Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.01.2015

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12, 2 BvR 1054/12, 2 BvR 499/12, 2 BvR 498/12   

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BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12, 2 BvR 1054/12, 2 BvR 499/12, 2 BvR 498/12 (https://dejure.org/2015,1893)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 BvR 497/12, 2 BvR 1054/12, 2 BvR 499/12, 2 BvR 498/12 (https://dejure.org/2015,1893)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12, 2 BvR 1054/12, 2 BvR 499/12, 2 BvR 498/12 (https://dejure.org/2015,1893)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 170 StGB; § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Verletzung der Unterhaltspflicht; Leistungsfähigkeit; erzielbare Einkünfte bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen); Wohnungsgrundrecht (Richtervorbehalt; ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Durchsuchung, Rechtsanwaltskanzlei, Verhältnismäßigkeit

  • Bundesverfassungsgericht

    Bei Anordnung der Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern gelten für die Verhältnismäßigkeit besondere Anforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des Verdachts einer Straftat von geringer Intensität verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung bzgl einer Durchsuchung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der Beschlagnahme von Unterlagen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der Beschlagnahme von Unterlagen

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Unzulässige Kanzleidurchsuchung bei Vorwurf einer geringfügigen Straftat

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Unzulässige Kanzleidurchsuchung bei Vorwurf einer geringfügigen Straftat

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des Verdachts einer Straftat von geringer Intensität verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung bzgl einer Durchsuchung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der Beschlagnahme von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des Verdachts einer Straftat von geringer Intensität verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung bzgl einer Durchsuchung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei

Besprechungen u.ä. (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchungsanordnung bezüglich einer Anwaltskanzlei bedarf besonders differenzierter Verhältnismäßigkeitserwägungen

  • strafverteidiger-hamburg.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kanzlei-Durchsuchung bei nur geringfügiger Straftat

  • rudolph-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzlei war verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 70 (Ls.)
  • AnwBl 2015, 440
  • AnwBl Online 2015, 209
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 -, BayVBl 2011, S. 315 f.), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Die Bestätigungen der Beschlagnahme vom 7. Februar 2012 beziehungsweise 18. April 2012 sowie die durch das Landgericht am 1. März 2012 beziehungsweise 2. Mai 2012 erfolgten Zurückweisungen der dagegen gerichteten Beschwerden stellen jedenfalls Verstöße gegen das Grundrecht der Beschwerdeführer 1) bis 3) aus Art. 2 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 113, 29 ), auf das sich auch die Beschwerdeführerin zu 1) berufen kann (Art. 19 Abs. 3 GG).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 96, 44 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 96, 44 ).

    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 115, 166 ): Für die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat spricht, wenn sie nicht von erheblicher Bedeutung ist.

  • BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung;

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 -, BayVBl 2011, S. 315 f.), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei zudem die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 17, 550 ).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 , juris).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Dem Schutz unterfallen auch beruflich genutzte Räume wie Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, können nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 124, 43 ).
  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05

    Keine Grundrechtsverletzung bei Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen

  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Hierdurch ist dem rechtlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. hierzu BVerfGE 113, 29, 49; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12, juris Rn. 18) in ausreichendem Maße Rechnung getragen.

    Insbesondere ist durch die normierte Verpflichtung der Beklagten, eine sichere Kommunikation zu gewährleisten, dem rechtlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. hierzu BVerfGE 113, 29, 49; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12, juris Rn. 18) in ausreichendem Maße Rechnung getragen.

  • BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15

    Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

    Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant (s. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Mai 2010  2 BvR 1413/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 2937, Rz 6) liegt darüber hinaus auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Januar 2015  2 BvR 497/12 u.a., Anwaltsblatt 2015, 440, Rz 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 12 B 15.18

    Anspruch auf Informationen über die Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung der

    Ferner liegt die Verschwiegenheitspflicht im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 u.a. - AnwBl 2015, 440, juris Rn. 18; BVerwG, a.a.O.), so dass sie auch insoweit über das individuelle Interesse eines Mandanten hinausreicht.
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Als geringfügig gelten Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind (BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 19).

