ablehnungsverfahren wird durch § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO illustriert, der dem Antragsteller schon im Vorfeld der Entscheidung über sein Gesuch das Recht verleiht, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung an der Entscheidung über sein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichtspersonen zu verlangen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, NJW 1991, S. 2758). - BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Die besondere Bedeutung der richterlichen Zuständigkeit im Ablehnungsverfahren wird durch § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO belegt, der dem Antragsteller schon im Vorfeld der Entscheidung über sein Gesuch das Recht verleiht, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung an der Entscheidung über sein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichtspersonen zu verlangen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, NJW 1991, S. 2758). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Ob der Anspruch auf rechtliches Gehör dem Gebot eines fairen Verfahrens als Prüfungsmaßstab vorgeht, wenn die Mitteilung nur der Bestätigung schon vorgebrachter Bedenken gegen die Objektivität namentlich bezeichneter, möglicherweise zur Entscheidung berufener Richter dient (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, NJW 1991, S. 2758;… hingegen generell auf Art. 103 Abs. 1 GG abstellend: Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. Mai 1982 - 1 Ws 183/82 -, NStZ 1983, S. 470), bedarf keiner Erörterung, da dies hier nicht der Fall war.
- BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung …
Die besondere Bedeutung der richterlichen Zuständigkeit im Ablehnungsverfahren wird durch § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO illustriert, der dem Antragsteller schon im Vorfeld der Entscheidung über sein Gesuch das Recht verleiht, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung an der Entscheidung über sein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichtspersonen zu verlangen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, NJW 1991, S. 2758). - BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers - Beobachtung politischer Parteien - …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet das Recht eines Rechtsmittelführers, ausreichend Gelegenheit zu erhalten, zu der von ihm angefochtenen Entscheidung Stellung zu nehmen (BVerfG NJW 1991, 2758).Das Gericht muß das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme auch berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (BVerfGE 8, 89 ; 18, 399 ; BVerfG NJW 1991, 2758).
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2592/14
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung aufgrund …
Als Ausprägung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG verlangt § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO, den zur Ablehnung Berechtigten auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, um gegebenenfalls gegen diese Gerichtspersonen einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, juris, Rn. 23 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 -, juris, Rn. 6). - BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg
Als Ausprägung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG verlangt § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO, den zur Ablehnung Berechtigten auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, um gegebenenfalls gegen diese Gerichtspersonen einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, juris, Rn. 23 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 -, juris, Rn. 6). - BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvR 2395/14
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung aufgrund …
Als Ausprägung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG verlangt § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO, den zur Ablehnung Berechtigten auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen und ihnen eine angemessene Frist einzuräumen, um gegebenenfalls gegen diese Gerichtspersonen einen Befangenheitsantrag zu stellen und zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 1991 - 2 BvR 103/91 -, juris, Rn. 23 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 -, juris, Rn. 6). - BGH, 19.02.2008 - 4 StR 29/08
Antrag eines Angeklagten auf Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer …
Dass der Angeklagte die Namhaftmachung beantragt hat, um Bedenken gegen die Objektivität der möglicherweise entscheidenden Senatsmitglieder geltend machen zu können (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758), lässt sich seinem Vorbringen nicht entnehmen. - BFH, 15.07.1999 - V B 25/99
Ablehnungsgesuch; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Das Gericht muß es hinnehmen, wenn sich ein Beteiligter aus berechtigten Erwägungen eine (weitere) Begründung vorbehält; jedenfalls muß es in diesen Fällen eine angemessene Zeit abwarten, bevor es eine Entscheidung trifft (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 2 BvR 103/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2758). - VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwerfung einer Beschwerde im …
- VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 119/04