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   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96   

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BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96 (https://dejure.org/1996,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96 (https://dejure.org/1996,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 (https://dejure.org/1996,1622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungerechtliche Anforderungen an die Rückführung eines Kindes aufgrund des HKiEntfÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter entführtes Kind ins Ausland zurückzubringen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Kindesentführung - Haager Abkommen - Elterliche Obhut - Überstellung - Rechtliches Gehör - Beweismittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3145
  • NVwZ 1997, 53 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 1267
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Auf diese Art dient das Haager Kindesentführungsübereinkommen dem Kindeswohl (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, NJW 1996, S. 1402 [1403] m.w.N.).

    Die enge Begrenzung dieser Ausnahmebestimmung im Hinblick auf den am Kindeswohl orientierten Zweck des Haager Übereinkommens haben die Fachgerichte deutlich herausgearbeitet; gegen sie sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1996 - 2 BvR 233/96 -, NJW 1996, S. 1402 [1403]).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Dabei muß das Kindeswohl letztlich bestimmend sein; ihm kommt Vorrang vor den Elterninteressen zu (vgl. BVerfGE 79, 203 [210 f.]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Zwar schützt Art. 11 GG auch das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    In erster Linie obliegt es dem Gesetzgeber, aufgrund seiner Ausgestaltungsbefugnis (für Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 81, 1 [7]) und seines Wächteramtes nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 60, 79 [88]) einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen zu finden.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt gegenüber deutschen Gerichten weder das Recht auf ein bestimmtes Beweismittel noch auf bestimmte Arten von Beweismitteln (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts sind Sache der Fachgerichte; nur bei Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei zu prüfen, ob die angefochtenen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruhen oder ob das Auslegungsergebnis selbst die geltend gemachten Grundrechte verletzt (BVerfGE 30, 173 [188]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
    In erster Linie obliegt es dem Gesetzgeber, aufgrund seiner Ausgestaltungsbefugnis (für Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 81, 1 [7]) und seines Wächteramtes nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 60, 79 [88]) einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen zu finden.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Dem steht schon die verfassungsrechtliche Wertung entgegen, dass sich die Elterninteressen in jedem Falle dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. hierzu BVerfGE 79, 203, 210 f.; BVerfG FamRZ 1996, 1267).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Der vom Bundesgerichtshof (vgl. Urt. v. 17.05.2011) angeführte Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG gebietet zwar, dass die Gerichte Vorbringen der Parteien wie auch von diesen erbrachte Beweisangebote zur Kenntnis nehmen und erwägen, nicht jedoch auch, dass sie jedem angebotenen Beweismittel nachgehen (stRspr., vgl. BVerfG NJW 1996, 3145; 2009, 1585; 2005, 1487).
  • OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05

    Gezieltes Hineinschauen in Eigentumswohnung als übermäßiger Gebrauch des

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt weder das Recht auf ein bestimmtes Beweismittel noch auf bestimmte Arten von Beweismitteln (BVerfG NJW 1996, 3145).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Einen solchen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgleich hat der Gesetzgeber mit dem HKiEntfÜ gefunden (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auch wenn das Personensorgerecht des Betroffenen weniger ausgeprägt ist als das des Entführers (zu einem solchen Sachverhalt vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145), stellt die grundsätzliche Rückführungspflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen, verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen und grundrechtlichen Positionen dar, der den Vorrang des Kindeswohls vor den Elterninteressen wahrt und nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Zudem wird dem möglichen Überwiegen des Kindeswohls aufgrund spezieller Umstände des Einzelfalls mit Art. 13 Abs. 1 lit. b HKiEntfÜ hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 1402 [BVerfG 15.02.1996 - 2 BvR 233/96]; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

    Auslegung und Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind grundsätzlich Sache der Fachgerichte (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1996, S. 3145).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Es wird vielfach wahrscheinlicher sein, dass gerade in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern das Kind besser in seiner alten Umgebung aufgehoben ist, jedenfalls dann, wenn der in der elterlichen Wohnung verbliebene Elternteil die Betreuung des Kindes selbst übernehmen will und dazu in der Lage ist (vgl. BVerfGE 57, 361 ; vgl. auch - zur Problematik bei Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, FamRZ 1996, S. 1267 und - zum Fall gegenläufiger Rückführungsanträge - BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager

    Es fehlt an der für die Auslieferung kennzeichnenden Verbringung in die Hoheitsgewalt eines anderen Staates auf dessen Ersuchen; die Kinder werden lediglich - vorläufig - auf Wunsch eines Elternteils dessen Obhut unterstellt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, NJW 1996, S. 3145).
  • BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung

    Auf diese Art dient das Haager Übereinkommen dem Kindeswohl und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98

    Erlaß einer eA, die Herausgabe von Kindern nach dem Haager Übereinkommen

    Zwar sind die Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (BGBl Teil II 1990, 206) grundsätzlich mit dem Grundgesetze vereinbar (vgl. BVerfG, NJW 1996, 3145 ).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2011 - 9 UF 135/11

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen

    Dem steht schon die verfassungsrechtliche Wertung entgegen, dass sich die Elterninteressen in jedem Falle dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. BVerfGE 79, 203/210 f.; BVerfG FamRZ 1996, 1267; FF 09, 416).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem HKiEntÜ einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Ausgleich gefunden hat (zum Ganzen BVerfG, FamRZ 1996, 1267).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 17 UF 146/18

    Kindesentführung: Beachtlichkeit des Widersetzens des Kindes gegen eine

  • OLG Brandenburg, 14.01.2010 - 9 UF 66/09

    Sorgerechtsregelung: Elterliche Pflicht zur Konsensbildung

  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 10 WF 73/07

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Anhaltspunkte für erhebliche

  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 11 UF 210/04

    Rückführung eines Kindes nach Italien

  • AG Hamm, 13.06.2016 - 3 F 89/16

    Schwerwiegende Gefahren im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

  • OVG Bremen, 08.03.2013 - 1 B 13/13

    Haushaltsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, deutsches Kind,

  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00

    Zur elterlichen Sorge nach englischem Recht und zur Anwendung der

  • OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04

    Erledigung der Hauptsache durch Rückführung eines Kindes

  • OLG Rostock, 14.10.2021 - 10 UF 88/21

    Familiensache: Rückführung eines minderjährigen Kindes in einen anderen Staat als

  • OLG Stuttgart, 27.11.2020 - 17 UF 205/20

    Kindesentführung: Rückführung des Kindes nicht unbedingt zum Elternteil bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2017 - 18 B 267/17

    Vereinbarkeit der Vollstreckung einer Verteilungsentscheidung mit dem

  • OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01

    Begriff der Rückgabe eines Kindes im HKiEntÜVollstreckung von Entscheidungen nach

  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

  • OLG Celle, 27.02.2023 - 15 UF 14/23
  • OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland;

  • VG Berlin, 07.01.2014 - 19 K 192.13

    Ausländerrecht - Familiennachzug zu deutschem Kind; Absehen von Sicherung des

  • KG, 05.11.1997 - 3 UF 5133/97

    Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Elterliche Sorge für ein

  • OLG Frankfurt, 16.12.2021 - 1 UF 205/21

    Rückführung eines Kindes nach HKÜ aus den USA

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
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