Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.06.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08   

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BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08 (https://dejure.org/2008,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08 (https://dejure.org/2008,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08 (https://dejure.org/2008,2507)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 406e StPO; § 403 StPO; § 38 Abs. 2 WpHG; § 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG; § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG; § 826 BGB
    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Geschädigter als Verletzter; strafbare Marktmanipulation nach WpHG; Abwägung; Umfang der Einsicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Rechts eines Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung durch Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e StPO zugunsten eines nur zivilrechtlich Geschädigten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Voraussetzungen der Verletzteneigenschaft i.S.d. § 406e Strafprozessordnung (StPO); Schutzrichtung des § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Gewährung von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Anspruch auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Verfahren, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 406e, 403 StPO; 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 38 Abs. 2 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG; 826 BGB

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; WpHG § 20a Abs. 1; ; WpHG § 38 Abs. 2; ; WpHG § 39 Abs. 1; ; StPO § 172; ; StPO § 403; ; StPO § 406e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Verletzten im Strafverfahren; Gewährung von Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 2, 1; StPO §§ 406e, 403; WpHG §§ 38, 20a, 8; BGB § 826
    Akteneinsichtsrecht des Geschädigten im Strafverfahren wegen Scalping

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 472
  • ZIP 2009, 1270
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Die Gewährung von Akteneinsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).

    Da es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ist Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung allein, ob bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht grundrechtliche Positionen des Beschwerdeführers außer Acht gelassen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 -, NJW 2007, S. 1052 ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Die Auslegung und Anwendung des § 406e StPO hat sich daher an Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht auch den Geschädigten als Verletzten im Sinne von § 406e StPO einordnet, der aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verhaltens nur einen zivilrechtlichen Anspruch aus § 826 BGB geltend machen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501 ).

  • LG Mühlhausen, 26.09.2005 - 9 Qs 21/05
    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Die Verletzteneigenschaft und damit der Anspruch auf Akteneinsicht sollen danach nur dem zustehen, der durch die behauptete Tat - ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist (Meyer-Goßner, a.a.O.; ders., § 172 Rn. 9; LG Mühlhausen, Beschluss vom 26. September 2005 - 9 Qs 21/05 -, wistra 2006, S. 76; LG Stralsund, a.a.O.).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    Das Rechtsschutzinteresse besteht fort, wenn wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts eine Wiederholungsgefahr für die grundrechtliche Beeinträchtigung besteht (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 81, 208 ).
  • LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04

    Gewährung von Akteneinsicht an einen "Verletzten"; Annahme eines berechtigten

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    b) Teile der Rechtsprechung und Literatur setzen den Verletztenbegriff in den §§ 406d ff. StPO mit dem Verletztenbegriff gleich, der in § 172 StPO die Antragsbefugnis für das Klageerzwingungsverfahren begründet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1988 - 2 VAs 3/88 -, StV 1988, S. 332; LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, vor § 406d Rn. 2; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 172 Rn. 54; Schöch, in: AK-StPO, 1996, vor § 406d Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
    b) Teile der Rechtsprechung und Literatur setzen den Verletztenbegriff in den §§ 406d ff. StPO mit dem Verletztenbegriff gleich, der in § 172 StPO die Antragsbefugnis für das Klageerzwingungsverfahren begründet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1988 - 2 VAs 3/88 -, StV 1988, S. 332; LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, vor § 406d Rn. 2; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 172 Rn. 54; Schöch, in: AK-StPO, 1996, vor § 406d Rn. 9).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht an den

  • BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Einsicht in die Anklage

    b) Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, dass das Landgericht einen Anleger, der eine Orderschuldverschreibung bei einer den Angeklagten zuzurechnenden Gesellschaft gezeichnet hat, als Verletzten im Sinne des § 406e Abs. 1 S. 1 StPO versteht und ihm ein Akteneinsichtsrecht zubilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08).
  • OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Verletzten gegen die Versagung der Akteneinsicht

    Die Beschwerdeführerin ist darüber hinaus - unabhängig davon, ob man einem engeren oder weiteren Verständnis des Verletztenbegriffes folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Dezember 2008, 2 BvR 1043/08; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2015, 2 Ws 97/15) - als Verletzte im Sinne des § 406e StPO anzusehen, da sie als Nebenklägerin zum Verfahren zugelassen wurde und durch die vorgeworfene Tat in eigenen Rechtsgütern, welche unter anderem vom Schutzbereich der § 223 ff StGB erfasst sind, beeinträchtigt sein kann.

