Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92   

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BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92 (https://dejure.org/1993,501)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92 (https://dejure.org/1993,501)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92 (https://dejure.org/1993,501)
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Abweichung von oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung

Art. 19 Abs. 4 GG, § 78 Abs. 3 AsylVfG, § 124 Abs. 2 VwGO, bei Divergenz in der Rechtsprechung zwischen verschiedenen Oberverwaltungsgerichten ist die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen;

§ 124 Abs. 2 VwGO, nachträgliches Entstehen einer Divergenz rechtfertigt Zulassung, wenn zuvor grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wurde

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 32; AuslG § 51; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung in Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Divergierende Rechtsprechung der OVGe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1846 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 465
  • DVBl 1993, 315
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 84, 203 [208]) liegt es vielmehr nahe, zunächst dem Oberverwaltungsgericht als Fachgericht Gelegenheit zu geben, über geltend gemachte Verstöße gegen das einfache und das Verfassungsrecht zu befinden und sie gegebenenfalls zu beseitigen.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Die durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlaßte erneute Beschreitung des fachgerichtlichen Rechtswegs läßt als sachgerechter Versuch seiner möglichst umfassenden Erschöpfung (vgl. BVerfGE 70, 180 [185 ff.]) die Fristgemäßheit (§ 93 Abs. 1 BVerfGG ) der jetzt angebrachten Rügen unberührt.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Dies genügt den Begründungserfordernissen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. (vgl. jetzt S 78 AsylVfG 1992) die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Hiernach stellt sich allgemein die Divergenz als Unterfall der Grundsatzzulassung dar (vgl. insbesondere BVerwGE 70, 24 [27] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. (vgl. jetzt S 78 AsylVfG 1992) die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Dies genügt den Begründungserfordernissen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 366 [369]).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Eine Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgte erst durch das Urteil vom 18. Februar 1992 (DVBl. 1992, S. 843).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Auch dies würde mit dem vorgenannten Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Einklang stehen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325 ff.]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. (vgl. jetzt S 78 AsylVfG 1992) die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.]).
  • BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Divergenz im

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. zu § 32 AsylVfG a.F. und § 78 AsylVfG BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465; BayVBl 1995, S. 178).

    Zwar ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein zunächst mit grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründetes Rechtsmittel nicht wegen Abweichung der zur Überprüfung gestellten Entscheidung zugelassen wird, falls nachträglich eine beachtliche Divergenzentscheidung ergeht, durch die die ursprünglich grundsätzlich bedeutsam gewesene Rechtsfrage geklärt worden ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 ; DVBl 2000, S. 407 ).

    Dies gilt jedoch nur, wenn das auf den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung gestützte Rechtsmittel zulässig war (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, 465 ).

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Vom Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn eine bundesrechtliche Rechtsfrage in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte uneinheitlich beurteilt wird und es an einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92, 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes (Teil-)Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. = DVBl 1993, S. 351 f. , vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - NVwZ 1994 Beil.

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Die Rechtsgrundsätzlichkeit der im Berufungszulassungsantrag bezeichneten Frage, "ob ein Kurde, der den türkischen Sicherheitskräften seines Heimatortes einmal wegen (wenn auch nur marginaler) Unterstützung der PKK verdächtig geworden ist, türkeiweit politische Verfolgung zu befürchten" habe, hatte die Beschwerdeführerin durch den Verweis auf den von der Annahme des Verwaltungsgerichts in ihrem Sinne abweichenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1995 - 25 A 4705/94.A - (in JURIS veröffentlicht) hinreichend dargelegt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 12 und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f., DVBl 1993, S. 315 f., jeweils m.w.N.).

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