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005, BVerfGE 113, 29 [47 ff.]; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 18; st. Rspr.).

  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung einer solchen Durchsuchung die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 17, 550, 556; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497-499/12, 1054/12 - juris).

    Der Hinweis darauf, dass der Rechtsanwalt in einem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497-499/12, 1054/12 - juris) freiwillig die Herausgabe aller relevanten Unterlagen angeboten habe, während eine entsprechende Erklärung hier nicht erfolgt sei, lässt einen nachvollziehbaren Bezug zu dem Vorbringen des Beschwerdeführers - der die Befragung eines Mitarbeiters der Z. als milderes Mittel benannt hatte - nicht erkennen.

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 18; Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24; Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 - juris Rn. 15; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 16).

    Die in Betracht kommenden Straftaten waren von ihrem Unrechtsgehalt her nicht lediglich im unteren Bereich anzusiedeln, mithin nicht geringfügig, und offenbarten - eine Bestätigung des Verdachts unterstellt - ein nachhaltiges und planvolles Vorgehen des Beschwerdeführers zusammen mit der Mitbeschuldigten W. Als geringfügig gelten Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind (BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 19).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Als geringfügig gelten Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind (BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 19).
  • LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung bei unverdächtigen dritten

    Die bei Rechtsanwälten gebotene besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12, BeckRS 2015, 45182) ist nicht erkennbar.
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur

    Diesbezüglich beantragten die Kläger, das Verfahren gemäß § 74 FGO im Hinblick auf das vor dem BVerfG anhängige Verfahren Az.: 2 BvR 498/12 auszusetzen.
  • LG Rostock, 21.07.2015 - 18 Qs 212/14

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei: Inhaltliche Anforderungen an einen

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12, Abs. Nr. 16 ff. m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 499/12

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der

  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12   

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BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12 (https://dejure.org/2015,14272)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12 (https://dejure.org/2015,14272)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 1054/12 (https://dejure.org/2015,14272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der Beschlagnahme von Unterlagen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur Durchsuchung der Kanzlei eines Rechtsanwalts: Geringe Straftaten kein Anlass

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 499/12

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sowie der

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1) der R 1. gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar 2012 -16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, b) die Durchsuchung vom 7. November 2011, c) den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - 2 BvR 497/12 -, 2. gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 2. Mai 2012 -18 Qs 27/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. April 2012 - 29 Gs 837/12 -, c) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, d) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2 BvR 1054 /12 -, 2) des Herrn H ..., gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. März 2012 - 9 Qs 13/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. Februar 2012 - 29 Gs 275/12 -, c) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar 2012 -16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, d) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, e) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 498/12 -, 3) der Frau S ..., gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. März 2012 - 9 Qs 13/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. Februar 2012 - 29 Gs 275/12 -, c) den Beschluss des Landgerichts Stuttgar vom 1. Februar 2012 - 16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, d) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, e) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgar vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 499/12 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Huber, Müller, Maidowski am 29. Januar 2015 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 1054/12
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1) der R 1. gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar 2012 -16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, b) die Durchsuchung vom 7. November 2011, c) den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - 2 BvR 497/12 -, 2. gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 2. Mai 2012 -18 Qs 27/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. April 2012 - 29 Gs 837/12 -, c) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, d) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2 BvR 1054 /12 -, 2) des Herrn H ..., gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. März 2012 - 9 Qs 13/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. Februar 2012 - 29 Gs 275/12 -, c) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar 2012 -16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, d) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, e) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 498/12 -, 3) der Frau S ..., gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 1. März 2012 - 9 Qs 13/12 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. Februar 2012 - 29 Gs 275/12 -, c) den Beschluss des Landgerichts Stuttgar vom 1. Februar 2012 - 16 Qs 94/11 und 16 Qs 101/11 -, d) die Durchsuchung und Beschlagnahme vom 7. November 2011, e) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgar vom 18. Oktober 2011 - 29 Gs 2222/11 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 BvR 499/12 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Huber, Müller, Maidowski am 29. Januar 2015 einstimmig beschlossen:.
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