    Die gegenläufigen Interessen von Verletztem und Angeklagtem sind insoweit gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08).

    Die Abwägung dieser widerstreitenden Interessen gilt dabei also nicht nur bei der Frage, ob Akteneinsicht gewährt wird, sondern auch in welchem Umfang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11

    Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen

    Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere anzunehmen, wenn die Geltendmachung möglicher bürgerlich-rechtlicher Ansprüche des Verletzten gegen die (Neben)Betroffenen geprüft werden soll (BVerfG NJW 2007, 1052; BVerfG ZIP 2009, 1270; LG Hildesheim NJW 2008, 531, 533; Seitz in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 46 Rn. 20 d; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 d; einschränkend Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO § 406 Rn. 6 f.).

    Hierbei sind insbesondere widerstreitende Grundrechte der Beteiligten, die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

    Auch er hat ein schutzwürdiges Interesse an der Kenntnis des Akteninhalts, um die erforderlichen Informationen zur Substantiierung seines Schadensersatzanspruchs zu erhalten (BVerfG NJW 2003, 501-503; BVerfG ZIP 2009, 1270-1272).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 4 A 1606/16

    Akteneinsicht; Gerichtsakten; Nicht-Verfahrensbeteiligter; Rechtliches Interesse;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 BvR 1043/08 -, ZIP 2009, 1270 = juris, Rn. 24.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 BvR 1043/08 -, ZIP 2009, 1270 = juris, Rn. 16.

  • OLG Hamburg, 21.03.2012 - 2 Ws 11/12

    Akteneinsichtsrecht in Strafsachen: Verletztenbegriff; Einsicht in die

    Nach einem weiteren Verständnis erfasst der Verletztenbegriff in §§ 406d ff. StPO darüber hinaus auch den Verletzten im Sinne des Adhäsionsverfahrens nach § 403 StPO (BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, Aktenzeichen: 2 BvR 1043/08 m.w.N.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., vor §§ 374 ff. Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2011 - 4 BGs 2/11

    Akteneinsicht des Verletzten (Antrag auf gerichtliche Entscheidung; überwiegendes

    Deshalb sind im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO die gegenläufigen Interessen des Verletzten sowie des Beschuldigten oder anderer Personen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um hierdurch festzustellen, welchem Interesse im Einzelfall der Vorrang gebührt (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 24; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 501, 503).

    Mag auch der Schwerpunkt der Gesetzesbegründung in dem Schutz des Rechts der genannten Personen auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 16 mwN) zu sehen sein (vgl. Löwe-Rosenberg/Hilger, aaO Rn. 9; KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 406e Rn. 3), so lässt die Begründung doch keine Beschränkung der im Rahmen des § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen auf diesen Gesichtspunkt und damit auch keine entsprechende Beschränkung des schutzwürdigen Personenkreises auf solche Personen, deren personenbezogene Daten in der Akte enthalten sind, erkennen.

    Dem entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in den bereits erwähnten Entscheidungen ausgeführt, zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zähle auch (mithin: nicht alleine) sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 24).

    Zwar ist im Rahmen der Abwägung gemäß § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO zu berücksichtigen, dass der vom Antragsteller beauftragte Rechtsanwalt, durch den Akteneinsicht genommen werden soll, als Organ der Rechtspflege in der Pflicht steht, seinem Mandanten nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung von dessen Ansprüchen - oder hier der Klageerzwingung - dringend erforderlich - sind (vgl. BVerfG, ZIP 2009, 1270 Rn. 25).

