Rechtsprechung
BVerfG, 02.12.2010 - 2 BvR 1067/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Zum Erfordernis einer Wartefrist zwischen der Zustellung der Beschwerdeentscheidung und der Aushändigung der Ernennungsurkunde an die ausgewählten ... - Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Übergabe der Ernennungsurkunde an einen Beamten für die Rechtsschutzmöglichkeiten des unterlegenen Bewerbers
- rewis.io
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Zum Erfordernis einer Wartefrist zwischen der Zustellung der Beschwerdeentscheidung und der Aushändigung der Ernennungsurkunde an die ausgewählten ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Zum Erfordernis einer Wartefrist zwischen der Zustellung der Beschwerdeentscheidung und der Aushändigung der Ernennungsurkunde an die ausgewählten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Übergabe der Ernennungsurkunde an einen Beamten für die Rechtsschutzmöglichkeiten des unterlegenen Bewerbers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07
Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 2 BvR 1067/10
Im Hinblick auf die aus Gründen der Subsidiarität (vgl. BVerfGK 12, 206 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, S. 1430) unzulässige Rüge der verfrühten Aushändigung der Urkunden an die Mitbewerber des Beschwerdeführers wird darauf hingewiesen, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (…vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, a.a.O., m.w.N.). - BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09
Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 02.12.2010 - 2 BvR 1067/10
Im Hinblick auf die aus Gründen der Subsidiarität (vgl. BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, S. 1430) unzulässige Rüge der verfrühten Aushändigung der Urkunden an die Mitbewerber des Beschwerdeführers wird darauf hingewiesen, dass aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG eine Verpflichtung des Dienstherrn folgt, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 1757/09
Ernennung eines nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2, vom 9. Juli 2009 2 BvR 706/09 -, NVwZ 2009, 1430 = juris, Rn. 3 ff., vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 -, NVwZ 2008, 70 = juris, Rn. 7, und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 18. - BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in …
Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).