  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

    Die eingrenzende Auslegung des Begriffs des von der Straftat Verletzten nach § 406e Abs. 1 StPO anhand des Schutzzwecks der - als verletzt unterstellten - Strafnorm ist eine in Rechtsprechung und Literatur gängige Differenzierung (vgl. beispielhaft LG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2010 - (519) 3 Wi Js 1665/07 KLs (03/09) u.a.; Riedel/Wallau, NStZ 2003, S. 393 - vertieft zum Meinungsstand BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08 -, juris).
  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Auf die Frage, ob der Verletztenbegriff in § 406d ff. StPO weiter zu fassen ist und auch mittelbar Geschädigte erfasst (so BVerfGK 14, 472 - juris Rdn. 22; zum Streitstand vgl. HansOLG Hamburg wistra 2012, 397), kommt es hier daher nicht an.

    Insbesondere gilt dies, wenn - wie hier - als Zweck die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche benannt wird; denn hierin liegt ein vom Gesetzgeber - der mit der Neuregelung der Verletztenrechte in den §§ 403 ff., 406d ff. StPO ausdrücklich auch die Durchsetzbarkeit materieller Schadensersatzansprüche verbessern wollte (vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 8 f.; BVerfGK 14, 472 - juris Rdn. 22) - als legitim erachteter Zweck (vgl. HansOLG Hamburg a. a. O.).

    Die Gewährung von Einsicht in die Strafakten - durch die personenbezogene Daten Dritten zugänglich gemacht werden - stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGK 14, 472 - juris Rdn. 17) und in das diesem entsprechende (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 21. März 2003 - 112/02 - juris) Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten nach Art. 33 VvB dar.

    Bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e StPO sind die gegenläufigen Interessen gegeneinander abzuwägen, um festzustellen, welches Interesse im Einzelfall schwerer wiegt (vgl. BVerfGK 14, 472 - juris Rdn. 24; HansOLG Hamburg a.a.O.; LG Karlsruhe MMR 2010, 68 - juris; Zabeck, a.a.O., § 406e Rdn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406e Rdn. 6).

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Danach ist ebenfalls lediglich die Darlegung eines berechtigten Interesses erforderlich, das in der Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche liegen kann (vgl. BVerfG, BeckRS 2009, 18693, Rn. 22 ff.), ohne dass einzelne Unterlagen benannt werden müssten.
  • OLG Stuttgart, 28.06.2013 - 1 Ws 121/13

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Strafprozess: Verletztenbegriff; Bezug

    Soweit sich das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen mit Verfassungsbeschwerden Betroffener gegen die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte, die Vermögensschäden behaupteten, befasst hat (BVerfG, NJW 2007, 1052; Beschluss vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08, zitiert nach ), hat es jeweils klargestellt, dass es über die fachgerichtliche Auslegung des Rechtsbegriffs des Verletzten iSd § 406e StPO nicht zu befinden habe.

    Folgerichtig hat es in der letztgenannten Entscheidung auch nur festgestellt, dass der Umstand, dass der Antragsteller seine Ansprüche alleine auf § 826 BGB stützen könne, nicht von Verfassungs wegen zu einer Ablehnung der Verletzteneigenschaft zwinge (Beschluss vom 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08, Rdnr. 18 bei ).

  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

  • BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines

  • AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09

    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht durch einen Kunden eines durch das

  • OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14

    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an

  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20

    Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten

  • LG Essen, 24.08.2015 - 21 KLs 11/15

    Gewährung von Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt; Vorwurf des Verrates von

  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
  • LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07

    Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen

  • VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07

    Gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber dem Träger der Insolvenzsicherung

  • KG, 10.05.2021 - 5 Ws 85/21

    Akteneinsicht für den Verletzten grundsätzlich unter Ausschluss ihn selbst

  • LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09

    Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen

  • AG Bonn, 29.12.2011 - 51 Gs 2496/10

    Akteneinsicht, Bundeskartellamt

  • AG Bonn, 05.06.2014 - 52 Gs 177/14
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BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08 (1) (https://dejure.org/2008,8971)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08 (1) (https://dejure.org/2008,8971)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 2 BvR 1043/08 (1) (https://dejure.org/2008,8971)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Sie wirft die Frage auf, ob das Landgericht bei der Auslegung und Anwendung von § 406e StPO dem Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 65, 1 ) hinreichend Rechnung getragen hat.
  • BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89

    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 20. Mai 2008 - 514 AR 1/07 - wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von sechs Monaten - ausgesetzt.
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 1245/84
    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

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